Do, 14:11 Uhr
17.05.2018
Landratsamt informiert
Was müssen Tagesmütter können?
Das Landratsamt Nordhausen informiert am Donnerstag kommender Woche über die Tätigkeit als Tagespflegekraft. Interessierte erfahren hier mehr über notwendige Voraussetzungen und Bedingungen für diese Tätigkeit sowie über den Qualifikationskurs zur Anerkennung als Tagespflegeperson, der Voraussetzung für diese Tätigkeit ist...
Weitere Themen sind Fragen zur privatrechtlichen Betreuung von Kindern, notwendige Versicherungen für diese Tätigkeit, Prüfkriterien zur Anerkennung als Tagespflegestelle durch das Jugendamt und räumliche und sächliche Grundvoraussetzungen. Außerdem können Interessierte hier natürlich ihre Fragen stellen zum Bereich Kindertagespflege.
Die Veranstaltung findet am 24. Mai, um 17 Uhr, im Landratsamt, Grimmelallee 23, Raum 009 statt. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte vorab bei der Kita-Fachberatung, im Fachbereich Jugend des Landratsamtes Nordhausen, Behringstraße 3, Tel. 03631 911-514, E-Mail kita@lrandh.thueringen.de.
Autor: redWeitere Themen sind Fragen zur privatrechtlichen Betreuung von Kindern, notwendige Versicherungen für diese Tätigkeit, Prüfkriterien zur Anerkennung als Tagespflegestelle durch das Jugendamt und räumliche und sächliche Grundvoraussetzungen. Außerdem können Interessierte hier natürlich ihre Fragen stellen zum Bereich Kindertagespflege.
Die Veranstaltung findet am 24. Mai, um 17 Uhr, im Landratsamt, Grimmelallee 23, Raum 009 statt. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte vorab bei der Kita-Fachberatung, im Fachbereich Jugend des Landratsamtes Nordhausen, Behringstraße 3, Tel. 03631 911-514, E-Mail kita@lrandh.thueringen.de.
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