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Fr, 10:31 Uhr
03.12.2004

Prozeß gegen Nordhäuser beginnt

Nordhausen (nnz). Am Landgericht in Mühlhausen beginnt in der kommenden Woche ein Prozeß wegen versuchtem Totschlags. Die Liste der Anklagepunkte gegen Ole S. ist jedoch noch um vieles länger...


Der 28-jährige aus Nordhausen muß sich neben versuchtem Totschlag auch wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter räuberischer Erpressung, Nötigung und Bedrohung verantworten. Am 8. Juni dieses Jahres soll der Angeklagte in Nordhausen einen jungen Mann zur Rede gestellt haben, weil dieser ihn wegen einer Körperverletzung am 28.12.2003 angezeigt hatte. Nachdrücklich soll der Angeklagte den Zeugen aufgefordert haben, die Anzeige zurückzunehmen, ansonsten würde er dessen Familie „wegrauchen“ und sein Haus und Geschäft anzünden. Außerdem drohte er dem Zeugen Schläge für den Fall an, dass er die Strafanzeige nicht zurückzieht.

Am nächsten Tag schließlich soll der Angeklagte in den frühen Nachmittagsstunden im Geschäft dieses Zeugen erschienen sein und ihm ein „Schuldanerkenntnis“ zur Unterschrift vorgelegt haben. Durch seine Unterschrift sollte der Zeuge versichern, dass die von ihm angezeigte Körperverletzung des Angeklagten nur die Folge eines seinerseits erfolgten „rechtswidrigen Angriffs“ gewesen sei.

Als der Zeuge sich weigerte dieses Schriftstück zu unterschreiben, soll ihm der Angeklagte mit der Faust in das Gesicht geschlagen und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Anschließend, so die Staatsanwaltschaft, soll er eine volle Bierflasche ergriffen und dem Zeugen auf den Kopf geschlagen haben.

Mit dem abgebrochenen Flaschenhals in der Hand soll er dem hinzukommenden Vater des Zeugen eine ca. 11 cm lange tiefe Schnittwunde an der rechten Halsseite zugefügt haben. Die Verletzung war lebensgefährlich und musste chirurgisch versorgt werden. Vater und Sohn gelang es den Angeklagten zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Der Angeklagte ist bisher nicht vorbestraft. Gegen ihn wurde jedoch eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Gegenstand jenes Verfahrens ist eine Körperverletzung zum Nachteil des o. g. Zeugen, die Ausgangspunkt der gesamten weiteren Auseinandersetzung gewesen ist. Ole S. befindet sich in Untersuchungshaft. Über eine Verbindung der beiden Verfahren wurde noch nicht entschieden.
Autor: nnz

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