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Mo, 21:11 Uhr
05.02.2018
Forum

Bezahlen für Bombenentschärfung! !!

Zu dieser Problematik erreichte uns dieser Leserbrief…

Jetzt sollen schon Privatleute für Bombenentschärfung in Nordhausen 12.000,-€ zahlen, was für ein Irrsinn! ich hätte dann die Bombe einfach im Boden gelassen. Der Staat hat die Bomben zu entsorgen, denn Privatleute sind nicht Schuld das sie dort liegen. Der Staat zieht sich zurück und private sollen zahlen. Sollen Sie doch die Rechnung an die Bombenwerfer schicken!

Lutz Blobner
Autor: khh

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Kommentare
Gothe
05.02.2018, 21.38 Uhr
Die Bombe einfach selber entschärfen
Wenn ich auf meinem Grundstück eine Bombe finde werde ich meine Nachbarschaft selbst evakuieren und die Bombe einfach in die Luft jagen....schäden kann die Versicherung bezahlen....armes Deutschland....
Herr Schröder
05.02.2018, 21.58 Uhr
Typisch Rot Rot Grün
In anderen Bundesländern übernimmt das Land die Kosten, so wie früher auch in Thüringen. Schicken sie dem Ramelow die Rechnung! Der vergisst das eigene Volk vor lauter neuer Fachkräfte. Dafür ist Geld da!
Repulsine
06.02.2018, 01.21 Uhr
Deutsche Bombe oder Alliierte Bombe?
Am besten an der Angelegenheit ist doch die Tatsache, dass wenn es sich um eine deutsche Bombe gehandelt hätte, die Aufbürdung der Kosten nicht zur Debatte stehen würde. So sieht es das Gesetz vor, Bombenentschärfungen deutscher Bomben werden übernommen. Fragwürdig ist sicherlich wieviel deutsche Bomben auf deutschen Boden liegen, also hier ist der Freistaat sehr großzügig. Als sehr großzügig ist auch Frau Krauth in der Beziehung einzustufen, denn Nordhausen hat ja schon sämtliche Nebenkosten übernommen... Hoffentlich sind die Beiden die letzten Bombenopfer, April 45 ist schließlich schon fast 73 Jahre her.
N. Baxter
06.02.2018, 06.12 Uhr
Inkompetenz in NDH?
das wird ein gefundenes Fressen für die Gerichte. Am Ende zahlt NDH und wir Steuerzahler für den Prozess...
Sonntagsradler 2
06.02.2018, 07.25 Uhr
Leute,Leute
Es ist doch Bundesweit eindeutig geregelt und in der nnz schon beschrieben wurden.
Der Besitzer des Boden hat sich an den Kosten zur Beseitigung von Kriegshinterlassenschaften in Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu beteiligen. Dieses Gesetz gilt nicht nur hier in Thüringen.
tannhäuser
06.02.2018, 07.53 Uhr
Und als einziges Tätervolk auf der Welt...
...das jemals einen am Krieg begonnen hat, sollte es uns eine moralische Verpflichtung sein, auch nach so vielen Jahren noch dafür zu bezahlen, dass der Frieden von den Allierten auch durch Bombardierung ziviler Ziele erkänpft wurde.

Ist ja nicht so, dass sowas heute immer noch passiert und jetzigen Opfer nicht reichlich entschädigt würden....

*Ironie aus*
Bussard
06.02.2018, 08.50 Uhr
Unschuldig, aber die Grundstücksbesitzer sollen zahlen
Was soll der Blödsinn, die Eigentümer zur Zahlung heranzuziehen.
Haben Sie die Bombenabwürfe organisiert oder gar bestellt?
Aber man kann aus allem Geld machen. Wenn die Gesetzlichkeiten so sind, sollten sie schnellstmöglich geändert werden. Der Landtag und die Landesregierung sollten sich schnellstens hinsetzen und das Gesetz mit rückwirkender Geltung sofort auf den Weg bringen.
Wäre auf dem Gelände ein Schatz gefunden worden, wäre Niemand auf die Idee gekommen zu sagen, der Schatz gehört dem Eigentümer, sondern dort wäre das Land sofort präsent gewesen und hätte sich als Eigentümer ausgegeben.
Warum diese unterschiedliche Handhabung?
Für jedes Gesetz gibt es auch einen Handlungsspielraum. Man muss nur wollen ihn anzuwenden.
Ach ich habe vergessen, das eine kostet Geld und muss abgewälzt werden, während das Andere Geld bringt.

@ Sonntagsradler2 Typisch Radfahrer. Nach oben buckeln und nach unten treten. Suchen Sie einen gut bezahlten Posten? evtl. als Rechnungsschreiber für Bombenfunde? Gott sei DanK sind Sie nur Sonntagsradler.
Diese Forderung ist ,ob gesetzlich legitimiert oder nicht, einfach nur eine Schande und bringt überzeugend die Sorge um das Wohl der Bürger zum Ausdruck. Man kümmert sich sogar um die Finanzen der Bürger, damit sie nicht zu viel zu verwalten haben.
Wolfi65
06.02.2018, 09.59 Uhr
Das ist doch eine feine Sache
Die Eigentümer der betreffenden Grundstücke werden dann noch in Zukunft wegen Besitzes einer Kriegswaffe(Bombe) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angezeigt und bestraft?
Wenn der Eigentümer die Bombe auf eigene Kosten entschärfen und entsorgen lassen soll, dann kann dieser auch eine öffentliche Ausschreibung für die Entschärfung/Entsorgung machen.
Vielleicht auch dann Weltweit, da man sich in gewissen Ländern mit Entschärfung von Bomben bestens auskennt.
Vielleicht gibt es dann ein schnelles Touristenvisum für die Einreise nach Deutschland?
Merkt denn diese Regierung nicht, dass man sich langsam ins Aus befördert?
Kritiker2010
06.02.2018, 10.10 Uhr
Gesetzte sind nur oft nur noch ein Abbild von Einzelinteressen
Gesetzte, werden immer wieder angepasst oder neu erfunden. Oft genug lassen die Änderungen eine einseitige Interessenlage und fehlende Verantwortung erkennen. Gemein ist diesen Machwerken meist die Inkompatibilität mit Begriffen wie "Rechtssicherheit" oder "Gerechtigkeit".

Denn viele Gesetzte entbehren meines Erachtens nach jeglicher Legitimität, da sie eben nicht einen vom Menschen als gerecht empfundenen Ausgleich von Interessen anstreben - und darauf begründete Urteile zu oft kein "rechtest Maß" oder "gesunden Menschenverstand" erkennen lassen. Sie wiederstreben damit dem wichtigen Grundsatz von „Treu und Glauben“.

Schlimmer noch, in letzter Zeit werden immer wieder unausgegorene Paragrafen-Wunder von Unternehmensberatern zusammen gepinselt und von den etablierten Parteien durch gewunken, die weder vom Bürger, noch von Advokaten einheitlich verstanden werden können. Damit schafft man gesetzlich verordnet Rechtsunsicherheit.

Der aktuelle Fall ist nur ein weiteres Beispiel für legislatives Staatsversagen.
Schultze
06.02.2018, 10.13 Uhr
Die Bezahlung ist Sache des Staates
Also ist man der angeschmierte wenn man gefundene Bomben meldet. Wer meldet dann noch verdächtige Sachen wenn er dafür noch bezahlen muss? Auch die Baugrunduntersuchung müsste der Staat übernehmen. Da wird der Bürger schon jetzt abgeschöpft und dann das gejammere von der Politik wenn zu wenig Wohnungen gebaut werden. Tut was Steuererleichterungen beim Wohnungsbau und die Bombenuntersuchung auf Staatskosten machen. Die Bombe geht nicht nur den Hauseigentümer was an. Die Nachbarn sind mit gefährdet und jeder der da zufällig vorbei geht und auch die Mieter im Haus. Flächendeckende vorsorgliche Bodenuntersuchung mit Ortungsgeräten auf Staatskosten kommt allen Steuerzahlern zu gute.
muendh
06.02.2018, 10.39 Uhr
So ist es nun mal:
https://www.welt.de/regionales/bayern/article163130382/Wie-eine-72-Jaehrige-zur-Zustandsstoererin-wurde.html
Paulinchen
06.02.2018, 10.54 Uhr
Huch - auf meinem Grundstück ...
...habe ich neulich eine Kiste gefunden. Sie lag 1,5 m unter der Erde. Beim Öffnen fand ich Goldmünzen in einem unschätzbaren Wert. Seit dem habe ich keine Geldsorgen mehr.

Meine Frage an die Bürgermeisterin wäre noch, wer hat denn die Entschärfung des Bömbchens in Auftrag gegeben? Ist es nicht so, dass immer der Auftraggeber für die Begleichung der Rechnungen herangezogen wird? Wer die Musik bestellt......

Müssen wir Deutschen demnächst an die syrischen Chemiewaffensopfer eigentlich Schmerzensgeld bezahlen, weil man in den dortigen Giftgas-Bomben nun ein deutsches Produkt gefunden hat. Oder können wir uns da einen schlanken Fuß machen? Bis jetzt redet sich der Hersteller der Substanz damit heraus, das Material sei zweckentfremdet worden und nur für den Iran bestimmt gewesen.
Real Human
06.02.2018, 10.59 Uhr
Verursacherprinzip sollte gelten
In zivilisierten Gesellschaften, in denen nicht das Recht des Mächtigeren gilt, sollte das Verursacherprinzip gelten. Nur wen kann man als Verursacher bzw. genauer als Verursacher einer potenziellen Gefährdung benennen? Erst mal diejenigen, die am 5. März 1933 durch ihre Wahlentscheidung das Verhängnis in Gang gesetzt haben. Damals betrug das Wahlalter für das aktive Wahlrecht 20 Jahre (https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_der_Weimarer_Republik#Wahlalter)

Es gibt wohl heute niemanden mehr, den man für das Verpassen dieser letztmaligen Chance verantwortlich machen könnte. Aber selbst der spätere Hitlerattentäter, Graf Stauffenberg, war anfangs ein begeisterter Anhänger des sich damals etablierenden Regimes. Eher könnte man dann noch die zigtausenden Lehrer und sonstigen damaligen Volksverbilder oder einfacher den damaligen Zeitgeist für die verhängnisvolle Wahlentscheidung verantwortlich machen. Auch und vor allem Frankreich trifft eine nicht zu vernachlässigende Mitschuld (Versailler Vertrag). Alles weit hergeholt und nicht mehr einklagbar.

Die jetzige polnische Regierung würde das auf sich angewandt allerdings anders sehen. Dort fordert man noch 72 Jahre nach dem Ende des 2. WK Wiedergutmachungen von Deutschland und legt damit die Axt an das gemeinsame Europa. (Die territorialen Zugewinne blendet man in „allzumenschlicher“ Manier aus.)

Wenn man die Entschädigungsansprüche allerdings auf die Spitze treibt, kommt man nie zu einem Ende. Irgendwann fordern dann noch die Nachkommen der damals heidnischen Sachsen Entschädigung für ihre mit Mord und Totschlag zwangsmissionierten Ahnen von den heutigen Kirchen.

Interessanter finde ich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit militärischer Mittel am Ende des 2. WK. (Bekanntestes Beispiel: Atombombenabwurf auf Japan) War das Flächenbombardement Nordhausens am 3. und 4. April 1945 militärisch notwendig? Zumindest war es für eine Versöhnung danach äußerst kontraproduktiv. Welcher Bewohner soll also heute für einen möglicherweise spontan explodierenden Blindgänger verantwortlich gemacht werden oder mal schnell 12.000€ für die Gefahrenabwehr berappen? Deutsche Gesetzgeber haben da wirklich „Meisterwerke“ kümmelspalterischer Spitzfindigkeiten erfunden.

Nach allem, was man so schön als „recht und billig“ bezeichnet, kommen also nur die „Rechtsnachfolger“ der für die britische Royal Air Force Verantwortlichen als Hauptentschädiger in Frage. (Der „Brexit“ böte dazu eine passende Gelegenheit;–) Freilich müsste die Bundesrepublik Deutschland dann auch für die Räumung eventueller deutscher Blindgänger auf britischem Territorium aufkommen.

Man muss aber auch die damalige Stimmung bei den Alliierten in Betracht ziehen. Die Gräueltaten der SS in Auschwitz und anderswo waren noch „sehr frisch in Erinnerung“ und der alttestamentliche Rachedurst kam erst so richtig in Fahrt – mit der Nebenwirkung, dass auch Häftlingen in der Boelcke-Kaserne der Rest gegeben wurde.

Ernüchternde Schlussbemerkung:
Ihr von Berufspolitikern HEIMLICH gern als „Rindvieh“ verachteten Wähler, wählt endlich kompetente Gesetzgeber, die wirklich eure Interessen vertreten, aber möglichst nicht – wieder! – die potenziell schlimmsten verantwortungslosen Übeltäter! Viele Politiker sind wie gierige Tauben – wenn sie gewählt werden wollen, fressen sie den Wählern aus der Hand … Allerdings gilt auf lange Sicht auch: Jedes Volk wählt sich die Regierung, die es verdient.
Wolfi65
06.02.2018, 11.07 Uhr
Genau @muendh
Erst der Frau den Munitionsverseuchten Baugrund andrehen als normales Bauland und dann noch frech hunderttausende Euro von der Eigentümerin verlangen für die Entsorgung mit allem Drum und Dran.
Zum Schluss kommt die Enteignung und die Zwangsversteigerung.
Bei dieser sollte der Auktionator den potenziellen Käufern nicht verheimlichen, dass es sich um ein ehemaliges Gelände einer Muni-Bude handelt.
Viel Spaß beim bieten.
Und jetzt zum Unrechtstaat DDR.
Da gab es keine Diskussion.
Sprengkörper gefunden, Bevölkerung im Gefahrenbereich evakuieren und den Rest hat der Major Zinke gemacht!
Und weg war der Anglo-Amerikanischer Dreck!
kein
06.02.2018, 13.07 Uhr
Wie tief lag die Bombe?
Schauen Sie mal im Bergrecht nach, da steht es klar geregelt.
Boris Weißtal
06.02.2018, 14.28 Uhr
@jörg B.
inhaltlich guter Text mit nur einem kleinen Fehler: Polen hat keine terretorialen Zugewinne gemacht im WK2. Vielmehr hat die UDSSR einfach völkerrechtswidrig (schließlich hat Polen keinen Krieg gegen die UDSSR geführt) die durch den Hitler-Stalin-Pakt erbeuteten polnischen Ostgebiete behalten und die Alliierten haben Polen mit deutschen Gebieten "entschädigt". Polen wurde so einfach nach Westen "verschoben". Richtig ist: spätestens seit den 2+4-Verträgen hat sich das mit den Reparationen aber ohnehin erledigt. Ausnahme: Individualansprüche etwa durch Enteignungen. Diesen Umstand missachten aber die braunen Kollegen gerne und faseln heute noch gerne von einer (gar nicht existenten) Erbschuld. So machen diese Leute (nicht persönlich nehmen) halt Stimmung. Erinnert mich irgendwie an die Mär von der Dolchstoßlegende...
Schultze
06.02.2018, 18.15 Uhr
Mietkostenaufschlag für alliierte Bomben?
Wie betrifft mich das als Mieter wenn mein Vermieter die Bombenentschärfung bezahlen muss? Kann er es auf alle Mieter umlegen zb als Müllentsorgung zu hundert Prozent auf alle Mieter? Oder ist es eine Werterhöhung und kann mit 11 Prozent jährlich auf die Miete umgelegt werden? Ein Haus ohne Bombe ist doch mehr wert und moderner als ein Haus mit Bombe mit Zeitzünder. Merken sie Frau Krauth von der SPD hier was wie sie hier eventuell Unfrieden reinbringen? Der Eigentümer kann gegen die Stadt klagen wegen der Kosten und versuchen die Kosten auf Mieter umzulegen. Das werden Interressante Gerichtsprozesse mit denen Nordhausen auf traurige Weise berühmt werden kann und sich zum Gespött der Welt macht.

Fragt doch mal die welche die Bomben abgeworfen haben ob sie die zurücknehmen und entschärfen. Sie hätten eine moralische Flicht. Es war zwar von den Befreiern so gewollt das Bomben mit Verzögerungszünder dann erst bei der Trümmerbeseitigung die Rettungskräfte, Frauen und Kinder im Krieg töten sollten aber jetzt ist eine andere Zeit.
Nur der deutsche scheint so dumm zu sein seine und fremde Bomben und Minen die erst nach dem Weltkrieg verteilt wurden in anderen Ländern auf deutsche Steuerzahlerkosten wieder auszubuddeln? Nur der deutsche Bürger soll es selber bezahlen weil er den Politikern die er gewählt hat weniger wert ist.
Treuhänder
06.02.2018, 20.56 Uhr
Wieso?
Wieso wird hier Frau Krauth erwähnt? Ich dachte immer eine Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister ist für die Geschicke der Stadt zuständig.

Entweder wird das Agieren von Frau Krauth vom Oberbürgermeister gut geheißen oder die Bürgermeisterin agiert eigenständig. Nicht desto trotz trägt der Oberbürgermeister für alles die Verantwortung und nicht die Bürgermeisterin.
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