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Mi, 15:51 Uhr
15.11.2017
Predigerstraße in Nordhausen

Wohnhaus wird abgerissen

Der Rückbau des leerstehenden Wohnhauses der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SWG) in der Nordhäuser Predigerstraße 1 hat begonnen. „Momentan wird das Haus entkernt und die Styropordämmung entfernt, weil diese gesondert entsorgt werden muss“, erläuterte Maik Müller, Leiter Bautechnik bei der SWG, den aktuellen Stand...

Dieses Haus wird abgerissen (Foto: SWG) Dieses Haus wird abgerissen (Foto: SWG) Mitarbeiter der Firma Aurin aus Hamma entkernen derzeit das leerstehende Wohnhaus in der Predigerstraße 1

Sind diese Arbeiten erfolgt, wird das 1954 erbaute Haus per Bagger eingerissen. Die Rückbauarbeiten sollen am 8. Dezember abgeschlossen sein, durchgeführt werden sie von der Firma Gebrüder Aurin aus Hamma.

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Grund für den Abriss sind erhebliche Schäden am Mauerwerk, die auf Baugrundprobleme zurückzuführen sind. „Das Haus ist nicht mehr zu retten“, sagte SWG-Geschäftsführerin Inge Klaan. Die Wohnungen im Haus stehen seit 2005 leer. Zuletzt wurde der Altbau noch als Lager genutzt.

Bereits im Jahr 1997 wurde eine erste Baugrund-, Riss- und Fassadensanierung durchgeführt, ohne großen Erfolg. Ein fünf Jahre später erstelltes Baugutachten sieht gleich mehrere Ursachen für die immer wieder auftretenden Setzungserscheinungen. So erfolgte die Gebäudegründung wahrscheinlich auf aufgefüllten Bauschutt aus den Kriegsjahren, auch Sickerwasser, eine Lehm/Lößlehmschicht und die Nähe zur Stadtmauer könnten ursächlich sein. Aus historischem Kartenmaterial geht außerdem hervor, dass das Grundstück bereits in der Vergangenheit mehrfach überbaut wurde.

„Aufgrund dieser Gegebenheiten sehen wir von einer Neubebauung ab“, sagte Maik Müller. Im kommenden Frühjahr soll deshalb der Keller verfüllt und die entstandene Freifläche ansprechend gestaltet werden: Neben einer Bepflanzung werden auch etwa acht neue Pkw-Stellplätze geschaffen. Eine etwa 1,50 Meter hohe Mauer soll entlang der Ecke Predigerstraße/Jüdenstraße die Geometrie des Hauses wieder aufnehmen. Die Zufahrt mit Schranke auf den Hof bleibt erhalten.
Autor: red

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