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Di, 20:09 Uhr
26.09.2017
Nordthüringen

371 Lehrerinnen und Lehrer nun Beamte

Es war der 70er Jahrgang, der heute die Obereichsfeldhalle in Leinefelde belegte - Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen aller vier Landkreise Nordthüringens, dem Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuerkreis und dem Unstrut Hainich Kreis. Gastgeber war das Nordthüringer Schulamt mit einem wichtigen Grund...

Verbeamtung (Foto: I. Kühn) Verbeamtung (Foto: I. Kühn)
Schulamtsleiter Bernd Uwe Althaus war es eine besondere Freude heute soviele Lehrerinnen und Lehrer begrüßen zu dürfen. Herzlichst begrüßte er darunter auch die ganz jungen Gäste, die, wie er sagte, auf das "Catering ihrer Mütter" angewiesen sind. Gemeint waren die Babys. Das Schulamt hatte deshalb auch für Stillzimmer gesorgt, falls sie benötigt werden sollten. Herzlichen Dank sprach der Amtsleiter dem Bürgermeister Marko Grosa aus, der die Obereichsfeldhalle zur Verfügung stellte, für diesen großen Tag der Verbeamtung von über 300 Lehrerinnen und Lehrer.

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Doch bevor es soweit war, sagte Bernd Uwe Althaus noch einmal Grundlegendes zum Thema: Beamte. "Es gibt im öffentlichen Beschäftigungsverhältnis wohl keinen Begriff, an dem sich Diskussionen, über den sich für und wider so entzündet haben wir am Begriff des Beamten. Gehen wir also in wenigen Überlegungen der Frage nach, was den Kern ausmacht und wo Unterschiede zu der zweiten Art der Beschäftigung liegen, zum Angestellten. Im engeren Sinn bedeutet Beamtenstatus die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und das betrifft jene, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Sie können sich in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenschließen, haben aber kein Streikrecht. Somit sind – auf Lehrer bezogen - Beamte abzugrenzen von Angestellten, deren Beschäftigungsverhältnis sich nach dem Arbeitsrecht richtet.

Das Beamtenverhältnis kann auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit begründet werden. Als Beamter ist man unkündbar – sofern man Beamter auf Lebenszeit ist – und hat Anspruch auf Beamtenbezüge, bzw. im Ruhestand dann auf Pension.
Beamte nehmen "hoheitliche" Aufgaben wahr, z. B. Richter, Polizeibeamte oder Beamte in Ministerien oder eben auch Lehrkräfte. Sie haben ihre Ämter unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.

Ein Beamter hat die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit. Bis auf wenige Ausnahmen ist jede Nebentätigkeit genehmigungspflichtig. Bei der Verletzung von Dienstpflichten haftet der jeweilige Dienstherr. Straftaten – auch als Privatperson – folgen ein Disziplinarverfahren und ggf. dienstrechtliche Konsequenzen."

Es wurde Zeit für Thüringen, zum Thema Beamtentum etwas zu ändern. Fast 10 Jahre hat es gedauert, bis sich der Freistaat dazu entschloss, Lehrerinnen und Lehrer wieder in den Beamtenstand aufzunehmen. "Damit haben wir nun einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil zu Nachbarbundesländern abgebaut, der immer wieder Bewerberinnen und Bewerber zu Absagen für Stellen bei uns geführt hat. Schon für den Einstellungszeitpunkt Sommer 2017 ist nachweisbar, dass dies einen positiven Effekt hat, sicher bleibt das auch so", sagte Bernd Uwe Althaus.

Und für diejenigen, die in den vergangenen Jahren noch darauf gehofft hatten Beamte zu werden, wurde dieser Traum heute in der Leinefelder Obereichsfeldhalle wahr.

"Thüringen hat in Fragen der Schulentwicklung – nachweisbar an zahlreichen Themen – oft in der ersten Liga gespielt. Schulentwicklung setzt aber solide personelle Bedingungen voraus, diese wollen und müssen wir wieder erreichen, auch mit dem Blick auf die weiteren Entwicklungsbedarfe von Schulen sowie der erfolgreichen Gestaltung der Übergänge – vom Kindergarten in die Schule, zwischen den Schularten sowie in Ausbildung oder Studium", sagte der Schulamtsleiter, bevor er jeweils 15 Lehrerinnen und Lehrer in Gruppen auf die Bühne bat, um ihnen die Urkunden, die sie nun als Beamte ausweisen, überreichen zu lassen.

Für die gelungene musikalische Untermalung der festlichen Veranstaltung sorgte ein Streicher-Ensemble aus der Eichsfelder Musikschule. Insgesamt war es eine Veranstaltung, die auf hohem Niveau durchgeführt wurde und dem Anlass entsprechend sehr würdevoll.
Ilka Kühn

Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Verbeamtung von übeer 350 Lehrerinnen und Lehrern (Foto: Ilka Kühn)
Autor: en

Kommentare
Opa Hardrock
27.09.2017, 06.17 Uhr
Wieviel Lehrer?
Und da reden die in Berlin über eine Frauenquote...
Müssen wir eine Männerquote einführen?
Oder sind die schon alle verbeamtet???
Sonntagsradler 2
27.09.2017, 08.27 Uhr
Klasse
Wieder mehr die später Umsonst in die Deutsche Rentenkasse greifen und es werden noch mehr
Wie heißt Norbert Blüm berühmter Satz. „ Die Rente ist sicher“
Ich würde sagen weiter so dann wir es noch ein Guter Politiker-, Beamtenrentner Staat. Wie heißt es in einer Werbung von einer Versicherung
Es ist schwer fürs Alter vorzusorgen! Ich sage Nein! Werden alle Beamte oder Politiker und ihr habt kostenlos ausgesorgt. Eine Richtig feine Regierung die einen den Lebensabend so richtig versüßt.
Ach so Die Beamten haben ja in Ihren Beamtendienst ja auch schwer zu arbeiten und müssen dann mit 55 Jahren in Rente gehen: Herrlich ich freue mich für die Lehrer und Beamten und vor allen Dingen für die Arbeitnehmer die in die Deutsch Rentenversicherung einzahlen
mandy1990
27.09.2017, 09.59 Uhr
Sonntegsradler
Dem Sonntagsradler mit seinem Beitrag kann man sich nur voll anschließen.

Zwei Tage nach der Wahl, ein schönes „weiter so „ im gleichen Trott.
Nichts von einem Knall gehört!

Warum muss ein Lehrer Beamter sein? Weil es ein oller Zopp aus Kaiserzeiten ist.
Das ist doch lange überholt.
Nur weil angeblich Lehrermangel herrscht!
Eine gute und Leistungsorientierte Bezahlung tut es auch und mehrt die Rentenkasse.

M.Voigt
Sonntagsradler 2
27.09.2017, 10.37 Uhr
Lehrer nun Beamte /// Rente
Ich muss da was korrigieren
Die Beamten zahlen nicht in die Gesetzliche Rentenkasse ein
Da es für die nachfolgenden zu Renteneinzahler teuer wird.

Beamte bezahlen per Gesetz keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung und sind von der Versicherungspflicht zur GKR befreit. Auch in die anderen Sozialversicherungen bezahlen Beamte keine Beiträge, wie beispielsweise in die Gesetzliche Krankenversicherung. Per Gesetz erhalten Beamte eine Pension welche im Grundsatz von dem Steuerzahler übernommen wird.
Hintergrund für diese Situation besteht darin, dass Beamte dem Staat quasi die Treue versprechen. Auch wird Beamten in mancher Hinsicht das ein oder andere Grundrecht abgesprochen. Dafür verspricht der Staat seinen Beamten, dass er sich um Sie kümmert. Hierzu gehört zum einen die Gesundheitsversorgung (Beihilfe) und eben die Pensionen. Geregelt wird die Pension für Beamte im „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern“ (BeamtVG). Aus dem Gesetz geht hervor, dass Beamte bis zu 73,37% Ihrer letzten Bezüge als Pension bzw. Ruhegehalt beziehen können. Allerdings ist dies ebenfalls an die Voraussetzung von 40 Dienstjahren gebunden.
Leser X
27.09.2017, 11.19 Uhr
Sonntagsradler
Für Sie scheint die Welt aber schon sehr übersichtlich! Sicher kennen Sie niemanden in Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis , der Ihnen mal erzählen würde, was in Schulen so abgeht.

Der Lehrerberuf ist kein einfacher, schon gar nicht in einer Zeit, da Lehrer oft genug das Versagen des Elternhauses puffern muss.

Die andere Seite ist natürlich, dass das Beamtentum die Loyalität zum Staat einfordert. Dieses Punkt sehe ich - gerade in diesen Zeiten - dann schon kritischer.
Fuba
27.09.2017, 11.23 Uhr
Lieber Sonntagsradler,
es tut mir leid, dass ich das so sagen muss, aber Ihr Kommentar strotzt vor Ahnungslosigkeiten.
Informieren Sie sich doch erst mal, aus welchen Töpfen die Rente und aus welchen Töpfen Beamtenpensionen gezahlt werden. Und dann informieren Sie sich bitte, wie diese Töpfe gefüllt werden.
Wenn Sie das verstanden haben, können Sie Ihren Kommentar gern überarbeiten.
Glauben Sie wirklich, dass der Staat Pensionen zahlt, ohne dass vorher etwas angesammelt wurde? Man ist das naiv.
Übrigens: auch Beamte müssen entsprechend Ihrem Lebensalter arbeiten; allerdings ohne die Chance, vorher auszusteigen. Das ist einer der Preise, den Beamte für ihren Status zu zahlen haben.
Fuba
27.09.2017, 11.51 Uhr
Sehen Sie, lieber Sonntagsradler,
warum nicht gleich so.
Besser wäre gewesen, sich gleich zu informieren bevor man erst mal Dampf ablässt.
murmeltier
27.09.2017, 12.57 Uhr
Pensionen
Die Pensionen werden aus Steuergeldern bezahlt. Der Staat bildet Rückstellungen aus Steuergeldern, um dann die Pensionen zu bezahlen. Der Beamte zählt für die Pension nichts ein. Der Staat sorgt für den Beamten.
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