Fr, 15:00 Uhr
15.09.2017
Vielen Dank dem Jobcenter
Seit Monaten abgeklemmt (Update)
Axel S. bezieht seit 2004 Arbeitslosengeld II. Die Entfernung eines gutartigen Tumors warf ihn zuvor aus der Bahn. Er verlor seinen Job, kam nie wieder richtig "auf die Beine". Seit Monaten sorgt nun das Jobcenter in Nordhausen dafür, dass der 59jährige keinen Strom im Haus hat...
Kein Strom seit Monaten dank Jobcenter? (Foto: nnz)
Axel S. hat einen Betreuer, wir nennen ihn Klaus H. Er hat sich die Betreuung Schwarz auf Weiß von S. bestätigen lassen. H. ist kein Berufsbetreuer, kümmert sich aber trotzdem um die Hilfeempfänger. Vor allem bei seinem Kampf gegen die sich scheinbar rasant drehenden Windmühlenflügel des Jobcenters. Und das ist die Ausgangslage:
Axel S. wohnt in Appenrode, hat ein Haus geerbt, es ist sein Eigentum. Stromversorger und die Gemeinde Ellrich haben in diesem Jahr von Freileitung auf Erdkabel umgestellt. Das bedeutet, der Stromversorger trägt die Kosten bis zum Haus, den Rest muss der Eigentümer finanzieren. Bei Axel S. wird das rund 3.000 Euro kosten.
Die Gesetzeslage sieht vor, dass ihm das Jobcenter diesen Betrag finanzieren kann. Also stellte S. mit Hilfe von H. im April einen Antrag zur Kostenübernahme. Danach folgte ein Besichtigungstermin vor Ort. Es kam die Aufforderung ein Angebot für die Arbeiten einzuholen. Das wurde der Bearbeiterin Frau K. inklusiver aller notwendigen Anträge und Formulare zugeleitet. Doch die kamen zurück, mehrfach. Irgendwann, zwischendurch dann die Aufforderung, doch statt einem drei Angebote zur Umstellung einzuholen. Auch das wurde erledigt und wieder wanderten Akten hin und her. Auch ein aktueller Grundbuchauszug musste her, forderte Frau K. vom Jobcenter.
Zwischenzeitlich wurde Herr S. angeboten, nur das Wohnzimmer, die Küche und das Bad des alten Hauses mit Strom zu versorgen. Mehr Wohnfläche steht dem Hartz IV-Empfänger nicht zu. Das aber würde 6.000 Euro kosten, also das Doppelte. Und immer wieder war in den Schreiben des Centers die Androhung zu vernehmen, dass, wenn Herr S. nicht am Vorgang mitwirkt, ihm Leistungen gekürzt oder versagt werden.
Klaus H. versteht die Welt nicht mehr. Was denn, wenn nicht ungezählte Termine im Jobcenter, das Ranschaffen von Akten, das Ausfüllen von Formularen, soll keine Mitwirkung sein. Einmal platzte dem Betreuer der sprichwörtliche Kragen. "Wenn Herr S. einen syrischen Pass hätte, dann wäre das Problem vermutlich schon gelöst!"
Fakt ist, Axel S. hat seit fünf Monaten keinen Strom in seinem Haus anliegen. Mit einem Gaskocher - ausgeliehen vom Nachbarn - macht er notdürftig Wasser war. Wäsche waschen, Heizen, Kochen, Kühlschrank - alles hängt am Strom. Im Jobcenter sollen sie ihm mit auf den Weg gegeben haben, dass es doch Sommer sei, da wäre es lange hell und warm.
In dieser Woche waren die beiden Männer wieder "auf dem Amt", sie haben wieder Unterlagen abgegeben. Aufgeben wollen sie nicht, obwohl das Verhalten der Behörde und deren Mitarbeiter vielleicht schon mal Anlass zur Resignation geben könnte. Vielleicht ist das ja auch die Taktik des Amtes?
Bei einer ersten Anfrage der nnz im Jobcenter lässt das über die Pressestelle des Landratsamtes mitteilen, dass Herr S. die Mitarbeiter von deren Schweigepflicht entbinden lassen muss. Hat er inzwischen getan und so soll es in der kommenden Woche ein klärendes Gespräch in Nordhausen geben. Wir bleiben also am Thema dran.
Peter-Stefan Greiner
Obwohl das Jobcenter grundsätzlich die Bereitschaft zur Übernahme der notwendigen Installationsarbeiten erklärte, war Herr S. nicht in der Lage, selbständig die notwendigen Mitwirkungshandlungen, wie zum Beispiel die Beibringung von drei Angeboten verschiedener Elektrofirmen, vorzunehmen. Die Vorlage von mindestens drei Angeboten wird vom Gesetzgeber aus Gründen des sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuermitteln und aus Gründen des fairen Wettbewerbs verlangt.
Dies ist bereits beim ersten Gespräch mit Herrn S. klar kommuniziert worden. Die fehlende Mitwirkung deutete nun darauf hin, dass Herr S. mit der eigenständigen Bewältigung des Problems überfordert ist. Keinesfalls wurde Herrn S. mit dem Entzug seiner Leistungen gedroht, es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass auf das gesetzliche Erfordernis der Vorlage von drei Angeboten nicht verzichtet werden kann, andernfalls könnten die Kosten nicht übernommen werden.
Als sich in einem weiteren intensiven Gespräch Mitte Mai im Beisein eines Nachbarn von Herrn S. herausstellte, dass auch eine erhebliche Schuldenproblematik besteht, wurde von Seiten des Jobcenters die Bestellung eines unabhängigen Berufsbetreuers für Herrn S. dringend empfohlen. Das Jobcenter kann allerdings nicht von Amts wegen einen Betreuer bestellen lassen, da dies nur über das Betreuungsgericht geht und im Einverständnis mit dem zu Betreuenden.
Der Nachbar wollte sich um den Erstkontakt mit einem Betreuungsbüro kümmern, welches dann auch die bereits an einen gewissen Herrn H. überlassene ec-Karte von Herrn S. zurückfordern sollte. Zu diesem Zeitpunkt schien Herr S. auch willens, sich durch einen professionellen und gerichtlich bestellten Berufsbetreuer unterstützen zu lassen. Leider kam es nicht dazu.
Stattdessen erschien Herr S. Ende Juni mit einem anderen Bekannten, Herrn H.. Herr H., welcher kein staatlicher Betreuer ist, sondern eine reine Privatperson, die mit Herrn S. zudem nicht verwandt oder verschwägert ist, hat Herr S. seine gesamte Vermögensorge übertragen. Der vorgelegte Betreuungsvertrag ermächtigt Herrn H. zur Erledigung aller Finanz- und Bankgeschäfte des Herrn S..
Obschon das Jobcenter erhebliche Bedenken hat, dass der Vertrag mit Herrn H. wegen der unüblich weitreichenden Übertragung von Vermögensbefugnissen an eine dritte Person sittenwidrig und deshalb unwirksam ist, wurde im Bestreben die Stromsperre zeitnah aufzuheben das Gespräch mit Herrn H. geführt und das Verfahren nochmal neu erläutert, insbesondere, dass mehr als nur ein Kostenangebot einzuholen ist. Auch müssen sich diese Kostenangebote auf die Reparatur der Elektroanlage der sich im unteren Teil des Hauses befindlichen Wohnung beziehen, da der Rest des Hauses unbewohnt ist und eine Teilreparatur selbstverständlich billiger ist als die Modernisierung der gesamten Elektroanlage des Hauses. Bisher lag nur ein überteuertes Angebot für die Sanierung der gesamten Elektroanlage in Höhe von 6.000 Euro vor. Die Eingrenzung auf den bewohnten Bereich liegt darin begründet, dass das Gesetz eine Beschränkung auf das absolut notwendige und unabweisbare Maß bei der Übernahme von Reparaturarbeiten vorschreibt, weil damit verhindern werden soll, dass Hauseigentümer während des Hartz-IV-Bezuges ihr Haus auf Kosten der Allgemeinheit sanieren lassen und damit eine kostenlose Wertsteigerung ihrer Immobilie erlangen.
Im speziellen Fall des Herrn S. liegt die Beschaffung eines kostengünstigen Auftrags sogar in seinem eigenen Interesse, da jeder über 2.336 Euro hinausgehende Betrag nicht mehr als 100%iger Zuschuss, sondern nur als Darlehen gewährt werden könnte. Ein Darlehen aufzunehmen und somit weitere Schulden zu machen, kann nicht im Interesse von Herrn S. liegen.
Bislang sind diese und andere Voraussetzungen, die der Gesetzgeber zur Vorbeugung von Missbrauch, wie z.B. die Vorlage einer Erklärung, dass das Geld direkt an die beauftragte Elektrofirma und nicht auf das Konto des Herrn S. überwiesen wird, nicht erfüllt gewesen. Am kommenden Dienstag findet ein weiteres Gespräch statt, in welchem hoffentlich die Bedingungen dafür geschaffen werden können, dass mit den erforderlichen Reparaturarbeiten begonnen werden kann.
Das Jobcenter wird dabei seinen Vorschlag erneuern, sich in die Hände eines gerichtlich bestellten Betreuers zu begeben. Das Jobcenter geht nach wie vor davon aus, dass die Angelegenheit mit Unterstützung eines unabhängigen Berufsbetreuers schon längst hätte erledigt werden können.
Autor: redKein Strom seit Monaten dank Jobcenter? (Foto: nnz)
Axel S. hat einen Betreuer, wir nennen ihn Klaus H. Er hat sich die Betreuung Schwarz auf Weiß von S. bestätigen lassen. H. ist kein Berufsbetreuer, kümmert sich aber trotzdem um die Hilfeempfänger. Vor allem bei seinem Kampf gegen die sich scheinbar rasant drehenden Windmühlenflügel des Jobcenters. Und das ist die Ausgangslage:
Axel S. wohnt in Appenrode, hat ein Haus geerbt, es ist sein Eigentum. Stromversorger und die Gemeinde Ellrich haben in diesem Jahr von Freileitung auf Erdkabel umgestellt. Das bedeutet, der Stromversorger trägt die Kosten bis zum Haus, den Rest muss der Eigentümer finanzieren. Bei Axel S. wird das rund 3.000 Euro kosten.
Die Gesetzeslage sieht vor, dass ihm das Jobcenter diesen Betrag finanzieren kann. Also stellte S. mit Hilfe von H. im April einen Antrag zur Kostenübernahme. Danach folgte ein Besichtigungstermin vor Ort. Es kam die Aufforderung ein Angebot für die Arbeiten einzuholen. Das wurde der Bearbeiterin Frau K. inklusiver aller notwendigen Anträge und Formulare zugeleitet. Doch die kamen zurück, mehrfach. Irgendwann, zwischendurch dann die Aufforderung, doch statt einem drei Angebote zur Umstellung einzuholen. Auch das wurde erledigt und wieder wanderten Akten hin und her. Auch ein aktueller Grundbuchauszug musste her, forderte Frau K. vom Jobcenter.
Zwischenzeitlich wurde Herr S. angeboten, nur das Wohnzimmer, die Küche und das Bad des alten Hauses mit Strom zu versorgen. Mehr Wohnfläche steht dem Hartz IV-Empfänger nicht zu. Das aber würde 6.000 Euro kosten, also das Doppelte. Und immer wieder war in den Schreiben des Centers die Androhung zu vernehmen, dass, wenn Herr S. nicht am Vorgang mitwirkt, ihm Leistungen gekürzt oder versagt werden.
Klaus H. versteht die Welt nicht mehr. Was denn, wenn nicht ungezählte Termine im Jobcenter, das Ranschaffen von Akten, das Ausfüllen von Formularen, soll keine Mitwirkung sein. Einmal platzte dem Betreuer der sprichwörtliche Kragen. "Wenn Herr S. einen syrischen Pass hätte, dann wäre das Problem vermutlich schon gelöst!"
Fakt ist, Axel S. hat seit fünf Monaten keinen Strom in seinem Haus anliegen. Mit einem Gaskocher - ausgeliehen vom Nachbarn - macht er notdürftig Wasser war. Wäsche waschen, Heizen, Kochen, Kühlschrank - alles hängt am Strom. Im Jobcenter sollen sie ihm mit auf den Weg gegeben haben, dass es doch Sommer sei, da wäre es lange hell und warm.
In dieser Woche waren die beiden Männer wieder "auf dem Amt", sie haben wieder Unterlagen abgegeben. Aufgeben wollen sie nicht, obwohl das Verhalten der Behörde und deren Mitarbeiter vielleicht schon mal Anlass zur Resignation geben könnte. Vielleicht ist das ja auch die Taktik des Amtes?
Bei einer ersten Anfrage der nnz im Jobcenter lässt das über die Pressestelle des Landratsamtes mitteilen, dass Herr S. die Mitarbeiter von deren Schweigepflicht entbinden lassen muss. Hat er inzwischen getan und so soll es in der kommenden Woche ein klärendes Gespräch in Nordhausen geben. Wir bleiben also am Thema dran.
Peter-Stefan Greiner
Stellungnahme des Jobcenters
Herrn S. wurde wegen sicherheitstechnischer Mängel an der Elektroanlage seines Hauses Mitte April der Strom abgestellt. Mit der Umstellung von Freikabel auf Erdkabel hatte dies nur insofern etwas zu tun, als der Stromversorger anlässlich dieser Umstellung die sicherheitstechnischen Mängel erstmals festgestellt hat. In diesem Zusammenhang fand unmittelbar ein Vor-Ort-Termin mit Mitarbeitern der Spezialstelle für Unterkunftsangelegenheiten des Jobcenters statt.Obwohl das Jobcenter grundsätzlich die Bereitschaft zur Übernahme der notwendigen Installationsarbeiten erklärte, war Herr S. nicht in der Lage, selbständig die notwendigen Mitwirkungshandlungen, wie zum Beispiel die Beibringung von drei Angeboten verschiedener Elektrofirmen, vorzunehmen. Die Vorlage von mindestens drei Angeboten wird vom Gesetzgeber aus Gründen des sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuermitteln und aus Gründen des fairen Wettbewerbs verlangt.
Dies ist bereits beim ersten Gespräch mit Herrn S. klar kommuniziert worden. Die fehlende Mitwirkung deutete nun darauf hin, dass Herr S. mit der eigenständigen Bewältigung des Problems überfordert ist. Keinesfalls wurde Herrn S. mit dem Entzug seiner Leistungen gedroht, es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass auf das gesetzliche Erfordernis der Vorlage von drei Angeboten nicht verzichtet werden kann, andernfalls könnten die Kosten nicht übernommen werden.
Als sich in einem weiteren intensiven Gespräch Mitte Mai im Beisein eines Nachbarn von Herrn S. herausstellte, dass auch eine erhebliche Schuldenproblematik besteht, wurde von Seiten des Jobcenters die Bestellung eines unabhängigen Berufsbetreuers für Herrn S. dringend empfohlen. Das Jobcenter kann allerdings nicht von Amts wegen einen Betreuer bestellen lassen, da dies nur über das Betreuungsgericht geht und im Einverständnis mit dem zu Betreuenden.
Der Nachbar wollte sich um den Erstkontakt mit einem Betreuungsbüro kümmern, welches dann auch die bereits an einen gewissen Herrn H. überlassene ec-Karte von Herrn S. zurückfordern sollte. Zu diesem Zeitpunkt schien Herr S. auch willens, sich durch einen professionellen und gerichtlich bestellten Berufsbetreuer unterstützen zu lassen. Leider kam es nicht dazu.
Stattdessen erschien Herr S. Ende Juni mit einem anderen Bekannten, Herrn H.. Herr H., welcher kein staatlicher Betreuer ist, sondern eine reine Privatperson, die mit Herrn S. zudem nicht verwandt oder verschwägert ist, hat Herr S. seine gesamte Vermögensorge übertragen. Der vorgelegte Betreuungsvertrag ermächtigt Herrn H. zur Erledigung aller Finanz- und Bankgeschäfte des Herrn S..
Obschon das Jobcenter erhebliche Bedenken hat, dass der Vertrag mit Herrn H. wegen der unüblich weitreichenden Übertragung von Vermögensbefugnissen an eine dritte Person sittenwidrig und deshalb unwirksam ist, wurde im Bestreben die Stromsperre zeitnah aufzuheben das Gespräch mit Herrn H. geführt und das Verfahren nochmal neu erläutert, insbesondere, dass mehr als nur ein Kostenangebot einzuholen ist. Auch müssen sich diese Kostenangebote auf die Reparatur der Elektroanlage der sich im unteren Teil des Hauses befindlichen Wohnung beziehen, da der Rest des Hauses unbewohnt ist und eine Teilreparatur selbstverständlich billiger ist als die Modernisierung der gesamten Elektroanlage des Hauses. Bisher lag nur ein überteuertes Angebot für die Sanierung der gesamten Elektroanlage in Höhe von 6.000 Euro vor. Die Eingrenzung auf den bewohnten Bereich liegt darin begründet, dass das Gesetz eine Beschränkung auf das absolut notwendige und unabweisbare Maß bei der Übernahme von Reparaturarbeiten vorschreibt, weil damit verhindern werden soll, dass Hauseigentümer während des Hartz-IV-Bezuges ihr Haus auf Kosten der Allgemeinheit sanieren lassen und damit eine kostenlose Wertsteigerung ihrer Immobilie erlangen.
Im speziellen Fall des Herrn S. liegt die Beschaffung eines kostengünstigen Auftrags sogar in seinem eigenen Interesse, da jeder über 2.336 Euro hinausgehende Betrag nicht mehr als 100%iger Zuschuss, sondern nur als Darlehen gewährt werden könnte. Ein Darlehen aufzunehmen und somit weitere Schulden zu machen, kann nicht im Interesse von Herrn S. liegen.
Bislang sind diese und andere Voraussetzungen, die der Gesetzgeber zur Vorbeugung von Missbrauch, wie z.B. die Vorlage einer Erklärung, dass das Geld direkt an die beauftragte Elektrofirma und nicht auf das Konto des Herrn S. überwiesen wird, nicht erfüllt gewesen. Am kommenden Dienstag findet ein weiteres Gespräch statt, in welchem hoffentlich die Bedingungen dafür geschaffen werden können, dass mit den erforderlichen Reparaturarbeiten begonnen werden kann.
Das Jobcenter wird dabei seinen Vorschlag erneuern, sich in die Hände eines gerichtlich bestellten Betreuers zu begeben. Das Jobcenter geht nach wie vor davon aus, dass die Angelegenheit mit Unterstützung eines unabhängigen Berufsbetreuers schon längst hätte erledigt werden können.
Kommentare
Leser X
15.09.2017, 16.31 Uhr
Armes Deutschland
So sieht es aus in Deutschland. 2017. Und - das ist das Schlimme - so wird es wohl auch weitergehen nach der Wahl, wenn man den fast täglich veröffentlichten Umfragen glaubt.
Das konnte man auch gestern Abend live erleben, als der Kanzlerin schlicht die Argumente fehlten, einer hart arbeitenden Raumpflegerin zu "erklären", warum ihr nach einem langen Berufsleben nur eine Rente von 650 € zusteht.
Bei Herrn S. wie auch bei der Raumpflegerin und bei den Millionen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gibt's da auch nichts zu erklären, außer dass diese Politik der Eiseskälte Methode eines verheerenden asozialen Neoliberalismus ist. Geboren auf dem Mist der "Volksparteien" SPD und CDU.
Jeder sozial denkende Mensch sollte sich gut überlegen, ob er diese Politik mit einem Kreuzchen belohnt.
Das konnte man auch gestern Abend live erleben, als der Kanzlerin schlicht die Argumente fehlten, einer hart arbeitenden Raumpflegerin zu "erklären", warum ihr nach einem langen Berufsleben nur eine Rente von 650 € zusteht.
Bei Herrn S. wie auch bei der Raumpflegerin und bei den Millionen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gibt's da auch nichts zu erklären, außer dass diese Politik der Eiseskälte Methode eines verheerenden asozialen Neoliberalismus ist. Geboren auf dem Mist der "Volksparteien" SPD und CDU.
Jeder sozial denkende Mensch sollte sich gut überlegen, ob er diese Politik mit einem Kreuzchen belohnt.
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andre87
15.09.2017, 16.37 Uhr
Vielen Dank der NNZ
Hallo liebe NNZ. Ich finde es hervorragend, dass Sie sich entschieden haben diesen Beitrag zu veröffentlichen. Ich finde es wirklich furchtbar, dass jemand der schon in finanzielle Not geraten ist, dann auch noch so von den Behörden behandelt wird.
Ich hoffe wirklich, dass die Aussagen der Mitarbeiter wie " Es ist Sommer, draußen ist es lange hell und warm" mit sofortiger Wirkung zu einer Kündigung führen.
Ich denke allein diese Aussage ist wirklich verachtenswert.
Ich finde es jedoch wirklich hervorragend, dass sich wenigstens die NNZ der Sache annimmt.
Vielen Dank dafür, dass Sie bereit sind diesem Menschen zu helfen, das ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit.
Ich hoffe wirklich, dass die Aussagen der Mitarbeiter wie " Es ist Sommer, draußen ist es lange hell und warm" mit sofortiger Wirkung zu einer Kündigung führen.
Ich denke allein diese Aussage ist wirklich verachtenswert.
Ich finde es jedoch wirklich hervorragend, dass sich wenigstens die NNZ der Sache annimmt.
Vielen Dank dafür, dass Sie bereit sind diesem Menschen zu helfen, das ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit.
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And.
15.09.2017, 17.11 Uhr
100% Sperre wegen angeblich nicht abgegeben Unterlagen!
Das Jobcenter Nordhausen zerstört Existenzen!Ich habe bereits jetzt 1000€ Mietschulden und bis Ende November hab ich kein Anspruch auf Hartz 4 bis dahin bin ich bestimmt schon obdachlos dazu kommt noch ich bin nicht mehr krankenversichert!Ich war beim Jobcenter und habe versucht einen Termin zu bekommen dieser wurde mir verwehrt da ich ja nicht mehr im Leistungsbezug stehe..ich fragte darauf hin ob ich doch wenigstens ein paar Bewerbungen im Jobcenter fertig machen könnte auch das wurde mir untersagt..meine Situation momentan ist alles andere als schön der Kampf mit dem Jobcenter macht einen mürbe und depressiv und das mit 33 Jahren da müsste man doch eigentlich noch eine Perspektive haben..eigentlich..
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geloescht.20220103
15.09.2017, 18.46 Uhr
Entschuldigung
Ich finde hier ist eine öffentliche Entschuldigung des Herrn Heiko Röder Leiter der Geschäftsstelle Nordhausen völlig. Aber da wird alles wieder unter den berühmten Teppich gegehrt, als sein alles nicht so gewesen. Aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn die NNZ dran bleibt und die Fakten auf´s genauste wiedergibt.
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andre87
15.09.2017, 19.40 Uhr
Stellungnahme Jobcenter
Vielen Dank für die Zeitnahe Stellungnahme. Dies beleuchtet natürlich einen ganz anderen Zusammenhang. Es würde mich dennoch interessieren wie dieser Fall ausgeht. Es wäre schön wenn die NNZ dies weiter verfolgen könnte.
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Tobias G.
15.09.2017, 19.56 Uhr
armes Deutschland!
Da braucht ein Staatsbürger hilfe und was passiert??? RICHTIG NICHTS!
Ich finde es gut das es öffentlichngemacht wird!
Wir haben 2017 und der Mann lebt ohne Strom.
Das ist Lächerlich!!!!!!
Wie heist es so schön?" die Würde des Menschen ist unantasbar" das she ich in dem Fall anders!!
DEUTSCHLAND wach auf!! WIR SIND DAS VOLK!!
Ich finde es gut das es öffentlichngemacht wird!
Wir haben 2017 und der Mann lebt ohne Strom.
Das ist Lächerlich!!!!!!
Wie heist es so schön?" die Würde des Menschen ist unantasbar" das she ich in dem Fall anders!!
DEUTSCHLAND wach auf!! WIR SIND DAS VOLK!!
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IMNDH
15.09.2017, 19.58 Uhr
Glückwunsch NNZ
An dieser Stelle meinen herzlichen Glückwunsch. Die NNZ erreicht das Niveau der Bild Zeitung und erreicht damit auch das entsprechende Klientel an Lesern. Vor der Veröffentlichung solcher Artikel, wäre eine ausgereifte Recherche angebracht gewesen.
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Anmer. d. Red: Das Jobcenter war zunächst für eine Stellungnahme nicht bereit. Die kam plötzlich nach der Veröffentlichung.
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Anmer. d. Red: Das Jobcenter war zunächst für eine Stellungnahme nicht bereit. Die kam plötzlich nach der Veröffentlichung.
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Waldemar Ceckorr
15.09.2017, 20.05 Uhr
entschuldigung bigben,
wie wäre es mit einem deutschkurs in der vhs für sie ?
waldi
waldi
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Voltaire
15.09.2017, 20.14 Uhr
Besser zuerst beide Seiten
hören. Die Stellungnahme der Behörde relativiert die Vorwürfe gegen sie sehr. Was allerdings passiert wäre, wenn der Antragsteller einen syrischen Pass gehabt hätte, bleibt offen. Die Erfahrung lehrt zumindest, dass dann nicht so gründlich geprüft und eher genehmigt wird. Das richtet sich ausdrücklich nicht gegen das Jobcenter, sondern gegen die vom Flüchtlingsstrom überforderten Behörden allgemein, besser gegen die Verursacher des Flüchtlingsstroms, also CDU/SPD/GRÜNE/LINKE.
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Treuhänder
15.09.2017, 20.17 Uhr
@IMNDH
Was meinen Sie mit bestimmten Klientel? Ich bin Leser der NNZ und lasse mich von Ihnen nicht verunglimpfen. Ich bin froh, dass es dieses online Angebot gibt. Und glauben Sie, der Leser ist nicht so dumm, wie Sie vielleicht denken.
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BuergervonNordhausen
15.09.2017, 21.30 Uhr
13 Jahre arbeitslos und Staat saniert Haus
Hat der Mann 13 Jahre nicht gesrbeitet und jetzt soll der Steuerzahler auch noch die Elektrik für sein Haus bezshlen! Das kann ja wohl nicht sein, ich mache 2 Jobs und kann mir kein Haus leisten. Soll arbeiten gehen der Mann.
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Anmerkung d Red.: Die Diskussion ist beendet.
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Anmerkung d Red.: Die Diskussion ist beendet.
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