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Di, 10:37 Uhr
30.05.2017
Noch ein Blick in die Statistik

Mehr Verurteilungen im Freistaat

Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2016 standen 25 088 Personen wegen einer oder mehreren Straftaten oder Vergehen vor einem der Thüringer Gerichte.
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 19 853 Angeklagte rechtskräftig verurteilt...

Gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafarrest (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, ist.

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Somit lag die Verurteilungsquote mit 79,1 Prozent leicht über dem Vorjahresniveau (2015: 78,8 Prozent). Die Zahl der Verurteilten ist gegenüber dem Vorjahr um 189 Personen bzw. 0,9 Prozent gesunken. In weiteren 717 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4 500 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen 18 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.

Die meisten Verurteilten (15 351 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch (- 2,9 Prozent) und 4 502 Personen gegen andere Bundes- und Landesgesetze (+ 6,5 Prozent) verstoßen. Mit jeweils knapp 23 Prozent wurden die meisten Verurteilungen wegen Delikten im Straßenverkehr und wegen Straftaten nach den sogenannten „anderen Vermögens- und Eigentumsdelikten“ (hier insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) ausgesprochen. 17 Prozent der Verurteilten mussten sich wegen Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten verantworten.

Im Jahr 2016 Verurteilte nach Hauptdeliktgruppen (Foto: Thüringer Landesamt für Statistik) Im Jahr 2016 Verurteilte nach Hauptdeliktgruppen (Foto: Thüringer Landesamt für Statistik)

Mehr als die Hälfte (56 Prozent) aller wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten stand zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel. Die Verurteilungen nach anderen Bundes- und Landesgesetzen basieren überwiegend auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie dem Straßenverkehrsgesetz. 2 126 Personen wurden nach dem Betäubungsmittelgesetz und 1 240 Personen nach dem Straßenverkehrsgesetz schuldig gesprochen.
Autor: red

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