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Di, 09:53 Uhr
30.05.2017
Bund der Steuerzahler

Wieder zusätzliche Lasten

Erweiterte Belastung durch Tourismusbeitrag
In dieser Woche wollen die Landtagsfraktionen von Rot-rot-grün im Parlament eine weitere Belastungsverschärfung beschließen, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Im Fokus der Kritik steht der geplante Tourismusbeitrag...

"Mit der Abkehr vom Fremdenverkehrsbeitrag, der an die Zahl der Fremdübernachtungen in einer Gemeinde gekoppelt war, hin zu einem Tourismusbeitrag sollen allen selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, zusätzliche Lasten aufgebürdet werden“, kritisiert Justus Kehrl das Vorhaben der Fraktionen.

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In einer Stellungnahme an den Innen- und Kommunalausschuss des Landtags zur beabsichtigten Änderung des Kommunalabgabengesetzes hatte sich der Bund der Steuerzahler gegen den neuen Beitrag ausgesprochen.

Für Kehrl ist klar: „Der Kreis der betroffenen Selbständigen und Unternehmen zahlt bereits Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Hinzu tritt die Gewerbesteuer. Sofern sich durch touristische Angebote der Gemeinden die Gewinne erhöhen, werden diese durch die bestehenden Steuern abgeschöpft. Daran ist auch die Gemeinde entsprechend den gesetzlichen Anteilen beteiligt.“

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden „zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie die für diesen Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Tourismusbeitrag erheben“ können.

„Im Klartext: Der Gemeinderat beschließt eine touristische Maßnahme. Egal, ob sinnvoll oder nicht, müssen die Selbständigen und Unternehmen dafür bezahlen. Mit dieser neuerlichen Abgabe wird die Mehrfachbelastung für die Gewerbe- und Einkommensteuerzahler wieder einmal ausgeweitet. Schließlich darf die Bürokratie bei den Abgabepflichtigen auch nicht vergessen werden“, so Kehrl weiter. Besonders kritisch ist, dass der Kreis der Betroffenen durch die Einbeziehung der "mittelbar" am Tourismus Beteiligten faktisch grenzenlos ist und juristischen Auseinandersetzungen Tür und Tor öffnet. Die zusätzliche Verpflichtung trifft nicht allein den Zahnarzt, der Touristen behandelt, sondern auch den Steuerberater, dessen Mandant mit einem Hotel Umsätze erwirtschaftet. Der Beitrag kann nicht nur den Einzelhändler treffen, bei dem Touristen einkaufen, sondern auch den Hauseigentümer, der an die Servicekräfte eines Restaurants Wohnungen vermietet.
Autor: red

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