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Do, 16:55 Uhr
27.04.2017
Schelenhaus siegt im Rechtsstreit gegen Jendricke

Landrat muss Auskünfte erteilen

Wie heute bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgerichtsverfahren des Kreistagsmitgliedes Arndt Schelenhaus (wir berichteten) gegen Landrat Jendricke mit Beschluss vom 24. April 2017 Erfolg...


Mit dem Gerichtsverfahren hatte der ehemalige Landratskandidat Schelenhaus, den amtierenden Landrat zwingen wollen, ihm und den anderen Kreistagsmitgliedern in nichtöffentlicher Sitzung die Höhe der Geschäftsführergehälter des Südharz Klinikums bekannt zu geben.

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Nun hat das Gericht in Weimar entschieden, dass die Weigerung des Landrates Jendricke, diese Informationen heraus zu geben, rechtswidrig war. Es hatte überdies entschieden, dass Landrat Jendricke dem Kreistagsmitglied Schelenhaus diese Informationen noch vor Beginn der Kreistagssitzung am 25.04.17, auszuhändigen hat.

Eine automatische Information aller Kreistagsmitglieder lehnte das Gericht aber ab, stellte es dem Kläger aber frei, diese Informationen den Kreistagmitgliedern unter Beachtung ihrer Verschwiegenheitspflicht bekannt zu geben. Dem Landkreis und dem Südharz Klinikum wurden daher auch 90% der Kosten des Verfahrens auferlegt. Im Kreistag soll Jendricke noch von „nur einen Teilerfolg des Herrn Schelenhaus“ gesprochen haben.

Wie groß der Schelenhaus-Erfolg war, ergibt sich daraus, dass dieser lediglich 10% der Kosten zu tragen habe. "Bereits während des Verfahrens hatte es Verstimmungen gegeben, da Geschäftsführer Hage im privatem Umfeld gegen meine Person Ermittlungen angeregt haben soll und diese im Prozess verwendet hatte", sagte Schelenhaus.

"Doch wer nun glaubt, deutsche Behörden halten sich an Recht und Gesetz, der irrt – zumindest im Landkreis Nordhausen. Denn obwohl der Gerichtsbeschluss, da im Eilverfahren ergangen, sofort vollstreckungsfähig ist, verweigerte Landrat Jendricke unter Zeugen trotzdem die Herausgabe der Informationen an ein bevollmächtigtes anderes Kreistagsmitglied vor Beginn der Kreistagssitzung am vergangenen Dienstag", so Schelenhaus.

Anschließend verkündete der Landrat im Kreistag, dass nun keine Eilbedürftigkeit mehr vorläge, da seit wenigen Minuten der Kreishaushalt beschlossen sei. Überdies werde er nun gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar Beschwerde einlegen.

"So werde in der Beringstraße offenbar Politik gemacht: erst in vorsätzlicher Weise vollstreckungsfähige Urteile ignorieren und danach von einer deshalb geänderten Rechtslage zu sprechen", sagte der Kläger auf Anfrage der nnz.

Nach Informationen der nnz will das OVG Weimar hierüber bereits am 9. Mai beraten. Ob Landrat Jendricke dann zu diesem Termin die Geschäftsführergehälter seines eigenen kommunalen Krankenhaus in Erfahrung gebracht hat, bleibt abzuwarten. Bislang seien diese ihm angeblich unbekannt, obwohl Arndt Schelenhaus die Klage bereits im Januar eingelegt hatte. Zumindest dürfte er deutschlandweit der einzige Mehrheitsgesellschafter einer GmbH sein, der nicht weiß, wieviel seine Geschäftsführer verdienen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...möge sich der Leser ein eigenes Bild machen.
Autor: red

Kommentare
Nordhäuser Freiheit
27.04.2017, 17.08 Uhr
Die nächste Affäre ...
... ein dreifach “Hurra“ fürs “Nordhäuser System“.
Eckenblitz
27.04.2017, 17.09 Uhr
Fassungslos
Und so eine Politische Elite will einen GROSSEN Landkreis leiten. Man hat schon mit den kleinen Nordhausen zu tun. Stadt und Kreis stehen vor der Pleite und die Eliten zoffen sich vor Gericht, wunderbar nicht wahr?
Nervling
27.04.2017, 17.30 Uhr
Komische Kommentare
Glaubt ihr ernsthaft das es anderswo nicht genauso abläuft? Gerade bei solchen Streitereien geht es bei uns noch sehr Human zu.
Liane Enzinger
27.04.2017, 17.41 Uhr
Die Willkür des Landrats bekommt Grenzen gesetzt.
Langsam kehrt Ordnung ein. Jetzt sollte Herr Jendricke auch die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Liane Enzinger, M. A.
Realist 1.0
27.04.2017, 20.12 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
punktum
27.04.2017, 22.18 Uhr
wozu gibt es eigentlich Gesetze ?
Also Richtlinien und Regeln, Vorschriften und Gesetze sind nicht von jedem zum EINHALTEN gedacht. Gesetze gelten für alle, natürlich ist unser aller Landrat davon nicht betroffen.
Er ist "das Licht am Horizont", er macht Dienstreisen die verjähren und spottet über die Kläger, zu spät bemerkt, ätsch! Wenn gegen Ihn ermittelt wird, dann sind auch die anderen Schuld! Und seinen Job macht er auch, wie er will am Gesetz vorbei. Schlimm ist nur, dass es zu wenige gibt mit Zivilcourage, denn gäbe es davon ein paar mehr dann ... gut dann gäbe es auch deutlich weniger von diesen NARZISTEN,
aber es gibt sie nicht und der Wähler macht es aus dem Bauch heraus, und ist sprachlos nach dem er seine Stimme abgegeben hatt....
RaWu
28.04.2017, 09.52 Uhr
Rechtsbruch
und zwar vorsätzlich und wiederholt. Nun endlich von einem unabhängigen Gericht eindeutig festgestellt.
Was macht der? Ignoriert das Urteil.
Wer wählt ihn eigentlich immer wieder?

Da sind wir mal auf die OB-Nominierung des SPD-Ortsverbands Nordhausen gespannt.
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