Mo, 07:00 Uhr
03.04.2017
Gemeinschaftsschulzulage
Sind andere Schularten nun die Verlierer?
Das Bildungsministerium kündigt in einem Brief an die Beschäftigten der staatlichen Schulen zur Erklärung der Auswirkungen des Personalentwicklungskonzepts 2025 auf die Schulen an, dass es geprüft werde, ob durch ruhegehaltsfähige Zulagen für Lehrerinnen und Lehrer an Gemeinschaftsschulen Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung dieser besonders zukunftsfähigen Schulart geschaffen werden können...
Es wurde in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Thüringer Schularten gleichberechtigt in ihrer Existenz seien und dass keine Schulart bevorzugt oder benachteiligt werden soll. Das gehört nun wohl endgültig der Vergangenheit an!, so Heike Schimke, Vorsitzende des Thüringer Philologenverbandes.
Nachdem in der letzten Legislatur die Gemeinschaftsschulen bereits in der Versorgung mit Wochenstunden für den Unterricht deutlich besser gestellt worden sind, soll nun auch eine monetäre Bevorzugung der an Gemeinschaftsschulen tätigen Lehrkräfte gegenüber denen der anderen Schularten erfolgen. Das können wir nicht mittragen!, so Heike Schimke weiter.
Was soll mit diesem Vorstoß erreicht werden?
Fragen über Fragen!
Geht die Bildung von Gemeinschaftsschulen dem Ministerium nicht schnell genug?
Will man den Lehrkräften über die Zulage die Bildung von Gemeinschaftsschulen schmackhaft machen?
Und vor allem:
Wie ist die geplante Zulage gerechtfertigt?
Leisten Lehrkräfte an anderen Schularten nicht Vergleichbares?
Autor: redEs wurde in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Thüringer Schularten gleichberechtigt in ihrer Existenz seien und dass keine Schulart bevorzugt oder benachteiligt werden soll. Das gehört nun wohl endgültig der Vergangenheit an!, so Heike Schimke, Vorsitzende des Thüringer Philologenverbandes.
Nachdem in der letzten Legislatur die Gemeinschaftsschulen bereits in der Versorgung mit Wochenstunden für den Unterricht deutlich besser gestellt worden sind, soll nun auch eine monetäre Bevorzugung der an Gemeinschaftsschulen tätigen Lehrkräfte gegenüber denen der anderen Schularten erfolgen. Das können wir nicht mittragen!, so Heike Schimke weiter.
Was soll mit diesem Vorstoß erreicht werden?
Fragen über Fragen!
Geht die Bildung von Gemeinschaftsschulen dem Ministerium nicht schnell genug?
Will man den Lehrkräften über die Zulage die Bildung von Gemeinschaftsschulen schmackhaft machen?
Und vor allem:
Wie ist die geplante Zulage gerechtfertigt?
Leisten Lehrkräfte an anderen Schularten nicht Vergleichbares?
Kommentare
Joerg Esser
03.04.2017, 10.02 Uhr
Wo gibt es denn bisher eine Gleichbehandlung an unseren Schulen?
Eine unterschiedliche Entlohnung der Lehrerinnen und Lehrer ist schon immer Normalität. Eine Grundschullehrerin oder ein Grundschullehrer bekommt schon immer ein anderes, geringeres Gehalt, als beispielsweise ein Gymnasiallehrer.
Das wirkt sich auch auf die Pension oder Rentenansprüche aus. Und da haben wir den bereich der frühkindlichen Bildung in unseren Kitas noch gar nicht betrachtet.
Was ändert sich also durch die neuen Überlegungen?
Die unterschiedliche Behandlung der Lehrkräfte wird ein wenig verändert. Befürchten Gymnasiallehrerinnen oder -lehrer jetzt, bestimmte Vorteile zu verlieren?
Gemeinsames Lernen, so lange es möglich ist, das ermöglicht die Gemeinschaftsschule. Gute, dass es diese Schulform gibt.
Das wirkt sich auch auf die Pension oder Rentenansprüche aus. Und da haben wir den bereich der frühkindlichen Bildung in unseren Kitas noch gar nicht betrachtet.
Was ändert sich also durch die neuen Überlegungen?
Die unterschiedliche Behandlung der Lehrkräfte wird ein wenig verändert. Befürchten Gymnasiallehrerinnen oder -lehrer jetzt, bestimmte Vorteile zu verlieren?
Gemeinsames Lernen, so lange es möglich ist, das ermöglicht die Gemeinschaftsschule. Gute, dass es diese Schulform gibt.
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