Do, 08:28 Uhr
30.03.2017
Oberbürgermeisterwahl
Wahlleiter berufen
Eine Neuwahl macht sich aufgrund der Tatsache erforderlich, weil die Amtszeit des Oberbürgermeisters vor dem Ablauf der gesetzlichen Amtszeit per 19. Juni 2017 endet. Den Wahltermin bestimmt die Rechtsaufsichtsbehörde, der die Berufung unverzüglich anzuzeigen ist.
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