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Do, 10:24 Uhr
16.02.2017
Vogelgrippe im Kreis

Geflügelbestände müssen gemeldet werden

Nach dem ersten bestätigten Fall von Vogelgrippe im Landkreis Nordhausen fordert das Veterinäramt noch einmal alle Geflügelhalter dringend dazu auf, ihre Tierbestände beim Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes anzumelden. Dies gilt sowohl für kleine private wie für gewerbliche Halter, die zum Beispiel Hühner, Gänse, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel haben...

Das Veterinäramt erfasst dabei beispielsweise die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere sowie ihre Nutzungsart und ihren Standort. Geflügelhalter, die sich noch nicht gemeldet haben, sollten dies unverzüglich beim Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Veterinärwesen, Alte Leipziger Straße 50 (BIC), 99734 Nordhausen (Bielen), Telefon 03631 908451 und 908453 nachholen. Wer seinen Tierbestand nicht gemeldet hat, dem drohen Bußgelder. Denn in Fällen wie der gerade auftretenden Vogelgrippe sind genaue Informationen zu den bestehenden privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen für das Veterinäramt wichtig zur Einschätzung der Situation.

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Zurzeit sind beim Veterinäramt rund 1.800 Geflügelhalter mit mehr als 70.000 Tieren gemeldet. Im Sperrbezirk, der gemäß der bundesweiten Geflügelpestverordnung in einem Radius von einem Kilometer um den Fundort in Nordhausen eingerichtet wurde, sind sieben private Geflügelhalter bekannt, die das Veterinäramt jetzt aufsucht. Die Mitarbeiter werden dort Sichtkontrollen der Tiere durchführen und bei Auffälligkeiten Proben wie beispielsweise einen Rachen- und Kloaken-Abstrich für weitere Untersuchungen entnehmen. Im Beobachtungsgebiet, das neben dem Kernstadtgebiet Nordhausen außerdem Sundhausen, Steinbrücken, Bielen und Himmelgarten betrifft, wird das Veterinäramt ausgewählte Haltungen risikobasiert besuchen. "Für uns ist es nun wichtig, dass alle Geflügelhalter die bereits bestehenden Vorsichtsmaßnahmen wie die Stallpflicht einhalten, um damit zu verhindern, dass die Vogelgrippe auf eine Geflügelhaltung in unserem Landkreis übergreift", sagt Landrat Matthias Jendricke. "Ich bedanke mich auch bei der Stadt Nordhausen und der Berufsfeuerwehr, die uns unterstützen werden."

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Erkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten, zum Beispiel Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben und Wildvögeln wie Wassergeflügel und Greifvögeln, die zu Tierverlusten und hohen wirtschaftlichen Einbußen betroffener Betriebe führen kann. Nicht betroffen von der Vogelgrippe sind jedoch verbreitete Vogelarten in unserem heimischen Gärten und Straßen wie beispielsweise Amseln, Meisen, Spatzen und Schwalben. Die Winterfütterung in Vogelhäuschen kann beibehalten werden und auch Nisthilfen sind unbedenklich. Auch Katzen, die Vögel erbeuten und fressen, sind in der Regel nicht gefährdet, weil sie meist Singvögel fangen, die von der Vogelgrippe nicht betroffen sind. Auch Vögel, die als Haustiere gehalten werden, wie zum Beispiel Kanarienvögel, sind nicht gefährdet.
Autor: red

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