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Fr, 07:16 Uhr
10.02.2017
Zukunft contra Wirtschaft

Zwei wegweisende Urteile

In Zeiten, in denen man mitunter berechtigte Zweifel an der Integrität und Unabhängigkeit einiger Leitmedien sieht, scheinen manche Gerichte tatsächlich unabhängig zu sein. Denn wie sonst ist es zu erklären, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Überleben einer Pflanzenart, des Schierlings-Wasserfenchels (Oenanthe conioides), stärker gewichtet, als einen schnellen Zuwachs des Containerverkehrs auf der Elbe...

Ein naher Verwandter des Schierlings-Wasserfenchels (Oenanthe conioides) ist der Röhrige Wasserfenchel (Oenanthe fistulosa). Er ist in Thüringen vom Aussterben bedroht und hat im NSG Schlossberg-Solwiesen am Kyffhäuser einen seiner letzten Wuchsorte. Die sehr giftige Art wurde einst zwecks Beseitigung unliebsamer  Zeitgenossen in manchen Regionen geschätzt. (11.7.2010, NSG Schlossberg-Solwiesen) (Foto: Bodo Schwarzberg) Ein naher Verwandter des Schierlings-Wasserfenchels (Oenanthe conioides) ist der Röhrige Wasserfenchel (Oenanthe fistulosa). Er ist in Thüringen vom Aussterben bedroht und hat im NSG Schlossberg-Solwiesen am Kyffhäuser einen seiner letzten Wuchsorte. Die sehr giftige Art wurde einst zwecks Beseitigung unliebsamer Zeitgenossen in manchen Regionen geschätzt. (11.7.2010, NSG Schlossberg-Solwiesen) (Foto: Bodo Schwarzberg)

Ein naher Verwandter des Schierlings-Wasserfenchels (Oenanthe conioides) ist der Röhrige Wasserfenchel (Oenanthe fistulosa). Er ist in Thüringen vom Aussterben bedroht und hat im NSG Schlossberg-Solwiesen am Kyffhäuser einen seiner letzten Wuchsorte. Die sehr giftige Art wurde einst zwecks Beseitigung unliebsamer Zeitgenossen in manchen Regionen geschätzt. (11.7.2010, NSG Schlossberg-Solwiesen)

Spiegel online hat diese weltweit nur bei Hamburg vorkommende Pflanzenart immerhin in einer Überschrift genannt: „Schierlings-Wasserfenchel stoppt Elbvertiefung“ heißt es dort.

Man muss sich das einmal vergegenwärtigen: Unter anderem eine Pflanzenart stoppt zumindest zeitweise das ewige Wachstumsmantra am drittgrößten Containerhafen der Welt! Die Containerschiffe werden immer größer und die Tiefe der Elbe muss da unbedingt mithalten, - der Zukunftsfähigkeit des Hamburger Hafens wegen, so die Meinung der Politik.

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Der Richter aber hat Recht gegen Recht abgewogen: Für die weltweite Erhaltung des Schierlings-Wasserfenchels trägt Deutschland eine globale Verantwortung, festgeschrieben in den Anhängen zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Die Gefahr, dass er im Zuge einer weiteren Ausbaggerung der Elbe verschwindet, erschien dem Richter real. Das Unwiederbringliche wog stärker.

Container sind weltweit millionenfach ersetz- und vermehrbar, der Schierlings-Wasserfenchel hingegen nicht. Die 260.000 Arbeitsplätze, die am Hamburger Hafen hängen, wegen einer unausgewogenen Planung höher zu stellen, als diese Pflanze und Planungslücken der zuständigen Behörden, verbietet sich, so scheint das Gericht zu meinen. – Würden Gerichte weltweit so urteilen, würde der Einheit von Wort und Tat seitens der Politik im existenziell wichtigeren Umweltbereich eher Genüge getan.

Dass unser eigenes Leben nicht etwa von Autos, sondern eher vom „Wohlwollen“ des Erdklimas abhängt, scheint österreichische Richter dazu bewogen zu haben, den Ausbau des Wiener Flughafens Schwechat zu stoppen. Die Erhaltung des Klimas würde demnach schwerer wiegen, als wirtschaftliche Interessen. Auch das lässt aufhorchen und schreibt Geschichte.

Was bedeuten diese beiden Urteile also möglicherweise auch für den von Kapitalinteressen bedrohten Südharzer Zechsteinrand? Das Arteninventar dieses deutschen Hotspots der Artenvielfalt mag ein Spielball der Politik sein, wenigstens juristisch aber ist es noch lange nicht verloren. Zugleich zeigen die Urteile, dass unsere Parteien und unsere Politiker nicht wirklich fähig sind, zumindest in den genannten Fällen, Artenschutz und Klimaschutz, entsprechend ihren eigenen, diesbezüglich formulierten Zielen, umzusetzen. Angesichts der dramatischen ökologischen Situation unseres Planeten, sollte uns das zu denken geben.
Bodo Schwarzberg

Quellen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/bundesverwaltungsgericht-hamburg-muss-bei-elbvertiefung-nachbessern-a-1133799.html

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/flughafen-wien-schwechat-gericht-verbietet-dritte-startbahn-in-wien-wegen-klimaschutz/19373668.html
Autor: red

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