Fr, 22:24 Uhr
13.01.2017
Bundesprogramm KitaPlus:
Ausschreibung für Modul Netzwerkstelle
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert, dass am 5. Januar 2017 das Antragsverfahren für das zweite Modul Netzwerkstellen im Bundesprogramm KitaPlus gestartet ist....
In Nordthüringen erhalten seit 2016 die AWO Kindertagesstätte Pfiffikus Leinefelde und das JugendSozialwerk in Nordhausen mit seiner Kita Kleine Strolche eine Förderung für längere Öffnungszeiten, berichtet Manfred Grund, der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Nordthüringens. Verwaltungen können sich jetzt um erste Netzwerkstelle bewerben
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will Eltern flexible Betreuungsmöglichkeiten ermöglichen, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Vor allem für Alleinerziehende, Studierende, Eltern, die in Schichten, früh morgens oder spät abends einer Beschäftigung nachgehen oder wieder in das Erwerbsleben einsteigen, dieses aufrechterhalten oder ausbauen wollen möchten, ist ein Angebot von passgenauer Betreuung essentiell.
Deshalb fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Bundesprogramm KitaPlus bereits erweiterte Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (Kita, Horte) und in der Kindertagespflege. Zur Förderung der passgenauen Betreuungsangebote stellt das BMFSFJ Fördermittel von bis zu 100 Mio. Euro in der Zeit von 2016 bis 2018 zur Verfügung.
Die Förderung ermöglicht es, Angebote zu erproben, die sich an den Bedarfen der Eltern orientieren. KitaPlus soll ausgebaut werden. Zu den Akteuren zählen neben den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Tagesmüttern und Tagesvätern weitere Institutionen. Zur Abstimmung gemeinsamer Ziele bedarf es einer guten Koordination zwischen allen Beteiligten. Ziel ist ein Konzept, welches das neue Angebot pädagogisch am Kind ausrichtet und sich langfristig etablieren kann.
Eine intensive partnerschaftliche Netzwerkarbeit zwischen den Jugendämtern und den Arbeitsverwaltungen (Arbeitsagentur und Jobcenter), Vereinen und Verbänden sowie mit regionalen Unternehmen soll mittels KitaPlus-Netzwerkstelle unterstützt werden. Die örtlichen Jugendämter können sich ab sofort um die ersten Netzwerkstellen bewerben, informiert Abgeordneter Manfred Grund.
Ein regionales Netzwerk soll die Angebote vor Ort abstimmten, gemeinsam weiterentwickeln und bei Bedarf neu schaffen. Für die Netzwerkstelle KitaPlus liegt der Fokus auf der Planung und Implementierung kommunaler Strategien zur nachhaltigen Schaffung flexibler Betreuungsangebote.
Einen Antrag können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen. Es besteht die Möglichkeit der Benennung einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde als Zuständigkeitsbereich. Dabei besteht die Notwendigkeit der Sicherstellung einer engen Abstimmung mit der entsprechenden Jugendhilfeplanung.
Die Förderung wird durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid frühestens ab dem 1. Februar 2017 bis längstens 31. Dezember 2018 gewährt. Bezuschusst wird pro Antrag eine Personalstelle mit zugehörigem Sachmittelbudget zum Aufbau und Betrieb der örtlichen Netzwerkstelle KitaPlus. Der Förderbetrag für die Personalausgaben einer Vollzeitstelle beträgt maximal 60.500 Euro p.a. (12 Monate). Bei unterjährigem Vorhabenbeginn verringert sich der Förderbetrag anteilig.
Auf den Förderbetrag für die Personalausgaben wird eine Sachmittel- und Verwaltungspauschale in Höhe von 20 % gewährt. Eigen- oder Drittmittel des Zuwendungsempfängers sind bei den Förderbetrag übersteigenden Personalausgaben sowie durch die Bereitstellung von Büroräumen und / oder der Erstausstattung der Büros als Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der Netzwerkstelle einzubringen.
Eine Förderung im Modul Netzwerkstelle KitaPlus erfolgt unter Maßgabe folgender Voraussetzungen:
· Vorhaben im ersten Modul: Grundsätzlich können sich alle Kommunen beteiligen, in deren Einzugsbereich Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen Interesse im Modul Erweiterte Öffnungszeiten bekundet haben. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen zugelassen.
· Bedarfsanalyse: Es liegen erhobene Daten des zeitlichen Betreuungsbedarfes der Familien des Einzugsgebietes und eine Kalkulation der voraussichtlich benötigten erweiterten Plätze vor oder es wird nachvollziehbar dargestellt, wie diese zeitnah erhoben werden. Die Bedarfsanalyse bezieht sich dabei insbesondere auf den spezifischen Bedarf von Alleinerziehenden und erwerbslosen Eltern. Der Bedarf wird qualitativ beschrieben und begründet. Mit der Förderung der Netzwerkstelle ist die Anpassung der Jugendhilfeplanung an den erhobenen und erprobten Bedarf verbunden.
· Konzept zur Umsetzung: Das Konzept umfasst Strategien zur flexiblen Nutzung und sieht deren Integration in das Gesamtsystem der Kinderbetreuung vor, zum Beispiel mittels Kooperation von Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege. Es legt nachvollziehbare Perspektiven für die Kooperationen mit relevanten Netzwerkpartnern dar und zeigt Potenziale für eine nachhaltige Veränderung der Angebotsstruktur auf. Dabei werden die Schwerpunktaufgaben (Erreichbarkeit und Mobilität, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Fachkräftesicherung) eingeplant.
· Kooperationsvereinbarung:
Vereinbarungen aller Akteure wie Kindertages- und Horteinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, regionale Wirtschaftsunternehmen (auch Arbeitgebervereinigungen, Kammern, Innungen, Unternehmensverbänden etc.), Vereine, Verbände sowie Netzwerke, die sich familienpolitisch engagieren (Bündnis für Familie, soziale Stadt, engagierte Stadt u. a.), mit gemeinsam definierten Zielen zum Aufbau und Erhalt einer passgenauen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung in der Region.
Autor: enIn Nordthüringen erhalten seit 2016 die AWO Kindertagesstätte Pfiffikus Leinefelde und das JugendSozialwerk in Nordhausen mit seiner Kita Kleine Strolche eine Förderung für längere Öffnungszeiten, berichtet Manfred Grund, der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Nordthüringens. Verwaltungen können sich jetzt um erste Netzwerkstelle bewerben
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will Eltern flexible Betreuungsmöglichkeiten ermöglichen, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Vor allem für Alleinerziehende, Studierende, Eltern, die in Schichten, früh morgens oder spät abends einer Beschäftigung nachgehen oder wieder in das Erwerbsleben einsteigen, dieses aufrechterhalten oder ausbauen wollen möchten, ist ein Angebot von passgenauer Betreuung essentiell.
Deshalb fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Bundesprogramm KitaPlus bereits erweiterte Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (Kita, Horte) und in der Kindertagespflege. Zur Förderung der passgenauen Betreuungsangebote stellt das BMFSFJ Fördermittel von bis zu 100 Mio. Euro in der Zeit von 2016 bis 2018 zur Verfügung.
Die Förderung ermöglicht es, Angebote zu erproben, die sich an den Bedarfen der Eltern orientieren. KitaPlus soll ausgebaut werden. Zu den Akteuren zählen neben den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Tagesmüttern und Tagesvätern weitere Institutionen. Zur Abstimmung gemeinsamer Ziele bedarf es einer guten Koordination zwischen allen Beteiligten. Ziel ist ein Konzept, welches das neue Angebot pädagogisch am Kind ausrichtet und sich langfristig etablieren kann.
Eine intensive partnerschaftliche Netzwerkarbeit zwischen den Jugendämtern und den Arbeitsverwaltungen (Arbeitsagentur und Jobcenter), Vereinen und Verbänden sowie mit regionalen Unternehmen soll mittels KitaPlus-Netzwerkstelle unterstützt werden. Die örtlichen Jugendämter können sich ab sofort um die ersten Netzwerkstellen bewerben, informiert Abgeordneter Manfred Grund.
Ein regionales Netzwerk soll die Angebote vor Ort abstimmten, gemeinsam weiterentwickeln und bei Bedarf neu schaffen. Für die Netzwerkstelle KitaPlus liegt der Fokus auf der Planung und Implementierung kommunaler Strategien zur nachhaltigen Schaffung flexibler Betreuungsangebote.
Einen Antrag können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen. Es besteht die Möglichkeit der Benennung einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde als Zuständigkeitsbereich. Dabei besteht die Notwendigkeit der Sicherstellung einer engen Abstimmung mit der entsprechenden Jugendhilfeplanung.
Die Förderung wird durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid frühestens ab dem 1. Februar 2017 bis längstens 31. Dezember 2018 gewährt. Bezuschusst wird pro Antrag eine Personalstelle mit zugehörigem Sachmittelbudget zum Aufbau und Betrieb der örtlichen Netzwerkstelle KitaPlus. Der Förderbetrag für die Personalausgaben einer Vollzeitstelle beträgt maximal 60.500 Euro p.a. (12 Monate). Bei unterjährigem Vorhabenbeginn verringert sich der Förderbetrag anteilig.
Auf den Förderbetrag für die Personalausgaben wird eine Sachmittel- und Verwaltungspauschale in Höhe von 20 % gewährt. Eigen- oder Drittmittel des Zuwendungsempfängers sind bei den Förderbetrag übersteigenden Personalausgaben sowie durch die Bereitstellung von Büroräumen und / oder der Erstausstattung der Büros als Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der Netzwerkstelle einzubringen.
Eine Förderung im Modul Netzwerkstelle KitaPlus erfolgt unter Maßgabe folgender Voraussetzungen:
· Vorhaben im ersten Modul: Grundsätzlich können sich alle Kommunen beteiligen, in deren Einzugsbereich Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen Interesse im Modul Erweiterte Öffnungszeiten bekundet haben. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen zugelassen.
· Bedarfsanalyse: Es liegen erhobene Daten des zeitlichen Betreuungsbedarfes der Familien des Einzugsgebietes und eine Kalkulation der voraussichtlich benötigten erweiterten Plätze vor oder es wird nachvollziehbar dargestellt, wie diese zeitnah erhoben werden. Die Bedarfsanalyse bezieht sich dabei insbesondere auf den spezifischen Bedarf von Alleinerziehenden und erwerbslosen Eltern. Der Bedarf wird qualitativ beschrieben und begründet. Mit der Förderung der Netzwerkstelle ist die Anpassung der Jugendhilfeplanung an den erhobenen und erprobten Bedarf verbunden.
· Konzept zur Umsetzung: Das Konzept umfasst Strategien zur flexiblen Nutzung und sieht deren Integration in das Gesamtsystem der Kinderbetreuung vor, zum Beispiel mittels Kooperation von Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege. Es legt nachvollziehbare Perspektiven für die Kooperationen mit relevanten Netzwerkpartnern dar und zeigt Potenziale für eine nachhaltige Veränderung der Angebotsstruktur auf. Dabei werden die Schwerpunktaufgaben (Erreichbarkeit und Mobilität, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Fachkräftesicherung) eingeplant.
· Kooperationsvereinbarung:
Vereinbarungen aller Akteure wie Kindertages- und Horteinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen, Arbeitsagenturen, Jobcenter, regionale Wirtschaftsunternehmen (auch Arbeitgebervereinigungen, Kammern, Innungen, Unternehmensverbänden etc.), Vereine, Verbände sowie Netzwerke, die sich familienpolitisch engagieren (Bündnis für Familie, soziale Stadt, engagierte Stadt u. a.), mit gemeinsam definierten Zielen zum Aufbau und Erhalt einer passgenauen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung in der Region.
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