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Fr, 19:56 Uhr
13.01.2017
Konsequenzen aus dem Betrugsversuch bei EVN

Externer Gutachter wird untersuchen

Externe Gutachter werden ab der kommenden Woche die Unternehmensabläufe der Energieversorgung Nordhausen GmbH untersuchen...


Einen entsprechenden Auftrag haben heute die Gesellschafter der EVN, Stadtwerke Holding Nordhausen und Thüringer Energieversorgungs AG, auf ihrer Sitzung beschlossen. Anlass dieser 1. außerordentlichen Sitzung der Gesellschafter war der Betrugsversuch gegenüber dem Unternehmen. Am kommenden Montag soll es eine weitere Aufsichtsratssitzung geben.

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„Die Täter haben keinen Zugriff auf das Geld “, so Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh. Das  Geld ist damit nicht verloren. Das ist die wichtigste Nachricht.“  Trotzdem, so Zeh weiter, „ist der Betrugsversuch ein sehr ernster Vorfall, der viele Fragen aufwirft und nicht ohne Konsequenzen bleiben darf. Die Beratungsfirma wird sich den formalen Abläufen innerhalb des Unternehmens widmen und eine neutrale Einschätzung der allgemeinen Unternehmenskultur vornehmen sowie des Klimas zwischen Leitungsebene und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“

Zeh dankte dem persönlich anwesenden Vertreter des Landeskriminalamts für das entschlossene und professionelle Handeln. Dank gelte auch der Kreissparkasse Nordhausen,  der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Autor: psg

Kommentare
Peter59
13.01.2017, 20.28 Uhr
Nicht vergessen....
Dazu gehören auch die Energieabrechnungen, sind im Ranking ganz schön hoch.....im Vergleich zum "Westen"
Peter59
13.01.2017, 20.43 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
urbach44
13.01.2017, 21.08 Uhr
Externer Gutachter
Das ist aus meiner Sicht eine ganz schwache Leistung von EVN, dass jetzt ein externer Gutachter die Abläufe im Unternehmen untersuchen muss. Für solche finanziellen Transaktionen muss es doch feste Regeln geben, welcher Mitarbeiter von EVN bis zu welcher Höhe handeln darf. Ich denke, dass Transaktionen von 1 Million grundsätzlich der Zustimmung mehrerer verantwortlicher Mitarbeiter, wenn nicht sogar des Aufsichtsrates, bedürfen.

Das Geld für den externen Gutachter wird zum Fenster hinausgeworfen. Es ist Aufgabe der Geschäftsleitung, solche Regelungen zu schaffen. Im vorliegenden Falle haben eine oder mehrere Personen einfach ihre Kompetenzen überschritten, dafür müssen sie arbeitsrechtlich auch zur Verantwortung gezogen werden.
Nörgler
13.01.2017, 22.12 Uhr
Betrug
Wenn hier 1 Million "erschlichen" worden sind von Kriminellen, muss doch nicht die Geschäftsleitung verantwortlich sein. Wir wissen nicht, wie der konkrete Hergang war. Bitte erst alle Fakten auf den Tisch und keine Vorverurteilung.
bella123blau
14.01.2017, 10.17 Uhr
wär es glaubt wrd seelig
wer es glaubt wird seelig ,daß das Geld wieder zurück transferiert wird . Dazu sind die Verbrecher viel zu schlau.
RWE
14.01.2017, 10.47 Uhr
Auf die Masche sind schon ganz andere hereingefallen
Große, börsennotierte Unternehmen.
@Petra, Strom und Gas sind mächtig teuer bei der EVN. Stimmen mit den Füßen ab. Es gibt einige gute Portale im Internet. Hier kann man vollkommen ohne Risiko und völlig problemlos wechseln. Ich überprüfe alle 1 oder 2 Jahre die Preise und gebe dann den Wechsel in Auftrag.
Mueller13
14.01.2017, 11.13 Uhr
Verantwortlichkeit der GF
Natürlich ist die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat verantwortlich! Wer sonst? Genau dafür bekommen die Damen und Herren ihr Gehalt (welches regelmäßig zu den besser dotierten gehört).

Ein externer Gutachter ist eine reine Geldvernichtung. Sorry, aber wenn die Geschhäftsführung für einen solchen trivialen Fall einen Gutachter braucht, sollte man sie auswechseln. Diese Geschäftsvorgänge fallen in ihren Verantwortungsbereich und sind ihr tägliches Brot. Wozu braucht man jemand Externes?

Ich kann mich den Worten von @urbach44 nur anschließen.
Ein System, was diesen Vorgang verhindert, hätte ich in 2h in der EVN installiert (die NNZ darf meine Kontaktdaten weitergeben). Folgende Fragen sind zu klären und zu definieren:
1. Warum geht das überhaupt technisch? Wir schauen bei uns in der Firma, welche Maximalsummen (regelmässig (2-3x im Jahr) überwiesen werden. Diesen Betrag haben wir durch zwei dividiert und bei der Bank als maximale Überweisungsgrenze hinterlegt. Kein Lieferant hat ein Problem damit, die Zahlungen in zwei Schritten zu erhalten. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit ein Tageslimit einzusetzen, hier bietet sich z.B. das 1,5fache der Maximalsumme an.
2. Gibt es keine Vorgaben im Unternehmen, wer welche Summen überweisen darf? Und wenn ja, sollte es in dieser Größenordnung nicht der Geschäftsführer oder Prokurist persönlich sein? Richtet man da nicht Schallgrenzen ein? z.B. Sachbearbeiter XY bis 50.000Euro, Buchhalter XY bis 100.000, Chef Finanzabteilung 500.000Euro, Prokurist 700.000Euro, ab 700.000Euro mindests 2 Unterschriften von Prokurist und Geschäftsführer?

Diese einfachen Fragen sind zu klären und ein genaues Vorgehen zu definieren. Jede Bummelbude hat ein derartiges Controlling und die EVN macht fast 50 Mio Umsatz!

Sorry. Diese externen Gutachter und externen Berater (v.a. in der Politik) sind immer ein Zeichen, dass man sein ureigenes Aufgabenfeld nicht kennt. Letztendlich dienen sie nur dazu, den Arsch an die Wand zu bekommen und sich selbst aus der Verantwortung. Eine Mentalität, die unsere gesamte Gesellschaft durchzieht. Man wird an allen Ecken unterrichtet, beraten, begutachtet und belehrt, dann gibt es eine Unterschrift und man ist raus aus der Verantwortung.
Leser1
14.01.2017, 12.34 Uhr
Rücktritt???
Wie wäre es mit Rücktritt oder Entlassung der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrates die das verschlammpt haben das sowas möglich wurde???????
Wer ist denn der oberste Dienstherr der verantwortlich ist??
Kritiker2010
14.01.2017, 17.23 Uhr
@Mueller13 - kann Ihnen nur zustimmen
Ihr Ansatz ist genau richtig und sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Jedoch haben Sie das eigentliche Problem auch gleich mit beschrieben. Die Verantwortlichen werden nicht an einer Aufklärung interessiert sein, weil 1. es ein Politikum ist, 2. man gewohnt ist, dass irgendwer anders das Problem löst und man selbst nur lächelt und die Hände aufhält und 3. auf keinen Fall die notwendigen Konsequenzen ziehen will.

Ich bin auch sehr gespannt, ob dann nach der Begutachtung des internen Betriebsklimas der Abschlussbericht zum Ergebnis kommt, dass irgend jemand eine schwere Kindheit hatte und deshalb nicht verantwortlich gemacht werden kann. Bestenfalls rechne ich mit einem Bauernopfer. Und wenn irgend ein größerer Kopf rollt, dann doch nur mit einer Abfindung in nicht zu rechtfertigender Höhe ... also ein weiterer finanzieller Schaden.
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