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So, 08:43 Uhr
30.10.2016
Hubertustag am 3. November

Sinnloser Abschuss vieler Tierarten

Am Hubertustag am 3. November erhalten die Jäger im Rahmen von Messen zu Ehren des heiligen Hubertus von Lüttich, Schutzpatron der Jagd, den kirchlichen Segen für ihr Töten von Millionen Wildtieren. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert unter anderem, dass Wildtierarten bejagt werden, deren Tötung weder aus angeblichen ökologischen Gründen Sinn macht, noch eine Verwertung stattfindet...


Hinzu kommen jedes Jahr zehntausende Katzen und Hunde, die von Jägern abgeschossen werden. „Sämtliche Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen oder im Rahmen des Jagdschutzes rechtlich getötet werden dürfen, sind schmerz- und leidensfähige Wirbeltiere, die als Teil der Schöpfung eigentlich um ihrer selbst Willen geachtet und geschützt werden sollten“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

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„Dass die Kirchen hier immer noch im wahrsten Sinne des Wortes „Schützenhilfe“ leisten und das jagdliche Treiben auf diese Weise billigen, ist nicht hinnehmbar.“

Derzeit unterliegen gemäß Bundesjagdgesetz etwa 100 Tierarten dem Jagdrecht. Der Sinn einer Bejagung erschließt sich bei den allermeisten Arten jedoch weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick: Denn für den Abschuss, etwa von Blässhühnern, Dachsen, Mauswieseln, Schwänen und vielen anderen Tieren, besteht weder eine ökologische Notwendigkeit, da sie keine Schäden anrichten oder andere Arten gefährden, noch kommt eine sinnvolle Nutzung in Frage.

Die meisten Tiere landen mangels Verwertungsmöglichkeit sprichwörtlich in der Mülltonne. In Ausnahmefällen wird versucht manche Tiere Restaurants oder anderen Abnehmern anzupreisen. Aus Tierschutzsicht ist ein Abschuss solcher Tierarten jedoch vollkommen sinnlos und entspricht auch nicht einem „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes. Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich daher seit Jahren für eine umfassende Novellierung der Jagdgesetzgebung ein, die unter anderem eine Anpassung der Liste jagdbarer Tierarten vorsehen sollte.

Hunde und Katzen als Jagdopfer

Ebenso tierschutzrelevant ist der Abschuss von Haustieren: Hunde, die ohne ihren Halter oder außerhalb von dessen Einwirkungsbereich angetroffen werden, dürfen getötet werden. Der Abschuss von Katzen ist bereits dann erlaubt, wenn die Tiere wenige hundert Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Doch während bei wildernden Hunden der Halter in der Verantwortung steht, kann der Bestand freilebender Katzen nachhaltig und tierschutzkonform nur über flächendeckende Kastrationsaktionen verringert werden. Für letztere engagieren sich der Deutsche Tierschutzbund und zahllose seiner angeschlossenen Tierschutzvereine seit vielen Jahren.
Autor: red

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