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So, 11:01 Uhr
16.10.2016
Patientenverfügung auch für junge Menschen

30, ledig, jung – halbtot

Nur jeder Zehnte unter 30 Jahren hat eine Patientenverfügung. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Sozialforschungsinstituts Mentefactum im Auftrag des Online-Dienstleisters DIPAT. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nur einer von zehn festgelegt hat, wo seine persönlichen Behandlungsgrenzen im Falle eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung liegen...


„Das ist fatal“, meint Notarzt Dr. Paul Brandenburg. „In meinem Berufsalltag komme ich nicht selten in die Situation, in der junge Menschen das Krankenhaus in einem Zustand erreichen, in dem schwierige Entscheidungen anstehen.“

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Wer heute unter 30 Jahre alt ist, lebt selbstbestimmt. Reisen in ferne Länder sind erschwinglich. Jobs werden nur angenommen, wenn potentielle Arbeitgeber etwas zu bieten haben. Hochzeit? Kinder? Klar! Aber auch wirklich erst, wenn der oder die Richtige vorbeikommt. Bis dahin geht es darum, das Beste aus seiner Zeit zu machen. Und alles möglichst selbstbestimmt, frei und ohne Druck von außen. Diese Selbstbestimmtheit endet spätestens dann, wenn es um das eigene Sterben geht. Doch gerade dann sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Existiert keine Patientenverfügung entscheidet am Ende der behandelnde Arzt über medizinische Interventionen.

„Vor allem bei jungen Leuten ist meist nirgends festgelegt, ob wir den Patienten oder die Patientin sterben lassen dürfen oder alles medizinisch Machbare unternehmen müssen, um ihn oder sie am Leben zu erhalten“, sagt Brandenburg. „In diesen Fällen werden Ärzte sich eher für das Weiterleben des Patienten entscheiden. Ganz gleich, wie dieses Leben dann aussieht.“ Die Möglichkeit, die Grenzen der eigenen Behandlung im Ernstfall selbstbestimmt festzulegen, wirkt auf junge Menschen zunächst befremdlich, denn nur ungern beschäftigen sie sich mit Themen wie Krankheit und Tod. Tatsächlich aber macht es sorglos und frei.

Brandenburg hat nach unzähligen dieser eingangs beschriebenen Situationen während seiner ärztlichen Tätigkeit DIPAT gegründet. DIPAT ist ein Online-Dienstleister für Patientenverfügungen. Perfekt zugeschnitten auch auf die junge Zielgruppe – online abzuschließen, ärztlich und juristisch begleitet, garantiert wirksam und im Notfall sicher verfügbar.

Über DIPAT

„DIPAT Die Patientenverfügung“ ging Ende 2015 als Dienst für anhaltend wirksame Patientenverfügungen online. Der Berliner Arzt und Publizist Dr. Paul Brandenburg entwickelte den Dienst gemeinsam mit einem Team aus Juristen, Psychologen und Programmierern. Ein Online-Interview ermittelt umfassend den Behandlungswillen des Nutzers. Dabei liefert es ihm anschauliche Beispiele und Entscheidungshilfen. Zusätzliche Beratung ist in aller Regel nicht erforderlich. Das Ergebnis der Befragung wird in einen präzisen Fachtext übersetzt und steht im Akutfall über das Internet zum Abruf bereit.

Mittels persönlichem Code-Aufkleber auf der Versichertenkarte ist die Patientenverfügung stets verfügbar. Rettungsdienste und Kliniken benötigen neben einer Internetverbindung keine zusätzliche Technik. Auf Wunsch werden auch weitere medizinische sowie persönliche Informationen erfasst, beispielsweise Allergien und Kontaktdaten von Vertrauenspersonen und Ärzten.
Autor: red

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