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Sa, 16:31 Uhr
10.09.2016
Tipps vom Rechtsexperten

Illegale Downloads und Abmahnungen

Klar ist: Im digitalen Zeitalter ist es nahezu unmöglich, die eigenen Kinder aus dem Internet fernzuhalten. Aber einmal falsch oder unwissentlich geklickt und schon befindet sich der Nachwuchs auf nicht mehr ganz so legalen Seiten. Doch was tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert?

Und haften Eltern auch im Netz für ihre Kinder? Der Rechtsexperte Markus Mingers gibt im Folgenden Tipps zur Vorbeugung von illegalen Downloads und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung.

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So können Eltern illegalen Downloads vorbeugen

„Grundsätzlich gilt im Netz: Wer’s herunterlädt, der haftet auch! Und das kann bereits für Kinder im Alter von sieben Jahren gelten“, erklärt Markus Mingers. Eltern müssen also nicht zwangsläufig für ihre Kinder haften, wenn diese rechtlich geschützte Dateien heruntergeladen oder getauscht haben. Um illegalen Downloads aber generell vorzubeugen, sollten Eltern folgende Dinge beachten:
  • „Klein- oder Grundschulkinder sollten ohne elterliche Aufsicht nicht alleine surfen oder zumindest nicht lange“, betont Mingers. Zum Schutz sei es ratsam, vorab Sicherheitsprogramme zu installieren.
  • Aufklärung über das Netz ist das A und O! „Über die wichtigsten Regeln zu Downloads, Verboten, Gefahren und Rechtsbegriffen sollten Kinder bereits ab 12 Jahren aufgeklärt werden“, rät der Rechtsexperte. „Denn Aufklärung über geltendes Recht im Netz ist eine Pflicht, die Eltern bei Versäumnis unweigerlich mitschuldig macht.“
  • WeiterhinseiesvonVorteil,einProtokollüberdasAufklärungsgespräch zu führen – Notizen zu Datum und Inhalt des Gesprächs seien im juristischen Ernstfall hilfreich.
  • „Eltern sollten keine Administratorenrechte mit ihren Kindern teilen, sondern den Router mit langen und komplexen Passwörtern (Groß- und Kleinbuchstaben; Zahlen, Sonderzeichen wie #, *, +,! etc.) sichern“, erläutert Mingers. Die Portsperrung und die Kindersicherung des Routers schützen zusätzlich vor unerlaubtem Internetgebrauch

Verhaltensregeln bei einer Abmahnung

  • Der Rechtsexperte empfiehlt: „Wenn eine Abmahnung eintrifft, sollten Eltern eine Zahlung der Mahngebühren nicht sofort leisten. Als erstes sollte immer die Seriosität des Schreibens geklärt werden: Entweder indem sich Betroffene selbst über das Inkassobüro oder die Kanzlei informieren oder die Abmahnung zur fachlichen Prüfung direkt an einen Anwalt geben.“
  • Eltern sollten sich nicht von Fristen unter Druck setzen lassen. Es ist immer möglich, eine schriftliche Fristverlängerung – am besten per Einschreiben – zu beantragen.
  • Markus Mingers weißt abschließend daraufhin: „Auch beigefügte Unterlassungserklärungen müssen keinesfalls sofort unterschreiben werden.“
Autor: red

Kommentare
Andreas Dittmar
11.09.2016, 16.27 Uhr
Kontrolle ist wichtig
In Zeiten von WLAN sollte man auch immer prüfen, ob der eigene Anschluß gegen fremde Zugriffe abgesichert ist und wer sich im eigenen WLAN bewegt bzw. die Schhlüssel besitzt. Lieber die Verbindung selbst herstellen und anschließend das Netz auch wieder löschen oder ein Gastnetz bereitstellen wo man permanent den Schlüssel ändert. Der Aufwand ist geringer als der finanzielle Schaden. Wer sein WLAN schlecht oder gar nicht verschlüsselt und sich anschließend vor Gericht auf fehlenden technischen Sachverstand beruft und/oder Fremden die Tat in die Schuhe schieben möchte, hat schlechte Karten. Der Anschlußinhaber haftet in diesem Fall als Störer, unabhängig davon ob er es war oder vielleicht der Kumpel oder Nachbars Kids. Das ist genau so teuer.
Fehlende Adminrechte und Portsperren sind schon ganz ok, können aber mit Hilfe eines bootfähigen USB-Stick oder einer CD schnell mal ausgehebelt werden. Diese Möglichkeit sollte man im Bios sperren und das Bios mit einem Passwort absichern. Das ist war auch nicht unbesiegbar, allerdings würde man diese Manipulation schnell bemerken.
Auch die Technik selbst ist nicht ganz ohne.
Windows 10 bietet eine fiese Einstellung, die es ermöglicht, nicht nur den eigenen sondern alle auf dem Rechner bekannten WLAN Schlüssel mit allen Kontakten zu teilen. Das sollte man auf keinen Fall tun. Einstellungen > Netzwerk und Internet > WLAN > WLAN Einstellungen verwalten. Hier sollte die zweite Option zwingend deaktiviert sein.
Anders ist es beim "WLAN to go" bzw. (FON). Da gehts über VPN direkt zum Anbieter und das Heimnetz ist außen vor.
Wer seine Bibliotheken wissentlich mit illegalen Downloads auffüllt, sollte wissen, das nicht immer Musik, sondern auch mal ein kleines Verschlüsselungsprogramm hinter den aktuellen Titeln darauf wartet schnell mal ausprobiert zu werden.
Das kann dann deinen gesamten mühsam und teuer erworbenen Datenbestand nicht nur auf dem PC sondern auch auf gemappten NAS und Cloudspeichern in nullkommanix in hochkomplexen Datenmüll verwandeln.
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