eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 10:12 Uhr
20.08.2016
Bafög

Was gilt es zu beachten?

Eigentlich sollte das Finanzielle bei einem Studium kein Problem darstellen. Doch hat nicht jeder Student das Glück, volle finanzielle Unterstützung seitens der Familie zu erhalten...


Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) kann jeder Student eine staatliche Förderung erhalten, wenn die Eltern für den Unterhalt nicht aufkommen können. Doch muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Wie lange dauert die Bearbeitung? Und wann ist der Rückzahlungsbescheid zu erwarten? Alles Wichtige zum Thema Bafög weiß der Rechtsexperte Markus Mingers.

Anzeige symplr
Vor dem Einreichen des Bafög-Antrags sollte man wissen, dass es ein paar Voraussetzungen gibt, die die Höhe der Bafög Förderung beeinflussen können.

1. „Zum einen darf der zukünftige Student bei Antritt des Bachelorstudiums das 31. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, bei Antritt des Masterstudiums liegt die Grenze bei 35 Jahren“, erklärt Markus Mingers.
2. „Weiterhin wird bei der Entscheidung auf einen Bafög-Anspruch das Gehalt und Vermögen der Eltern sowie das eigene Einkommen und Vermögen berücksichtigt“, so Mingers.
3. Auch die Anzahl der Geschwister ist bei der Höhe der Förderung ausschlaggebend und ob der Studierende bereits eigene Kinder hat.
4. Außerdem spielt auch eine Rolle, ob der Student im Ausland studieren möchte.
5. „Für Studenten gilt, dass der Antrag spätestens zum Ende des Monats eingereicht werden sollte, in dem man die staatliche Förderung erhalten möchte. Wenn man dies nicht macht, werden für die verstrichenen Monate, in denen man noch keinen Antrag gestellt hat, keine Zahlungen rückläufig erstattet. Es gibt auch die Möglichkeit einen formlosen Antrag einzureichen oder – aber dies ist nur in manchen Bundesländern möglich – Online einen Bafög-Antrag einzureichen“, erläutert der Rechtsexperte.
6. Wenn der Student vor dem Studium fünf Jahre gearbeitet hat, hat dieser auch ein Anrecht auf ein elternunabhängiges Bafög.

Dauer der Bearbeitung

In den meisten Fällen dauert die Bearbeitung von Bafög-Anträgen vier bis sechs Wochen. „Wenn allerdings ein vollständig eingereichter Antrag nach zehn Wochen immer noch nicht bearbeitet ist, hat der Studierende ein Recht auf einen Vorschuss von 80 % der eigentlichen Bafög-Zahlung“, betont Mingers. Ist das Bafög einmal bewilligt, sollte der Studierende mindestens zwei Monate vor dem Ende der vorherigen Förderung einen Antrag auf Weiterförderung einreichen.

Wann ist der Rückzahlungsbescheid zu erwarten?

Markus Mingers erklärt: „Wenn das Studium abgeschlossen ist, dauert es ca. viereinhalb Jahre, bis der Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt raus geschickt wird.“ Im Regelfall beginnt dann erst nach einem weiteren halben Jahr die Rückzahlung. Seit 2001 müssen Studenten keine Staatsdarlehen über 10.000€ zurückzahlen.
Autor: nnz

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr