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So, 11:20 Uhr
14.08.2016
Weitgehend von der StVo befreit

Vorsicht bei Blaulicht und Martinshorn

Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, müssen Autofahrer „freie Bahn“ schaffen. Beide Zeichen signalisieren, dass der Einsatz dazu dient ein Menschenleben zu retten. Wer den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen 20 Euro Verwarnungsgeld...


Aufgrund von Sonderrechten dürfen Einsatzfahrzeuge beispielsweise das Tempolimit überschreiten und bei Rot über eine Ampel fahren, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.

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„Freie Bahn“ schaffen bedeutet je nach Verkehrslage und örtlichen Verhältnissen, äußerst rechts heranzufahren und dort entweder anzuhalten oder langsam weiterzufahren. Im Stadtverkehr kann ein Ausweichen nach links auf eine Abbiegespur sinnvoll sein.

Wer beim Platzmachen über eine rote Ampel in eine Kreuzung einfährt und dabei geblitzt wird, muss grundsätzlich nichts befürchten. Da häufig auch das Einsatzfahrzeug geblitzt wird, ist der Grund für das Einfahren dokumentiert; der Autofahrer muss kein Bußgeld wegen Rotlichtverstoßes befürchten.

Bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen ist umgehend eine Rettungsgasse zu bilden, damit die Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn schnellstmöglich zum Unfallort gelangen. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Wer auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich nach rechts. Die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge stehen.
Autor: nnz

Kommentare
whiterzauberhase
14.08.2016, 11.26 Uhr
Und wie ist das mit den Einsatzkräften
Wie ist das gesetzlich mit den Einsatzkräften auf der Anfahrt zur Dienststelle?
Feuerwehrgeologe
14.08.2016, 20.50 Uhr
@ whiterzauberhase
Einsatzkräfte, welche sich nach einem Alarmeingang auf den Weg zum Dienststandort machen, haben weder Sonder- noch Wegerechte und müssen sich - wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch - an die StVO halten.

Es ist jedoch so, dass man dann auch schon mal über nen für den öffentlichen Verkehr gesperrten Weg abkürzt oder man Nachts - gut einsehbare gerade Straße absolut ohne Verkehr - ein wenig schneller fährt. Dies jedoch nur insoweit, als das eine Fremd- und Eigengefährdung komplett ausgeschlossen werden kann.
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