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Mo, 13:17 Uhr
27.06.2016
foodwatch schreibt offene Briefe

Falsche Aussagen bitte richtigstellen

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und weitere Politiker in Berlin und Brüssel aufgefordert, die Öffentlichkeit nicht mehr mit Falschaussagen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu täuschen...


Vertreter der Bundesregierung und der Europäischen Union behaupten regelmäßig, die geplanten Handelsverträge der EU mit den USA und Kanada würden das "Vorsorgeprinzip" ohne Einschränkungen berücksichtigen und somit europäische Schutzstandards nicht gefährden.

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Ein internationales Rechtsgutachten renommierter Experten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, das foodwatch kürzlich veröffentlicht hat, belegt allerdings das Gegenteil: Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist in TTIP und CETA "nicht hinreichend verankert", heißt es in der Studie. Standards, etwa im Verbraucher- und Gesundheitsschutz, würden dadurch in Frage gestellt.

"Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihre Ausführungen stehen im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir bitten Sie daher dringend darum, hierzu Stellung zu beziehen", schrieb foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in einem heute veröffentlichten Offenen Brief an Angela Merkel.

Frau Merkel hatte versichert, durch den TTIP-Handelsvertrag mit den USA werde "kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt". Kritikern bot sie an: "Wer es mir nicht glaubt, kann bei mir vorstellig werden. Ich biete Gespräche an." Zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker äußerten sich ähnlich. So sagte die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström: "Kein EU-Handelsabkommen wird das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt oder bei der Lebensmittelsicherheit absenken". Ignacio Bercero, TTIP-Chefunterhändler der EU, versprach: "Wir halten das Vorsorgeprinzip vollständig aufrecht."

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel behauptete: "Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben." Und Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte gegenüber foodwatch, dass "das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht."

Ein internationales Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch widerlegt diese Aussagen jedoch: "Der europäische Vorsorgegrundsatz und seine weitere Verwirklichung [ist] in den Regelungstexten nicht hinreichend verankert", schreibt das Wissenschaftsteam um Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel. "In der Zusammenschau ist zu befürchten, dass bestehende und zukünftige europäische Regelungen (…) durch Vorgaben im CETA-Übereinkommen und nach den vorliegenden Vorschlägen der EU zu TTIP in Frage gestellt bzw. erschwert werden".

"Die deutsche Regierung und die EU-Kommission behaupten unverdrossen, das für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz so wichtige Vorsorgeprinzip bleibe bei TTIP und CETA vollständig gewahrt. Auf den 1.600 Seiten des CETA-Vertrages wird das Vorsorgeprinzip allerdings kein einziges Mal erwähnt. Wenn international angesehene Wissenschaftler belegen, dass die Behauptungen der Politiker nicht zutreffen, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf eine Antwort. Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Cecilia Malmström und Co. wundern sich über den wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen CETA und TTIP. Doch die Politiker geben dem Widerstand selber täglich Nahrung indem sie uns allen keinen reinen Wein einschenken über die negativen Effekte der Freihandelsabkommen", sagte Thilo Bode von foodwatch.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa - und unterscheidet sich von dem vielfach nur "nachsorgenden Ansatz" in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen - beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien - die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

In Offenen Briefen hat foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesagrarminister Christian Schmidt sowie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Chefunterhändler Ignacio Bercero aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Aussagen zum Vorsorgeprinzip zu korrigieren.
Autor: nnz

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