Do, 17:14 Uhr
26.05.2016
Public Viewing zur Fußball-EM
Nur mit Genehmigung
In wenigen Wochen rollt der Ball bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich. Viele Fans wollen wieder vor Großleinwänden gemeinsam mitfiebern. Trotz teilweise später Anstoßzeiten können sich alle Fußball-Fans auf Public Viewing freuen...
Möglich macht dies die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016. Notwendig ist allerdings, in jedem konkreten Fall, eine kostenpflichtige immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Diese erteilt für den Landkreis Nordhausen das Fachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist unter www.landratsamt-nordhausen.de/public-viewing-em-2016.html ein Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung zum Herunterladen verfügbar.
Alternativ ist eine formlose Antragstellung beim Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht, per Fax (03631 - 911 464) oder per E-Mail (umwelt@lrandh.thueringen.de) möglich.
Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen im Garten oder auf dem Balkon im privaten Bereich. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen.
Autor: nnzMöglich macht dies die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016. Notwendig ist allerdings, in jedem konkreten Fall, eine kostenpflichtige immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Diese erteilt für den Landkreis Nordhausen das Fachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist unter www.landratsamt-nordhausen.de/public-viewing-em-2016.html ein Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung zum Herunterladen verfügbar.
Alternativ ist eine formlose Antragstellung beim Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht, per Fax (03631 - 911 464) oder per E-Mail (umwelt@lrandh.thueringen.de) möglich.
Nicht betroffen von der Genehmigungspflicht ist das Fernsehen im Garten oder auf dem Balkon im privaten Bereich. Doch auch in diesen Fällen ist natürlich Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen.
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