Fr, 09:43 Uhr
01.04.2016
Kulinarische Integration
Erster Halal-Kiosk in Nordhausen
Jahrzehntelang war er zugemauert, der Kiosk an der Zorgebrücke in der Hesseröder Straße. Nur die älteren Nordhäuser kennen ihn wohl noch. Doch jetzt soll neues Leben in den alten Mauern einziehen...
Erste halal-Kiosk in Nordhausen (Foto: nnz)
Es bedarf erst einer Einwanderfamilie aus Syrien, um der leblosen Ruine wieder Leben einzuhauchen. Wie die nnz aus der Stadtverwaltung erfuhr, soll die Immobilie in den kommenden Wochen umgebaut werden.
Allerdings sind seitens der syrischen Investoren auch Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten.
Die erfordern unter anderem einen Erhalt der Fassade. Im Inneren soll es hingegen modern zugehen. Verkauft werden ausschießlich Halal-Waren. Penibel eingehalten werden die Speisevorschriften des Islam, wie sie im Koran und in der Sunna geregelt sind - nicht zu verwechseln mit den noch etwas strengeren Regeln des jüdischen Schächtens.
Grundsätzlich gilt, dass alle Lebensmittel erlaubt sind, mit Ausnahme solcher, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Einem Muslim ist unter anderem das Essen von Schweinefleisch und dessen Nebenprodukten, von Blut und der Genuss von berauschenden Getränken (Alkohol) verboten.
Herzlich willkommen (Foto: nnz)
Desweiteren soll es auch ein internationales Angebot an Speisen und Getränke geben, das kündigt bereits ein entsprechendes Plakat an. Alle Nordhäuser - ob Eingeborene und Migranten - sind zur Eröffnung am 1. Mai recht herzlich eingeladen.
Autor: red
Erste halal-Kiosk in Nordhausen (Foto: nnz)
Es bedarf erst einer Einwanderfamilie aus Syrien, um der leblosen Ruine wieder Leben einzuhauchen. Wie die nnz aus der Stadtverwaltung erfuhr, soll die Immobilie in den kommenden Wochen umgebaut werden.
Allerdings sind seitens der syrischen Investoren auch Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten.
Die erfordern unter anderem einen Erhalt der Fassade. Im Inneren soll es hingegen modern zugehen. Verkauft werden ausschießlich Halal-Waren. Penibel eingehalten werden die Speisevorschriften des Islam, wie sie im Koran und in der Sunna geregelt sind - nicht zu verwechseln mit den noch etwas strengeren Regeln des jüdischen Schächtens.
Grundsätzlich gilt, dass alle Lebensmittel erlaubt sind, mit Ausnahme solcher, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Einem Muslim ist unter anderem das Essen von Schweinefleisch und dessen Nebenprodukten, von Blut und der Genuss von berauschenden Getränken (Alkohol) verboten.
Herzlich willkommen (Foto: nnz)
Desweiteren soll es auch ein internationales Angebot an Speisen und Getränke geben, das kündigt bereits ein entsprechendes Plakat an. Alle Nordhäuser - ob Eingeborene und Migranten - sind zur Eröffnung am 1. Mai recht herzlich eingeladen.

