Mo, 13:18 Uhr
29.02.2016
Vordrucke erhältlich
Steuern digital und analog
Bis zum 31. Mai 2016 müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung für das Jahr 2015 beim Finanzamt einreichen, wenn sie zur Abgabe verpflichtet sind. Der Vorsteher des Finanzamts Sondershausen empfiehlt, die Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Aber es gibt auch noch die gute alte Papierform...
Hierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software ElsterFormular an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. In den Thüringer Finanzämtern und Servicestellen ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung in Papierform abgeben wollen, können die benötigten Vordrucke in der Servicestelle des Finanzamts Sondershausen in 99706 Sondershausen, Schillerstraße 6 abholen.
Die Servicestelle des Finanzamts Sondershausen hat wie folgt geöffnet:
Weitaus komfortabler ist es für die Bürgerinnen und Bürger, die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2015 im Internet unter www.formulare-bfinv.de aufzurufen. Hier können die Vordrucke blanko ausgedruckt oder am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Autor: redHierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software ElsterFormular an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. In den Thüringer Finanzämtern und Servicestellen ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung in Papierform abgeben wollen, können die benötigten Vordrucke in der Servicestelle des Finanzamts Sondershausen in 99706 Sondershausen, Schillerstraße 6 abholen.
Die Servicestelle des Finanzamts Sondershausen hat wie folgt geöffnet:
- Montag: 08.00 - 15.30 Uhr
- Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
- Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 15.30 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Weitaus komfortabler ist es für die Bürgerinnen und Bürger, die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2015 im Internet unter www.formulare-bfinv.de aufzurufen. Hier können die Vordrucke blanko ausgedruckt oder am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
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