Sa, 09:30 Uhr
13.02.2016
Verbraucherzentralen sammeln "Paketärger"
Wenn der Postmann gar nicht klingelt
Das heiß ersehnte Päckchen lässt auf sich warten, oder es ist doch schon da, nur eben beim Nachbarn und der Zusteller hat die Benachrichtigung vergessen, oder die Fracht geht gleich ganz verloren - die Verbraucherzentralen aus Thüringen und NRW sammeln solchen "Paketärger" jetzt und informieren über die Rechte der Betroffenen...
Solche und ähnliche Fälle, mittlerweile über 1.600 Verbraucherbeschwerden, bearbeiten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen auf www.paket-aerger.de.
Paketkunden bemängelten am häufigsten, dass ihnen Sendungen nicht ausgehändigt wurden, obwohl sie den ganzen Tag zu Hause waren. Über diesen nachlässigen Service ärgerte sich jeder Dritte in seinem Eintrag auf paket-ärger.de. Rund zehn Prozent der Paketkunden beschwerten sich über eine auf dem Transportweg verlorengegangene Sendung. Eine fehlende Benachrichtigung über eine versuchte Zustellung rangiert mit acht Prozent auf dem dritten Platz.
Paketdienstleister müssen sicherstellen, dass die geltenden Regelungen eingehalten werden. Es ist z.B. nicht in Ordnung, wenn Verbraucher bei beschädigter Lieferung nicht entsprechend entschädigt werden, sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen.
Zwei Drittel aller eingehenden Beschwerden gelten der DHL Group. Der Paketdienst ist laut eigenem Geschäftsbericht von 2014 mit einem Anteil von 43 Prozent der Gigant auf dem deutschen Paketmarkt. Doch die DHL Group ist nicht bereit, sich mit den Verbraucherzentralen über die Beschwerden auseinanderzusetzen – im Gegensatz zu den anderen Dienstleistern.
Auf dem Portal www.paket-aerger.de, bieten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Paketdienstleistungen. Paketkunden können dort zudem persönliche Erfahrungen mit Mängeln und Versäumnissen rund ums Versenden und Empfangen von Paketen eintragen. Die kritisierten Paketdienstunternehmen erhalten vor einer Freischaltung der Kundenbeschwerden Gelegenheit, Stellung zu den Einträgen zu nehmen.
Mit diesem Portal verfolgen wir das Ziel, die Qualität und Verbraucherzufriedenheit in diesem Bereich zu verbessern, sagt Reichertz.
Autor: redSolche und ähnliche Fälle, mittlerweile über 1.600 Verbraucherbeschwerden, bearbeiten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen auf www.paket-aerger.de.
Paketkunden bemängelten am häufigsten, dass ihnen Sendungen nicht ausgehändigt wurden, obwohl sie den ganzen Tag zu Hause waren. Über diesen nachlässigen Service ärgerte sich jeder Dritte in seinem Eintrag auf paket-ärger.de. Rund zehn Prozent der Paketkunden beschwerten sich über eine auf dem Transportweg verlorengegangene Sendung. Eine fehlende Benachrichtigung über eine versuchte Zustellung rangiert mit acht Prozent auf dem dritten Platz.
Paketdienstleister müssen sicherstellen, dass die geltenden Regelungen eingehalten werden. Es ist z.B. nicht in Ordnung, wenn Verbraucher bei beschädigter Lieferung nicht entsprechend entschädigt werden, sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen.
Zwei Drittel aller eingehenden Beschwerden gelten der DHL Group. Der Paketdienst ist laut eigenem Geschäftsbericht von 2014 mit einem Anteil von 43 Prozent der Gigant auf dem deutschen Paketmarkt. Doch die DHL Group ist nicht bereit, sich mit den Verbraucherzentralen über die Beschwerden auseinanderzusetzen – im Gegensatz zu den anderen Dienstleistern.
Auf dem Portal www.paket-aerger.de, bieten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Paketdienstleistungen. Paketkunden können dort zudem persönliche Erfahrungen mit Mängeln und Versäumnissen rund ums Versenden und Empfangen von Paketen eintragen. Die kritisierten Paketdienstunternehmen erhalten vor einer Freischaltung der Kundenbeschwerden Gelegenheit, Stellung zu den Einträgen zu nehmen.
Mit diesem Portal verfolgen wir das Ziel, die Qualität und Verbraucherzufriedenheit in diesem Bereich zu verbessern, sagt Reichertz.
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