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Do, 07:51 Uhr
11.02.2016
Auto brannte vollständig aus

Soldaten retten Mann vermutlich das Leben

Zu einem brennenden Auto wurden gestern Nachmittag die Freiwilligen Feuerwehren aus Bleicherode, Mörbach und Wipperdof alarmiert. Zuvor jedoch spielten sich dramatisch Szenen ab...

Auto ausgebrannt (Foto: Feuerwehr Bleicherode) Auto ausgebrannt (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Ein Mann war mit seinem Mitsubishi kurz von 17 Uhr zwischen Nohra und Wolkramshausen unterwegs. Auf Höhe der Trasse der A38 vernahm der Mann einen Knall im Motorraum, fuhr jedoch weiter.

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In der Sondershäuser Straße in Wipperdorf schlugen dann schon Flammen aus dem Motorraum. Ein Auto mit vier Bundeswehrangehörigen war zu diesem Zeitpunkt an der Unglücksstelle. Die vier Männer holten den Mann aus dem brennenden Fahrzeug. Nach Einschätzung der Rettungskräfte hätte es der Mann aufgrund seine Behinderung vermutlich nicht allein geschafft, das Fahrzeug zu verlassen. Die vier Jungs haben ihm quasi das Leben gerettet.

Grund für den Brand war wahrscheinlich ein defekter Anlasser, da Teile davon dort gefunden wurden, wo es einen ersten Knall im Motorraum gegeben hatte.
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Auto brannte aus (Foto: Feuerwehr Bleicherode)
Autor: red

Kommentare
Ra1n3R
11.02.2016, 08.54 Uhr
Es gibt sie noch...
...Menschen, die nicht nur mit gezogenem Handy gaffen. Respekt für die Hilfe und alles Gute für den Besitzer des Wagens. Blech kann man ersetzen, Gesundheit und Leben nicht.
Wolfi65
11.02.2016, 12.20 Uhr
Da haben wir es wieder
Jeder Kraftfahrer muss ein Erste Hilfe Kurs absolvieren, bevor er einen Führerschein erwerben kann, um im Notfall anderen helfen zu können.
Wie sieht es da übrigens mit Verkehrsteilnehmern aus, welche im Notfalls sich noch nicht einmal selber helfen können?
Dass auch Behinderten Menschen eine gewisse Mobilität zusteht, ist auch einsehbar.
Doch wie sieht es speziell in diesen Falle aus?
Wenn keine Hilfe in der Nähe gewesen wäre, dann wäre der Kraftfahrzeugführer noch nicht einmal in der Lage gewesen, sein Kfz selbst und ohne Hilfe anderer sicher zu verlassen.
Nicht hinter jeder Kurve steht Hilfe, um vielleicht einen "Platten" zu wechseln.
Hätte der Mann überhaupt aussteigen können, um eine defekte Lampe am Fahrzeug zu wechseln?

Wenn Einsätze der Bundeswehr im Inland in Zukunft so aussehen würden, hätte ich keine Bedenken.
Aber Schäubles Gedanken mit der Bundeswehr gehen in eine andere Richtung.
NDH62
11.02.2016, 16.54 Uhr
Danke an alle Retter
Es gibt zum Glück noch viele hilfsbereite Menschen. Es ist nicht mehr selbstverständlich. Trotz des tragischen Unglücks ist es für den Fahrer des PK W mochmal gut ausgegangen. Gott sei Dank.

Die geistigen Ergüsse von Wolfi65 und so einigen anderen Kommentatoren sind eine Zumutung für alle Leser. Das mußte ich mal los werden.
Wolfi65
12.02.2016, 19.36 Uhr
Sehen Sie, NDH62
Ich habe es doch wenigstens versucht, auch Menschen wie Ihnen es zu erklären. Wie kann Jemand ein Kraftfahrzeug führen, wenn dieser sich im Ernstfall nicht mal selbst helfen kann? Tröstende Worte am Unfallort können auch sehr hilfreich sein, doch jeder!!! Kraftfahrzeugführer hat die Pflicht, erste Hilfe am Unfallort zu leisten. Wenn dieser das nicht kann, ist eigentlich von der betreffenden Führerscheinstelle die Fahreignung zu prüfen. Aber ich weiß ja, es gibt für einige immer Sonderregelungen. Hoffentlich @NDH62 kommen Sie nicht mal in die Situation, vor Ort einen Verkehrsteilnehmer zu haben, der Sie im Straßengraben liegen lassen muss, weil er sein Fahrzeug wegen einer Behinderung nicht verlassen kann. Dann werden aus Minuten, Stunden!
abc123
20.02.2016, 16.41 Uhr
Erste Hilfe
Sie sind als Ersthelfer lediglich verpflichtet den Notruf anzurufen da sie sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen. Alle anderen Erste Hilfe Maßnahmen sind zwar oftmals angebracht aber keinesfalls verpflichtend.

Also können natürlich auch behinderte Verkehrsteilnehmer ihrer Pflicht zur Ersten Hilfe nachkommen, ohne irgendwelche Sonderregelungen.

Hören Sie doch also bitte mit dieser Diskriminierung auf Herr Wolfi.
Wolfi65
20.02.2016, 18.44 Uhr
Dann reicht nur noch das Handy im Verbandskasten
Und den Verletzten überlasse ich bis zum Eintreffen des Rettungswagens, Gottes Willen und seiner unendlichen Gnade? Ersthelferlehrgänge beschränken sich nur noch auf die Bedienung eines Handys. Ich glaube, ich möchte niemals von Ihnen "gerettet" werden, weil Hilfe hätte ich wohl nicht zu erwarten.
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