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Di, 15:42 Uhr
09.02.2016
Mitwirkungspflicht bei Flüchtlingsunterbringung geregelt

Druck auf die Kommunen wird erhöht

Das Kabinett hat heute einen Entwurf zur Ergänzung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen. Und der hat es in sich - vor allem für die Städte und Gemeinden...


Darin wird die Mitwirkungspflicht der kreisangehörigen Gemeinden bei der Schaffung der Unterbringungseinrichtungen geregelt. Sie haben geeignete Grundstücke und Gebäude zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder zu benennen.

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Damit sollen die Kreise und kreisfreien Städte in ihren Anstrengungen unterstützt und ungenutzte Potenziale vor Ort aktiviert werden. Zudem soll eine Regelung aufgenommen werden, wonach die Flüchtlingsunterbringung im Gemeindegebiet in Fällen eines Unterbringungsnotstands in diesem Landkreis zu dulden ist. Dies soll es ermöglichen, flexibler auf steigende Flüchtlingszahlen zu reagieren und gegebenenfalls kurzfristig humanitäre Notlagen abzuwenden.

Hintergrund: Gemäß des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 16. Dezember 1997 sind die Landkreise und kreisfreien Städte zur Einrichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsunterkünften verpflichtet. Bislang besteht aber keine gesetzliche Verpflichtung der kreisangehörigen Gemeinden zur Mitwirkung bei der Schaffung von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sowie bei der Benennung und Zurverfügungstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die im Mai 2015 erfolgte Flüchtlingszahlenprognose für das Jahr von 450 000 Zugängen im August 2015 auf 800 000 Zugänge korrigiert. Tatsächlich kamen 2015 über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland. Die hohe Zahl an ankommenden Menschen hatte Land und Kommunen vor große Herausforderungen gestellt. Für das laufende Jahr hat das BAMF noch keine Prognose herausgegeben. Die Landesregierung rechnet jedoch mit einer weiterhin hohen Zahl von Flüchtlingen, deren Unterbringung und Versorgung von Land und Kommunen bewältigt werden muss.
Autor: red

Kommentare
Babette Klingert
09.02.2016, 20.07 Uhr
Da hat Dr. Zeh aber mal Pech gehabt!
Jetzt kann unser Landrat frei agieren für eine kluge Flüchtlingsunterbringung auch in der Gerhart Hauptmannstraße.
Leser1
09.02.2016, 20.17 Uhr
Gibt Jendricke sein Gehalt ab?
Solange das Landratsamt noch tausende Quadratmeter von privaten Vermietern ablehnt, gibt es keinen Grund dafür die kreisangehörigen Gemeinden Grundstücke und Gebäude zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder zu benennen. Gemeinden die nicht wollen sollten vielleicht dagegen Klage einreichen und öffentlich nach Zeugen suchen. Da melden sich bestimmt private Vermieter die übergangen wurden als Zeuge. Es kann auch nicht sein das man für einen Flüchtling Hartz 4 Miete zahlt und 10 reinstecken will, ohne für die 9 anderen was zu bezahlen. Mein Vorschlag Herr Jendricke stellt nach diesem Model noch 9 Landräte ein und es bleibt bei demselben Gehalt, also 10 Leute teilen sich sein Gehalt. So können wir die Flüchtlingskriese bewältigen und einer der 10 Landräte kann man mit den Vermietern persönlich reden.
RaWu
10.02.2016, 07.17 Uhr
Propaganda, typisch LINKE.
Statt sich um die bereits verfügten Abschiebungen zu kümmern, werden Nebelkerzen angesteckt.
Schönen Gruß nach Erfurt: Keine Kohle für unsere Bürger, keine Unterbringung.
Millionen für Flüchtlingsunterkünfte, aber kein Cent für die Erhaltung von Schulen? Pfui Teufel, Schämt euch!
Nordhäuser Freiheit
10.02.2016, 08.13 Uhr
Was ist nun mit dem Kaiserhof in Nordhausen-Nord, Landrat?
Was ist mit dem Alternativvorschlag, den Kaiserhof in Nordhausen- Nord in der Albert-Trägerstraße für die Flüchtlinge zu nutzen, Herr Jendricke?

Es ist ein großes erhaltungswürdiges Mehrfamilienhaus.

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