Sa, 17:20 Uhr
06.02.2016
Verbesserte Wahrnehmung hilft Unfälle zu vermeiden
Tagfahrlicht seit fünf Jahren Pflicht
Autos und Motorräder, die tagsüber mit Beleuchtung fahren: An diesen Anblick haben sich Verkehrsteilnehmer inzwischen längst gewöhnt. Entscheidend zu dieser Entwicklung beigetragen hat die Einführung des Tagfahrlichts vor fünf Jahren per EU-Richtlinie...
Am 7. Februar 2011 wurde die Ausstattung von neuen Pkw- und Transporter-Modellen (bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) mit Tagfahrleuchten zur Pflicht. Während somit neue PKW- und Kleintransporter-Modelle seitdem serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden müssen, gilt diese Vorschrift bei Nutzfahrzeugen seit August 2012.
Ein Tagfahrlicht ist nicht zu verwechseln mit dem normalen Abblendlicht. Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein und leuchten automatisch, sobald die Zündung an ist und solange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen.
Tagfahrleuchten sollen Verkehrsteilnehmer tagsüber früher auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam machen und damit helfen, Unfälle zu vermeiden. Bei Dämmerung und Dunkelheit darf jedoch nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit Abblendlicht gefahren werden. Idealerweise wird dies automatisch am Fahrzeug per Dämmerungssensor geregelt. Bei den meisten Fahrzeugen lassen sich Tagfahrleuchten nachrüsten. Eine Nachrüstpflicht für Autos, für die vor dem 7. Februar 2011 die europäische Typzulassung durchgeführt wurde, besteht nicht.
Der ADAC begrüßt den Einsatz von Tagfahrleuchten. Bis alle Fahrzeuge Tagfahrleuchten haben, empfiehlt der Club Abblendlicht auch am Tag.
Vorsicht gilt dennoch im europäischen Ausland, denn in einigen Ländern wie Estland, Litauen, Norwegen und Ungarn muss grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden und kann bei Missachtung zu Geldbußen führen.
Autor: redAm 7. Februar 2011 wurde die Ausstattung von neuen Pkw- und Transporter-Modellen (bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) mit Tagfahrleuchten zur Pflicht. Während somit neue PKW- und Kleintransporter-Modelle seitdem serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden müssen, gilt diese Vorschrift bei Nutzfahrzeugen seit August 2012.
Ein Tagfahrlicht ist nicht zu verwechseln mit dem normalen Abblendlicht. Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein und leuchten automatisch, sobald die Zündung an ist und solange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen.
Tagfahrleuchten sollen Verkehrsteilnehmer tagsüber früher auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam machen und damit helfen, Unfälle zu vermeiden. Bei Dämmerung und Dunkelheit darf jedoch nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit Abblendlicht gefahren werden. Idealerweise wird dies automatisch am Fahrzeug per Dämmerungssensor geregelt. Bei den meisten Fahrzeugen lassen sich Tagfahrleuchten nachrüsten. Eine Nachrüstpflicht für Autos, für die vor dem 7. Februar 2011 die europäische Typzulassung durchgeführt wurde, besteht nicht.
Der ADAC begrüßt den Einsatz von Tagfahrleuchten. Bis alle Fahrzeuge Tagfahrleuchten haben, empfiehlt der Club Abblendlicht auch am Tag.
Vorsicht gilt dennoch im europäischen Ausland, denn in einigen Ländern wie Estland, Litauen, Norwegen und Ungarn muss grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden und kann bei Missachtung zu Geldbußen führen.
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