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Mo, 15:35 Uhr
25.01.2016
Ermittlungen laufen

Silvesternacht in Ellrich

Silvester wird bekanntlich hierzulande friedlich das neue Jahr gefeiert. Dies tat auch eine Bürgerin aus Ellrich. Nach der Heimkehr von einer solchen Feier, kam es auf dem eigenen Grundstück zu einem Überfall auf die Frau. Mehrere Familien aus Ellrich schildern den Hergang. Wir haben bei der Polizei nachgefragt...


Nachdem ein Mann gegen 4 Uhr mehrmals an ihre Haustür klingelte, gelang es ihm die Frau zu überwältigen. Der Angreifer würgte sie mehrere Minuten lebensbedrohlich, bis zufällig vorbeikommende Passanten die Situation bemerkten und beherzt eingriffen. Das war ein großes Glück, denn nur so konnte das Schlimmste verhindert werden. Die Polizei wurde sofort alarmiert.

Nach Aufnahme des Tatbestands und der Aussagen der beteiligten Personen, wurde das Opfer in die Notaufnahme des Krankenhauses Nordhausen gebracht. Der Täter wurde identifiziert. Ein Ellricher.

Man möchte annehmen, dass der Täter nach einer solchen Tat zunächst festgenommen und zur weiteren Vernehmung und zum Schutz seines Opfers in das Polizeirevier gebracht wird. Doch nicht so in diesem Fall. Nach der Befragung durch die Beamten wurde der Mann zu Hause abgesetzt! Während das Opfer mit seinen physischen und vor allem seelischen Verletzungen zu kämpfen hat, befindet sich der Tatverdächtige seit dem auf freien Fuß.

Diese Tatsache und das Wissen darum beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden in der Stadt Ellrich empfindlich. Weder das Motiv, noch die Verfassung des Täters ist bisher geklärt. Und so schwingt in diesen Tagen Unsicherheit mit, wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegen möchte. Bleibt nun zu hoffen, dass die Polizei die Ermittlungen zügig weiterverfolgt und die potenzielle Gefahr gebannt wird. Das Opfer hat Strafanzeige erstattet.
Autor der Redaktion bekannt

Soweit die Schilderung der nnz-Leser. Was aber sagte die Nordhäuser Polizei dazu? Pressesprecher Thomas Soszynski bestätigt gegenüber nnz den Vorfall aus der Neujahrsnacht. "Eine Anzeige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen und unter diesem Straftatverdacht läuft auch das Ermittlungsverfahren", so der Beamte.

Dass der mutmaßliche Täter nach Feststellung seiner Identität wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, erklärt Soszynski: "Es fehlte an der rechtlichen Grundlage. Die Identität des Mannes war vor Ort geklärt und Haftgründe lagen nicht vor. Ohne rechtliche Grundlage ist es nicht möglich, jemanden einfach mit auf die Dienststelle zu nehmen." Auch sei das Motiv der Tat noch nicht geklärt.

Ellricher fragen auch, wie generell mit einer solchen Situation umzugehen ist? "Jemanden vorläufig festzunehmen, wenn er auf frischer Tat angetroffen wird, ist ein Recht, das jedermann zusteht. Im Übrigen sind alle Maßnahmen im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe möglich. Die Ermittlungen werden bei der Kriminalpolizei geführt. Dort wurden die Beteiligten auch über den aktuellen Stand der Ermittlungen informiert, als sie in der vergangenen Woche zur Vernehmung waren. Damit dürfte ihnen auch deutlich geworden sein, dass die Sache zügig bearbeitet wird", berichtet der Polizeisprecher.

Im Übrigen ist geplant, die Frau, die den "Angreifer" von der Frau weggezogen hat und somit die Tat beendete, zu belobigen und ihr in angemessenem Rahmen für ihr entschlossenes Einschreiten zu danken. Dazu laufen die Vorbereitungen.
Autor: red

Kommentare
EKV
25.01.2016, 16.29 Uhr
Mutmaßlich?
Schon diese Formulierung lässt schon wieder "klarsehen". Wenn diese Polizei, die dort gerade ermittelt, nicht in der Lage ist, einen Gewalttäter, der auch noch auf frischer Tat gestellt wird zu verhaften und erstmal zum Schutz der Allgemeinheit einzusperren, dann wird sich die überfallene Frau wahrscheinlich entschuldigen müssen, dass sie zur falschen Zeit am falschen Ort war. Unglaublich und im höchsten Maß gefährlich!
Michael Schulze, Ellrich
____________________________________________________
Anmerk. d. Red.: Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, gilt in diesem Rechtssystem die Unschuldsvermutung. Deshalb korrekterweise "mutmaßlich".
Sinz2000
25.01.2016, 18.27 Uhr
EKV, tolle Argumente, nur leider nicht realistisch
Herr Schulze, sie unterstellen der Polizei, sie sei nicht in der Lage, den Täter zu verhaften. Richtig, eine Verhaftung setzt voraus, dass ein gültiger Haftbefehl vorliegt, den stellt aber nicht die Polizei aus.

Was sie meinen, ist die vorläufige Festnahme, geregelt in der Strafprozessordnung, auch StPO genannt. Dort können sie die rechtlichen Voraussetzungen einer vorläufigen Festnahme durch die Polizei gern nachlesen. Das Argument, jemanden erst mal zum Schutz der Allgemeinheit einzusperren, dass hatten wir auch schon mal und nannte sich Schutzhaft, daraus entstanden dann so genannte Schutzhaftlager, heute allgemein als KZ bekannt.

Also bitte weniger die Nachmittagssendungen verfolgen, wo Richter noch Recht sprechen und Staatsanwälte Beschuldigte zur Anklage bringen. Die Realität sieht anders aus, sehr zum Leidwesen der Polizeibeamten. Weil die halten ihren Kopf hin, die schreiben ellenlange Einsatzberichte und Protokolle und die müssen für jede ihrer Handlung Rechenschaft ablegen und gerade stehen. Und die bekommen mit, wie viele Verfahren eingestellt werden, wo alle Arbeit umsonst war.

Haben sie schon mal gehört, das eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Parkknöllchen eingestellt wird, weil kein öffentliches Interesse besteht. Ich nicht, bei Straftaten ist es gängige Praxis. Nur wer legt fest, ob öffentliches Interesse besteht, nur der Staatsanwalt allein.
wyski
25.01.2016, 19.06 Uhr
Wieder eine Frau
Was wäre gewesen wenn die Frau das nicht überlebt hätte ?

Also ist die Polizei nur da um Knöllchen zu verteilen ?
Bierchen
25.01.2016, 19.15 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Beitrag
Paulinchen
25.01.2016, 19.48 Uhr
@wyski...
...nicht immer auf der Polizei rumhacken. Die verteilt doch gar keine Knöllchen. Schauen Sie doch mal auf das Letzte, welches Sie bekommen haben, da steht irgendwo ganz oben , das Wort ORDNUNGSAMT..... und dessen Auto hat auch kein Blaulicht.
wyski
25.01.2016, 20.11 Uhr
Paulinche
Das war eine Frage.
Ich abe nicht auf der Polizei rumgehackt!(Lesen)
Ich habe noch nie ein Knöllchen bekommen.
Es ist trotzdem eine Schande das der Angreifer nicht für 24 Stunden in eine Zelle sitzen mußte.(Das darf die Polizei)
Schönen gruß nach Sachen Anhalt.
Sinz2000
25.01.2016, 22.44 Uhr
wyski, ganz klare frage
Einfach ganz klar gefragt. Worauf beruht sich ihre Aussage dass die Polizei die Person 24 in Gewahrsam nehmen darf. Wo geschrieben, wo gesetzlich geregelt. Das Gesetz sagt, jede Person, die vorläufig festgenommen wurde ( nur möglich wenn die im Gesetz genannten Festnahmevoraussetzungen auch gegeben sind ), hat ein Richter / Staatsanwalt am Folgetag die Gewahrsamnahme / Festnahme zu bestätigen. Also woher kommt ihr Wissen ?? Nachmittags im Fernsehen ist das leider anders. Da muss auch kein Beamter Berichte schreiben. Ganz konkret gefragt, nochmal, worauf beruht sich ihre Aussage?
Wolfi65
26.01.2016, 08.21 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
blackbird
26.01.2016, 08.37 Uhr
Trotzdem vielen Dank an unsere Polizisten,
auch wenn diese in dem Fall nicht viel machen durften.
In solchen Zeiten bin ich echt froh, dass sich überhaupt noch irgendjemand bereit erklärt diesen Job zu machen.
Von jedem kriegen die eins auf die Mütze. Von oben, von unten, von links und von rechts, sind überall nur der Sündenbock.
Also ehrlich ,ich möchte nicht tauschen.
Ich frage mich aber,was wir hier für komische Gesetze und Fachausdrücke haben.
In meiner Naivität dachte ich doch tatsächlich, das jemand der eine andere Person fast erwürgt ( und auch noch dabei erwischt wird) sofort in Untersuchungshaft wandert. Und wieso eigentlich unschuldig bis zur Verurteilung? Noch naiver war dann die Annahme, das jemand der bei einer Tat erwischt wird, schuldig ist . Ich dachte immer unschuldig ist nur, wenn man nicht eindeutig nachweisen kann, das diese Person schuldig ist. So kann man sich täuschen. Sind das nicht Gesetze die vollkommen daneben sind? Fern von der Realität?
Was mich auch sehr erschüttert ist, dass ich erst jetzt von diesem Vorfall erfahre. Das ist fast einen Monat her und ich bin sehr oft in Ellrich.
Bei Kenntnis von solchen Vorfällen hätte man ja Gelegenheit die Augen zum Selbstschutz noch ein wenig offener zu halten. Schade , dass man uns in dieser Beziehung nicht weiterhilft.
Wolfi65
26.01.2016, 08.59 Uhr
Ja
Ich bin auch super froh, dass es die Ordnungshüter gibt. Da haben die Würger schlechte Karten.
EKV
26.01.2016, 11.11 Uhr
Hinter der Wand
ist leicht reden, Sinz2000. Einfach mal ein wenig mehr A... in der Hose und den richtigen Namen darunter setzen.
Vielleicht klappt das ja beim nächsten Mal.
Michael Schulze, Ellrich
Sinz2000
26.01.2016, 16.39 Uhr
EKV
Mein Name ist Monika Sinz. Nur noch eine Frage, sie haben zwar mit Klarnamen unterschrieben, aber das ihr Artikel rechtlicher Schwachsinn ist, da ändert auch ihr Klarname nichts.
EKV
26.01.2016, 17.06 Uhr
Sinz2000
Wo ist die Frage? Und nur zur Erklärung der von Ihnen angeführten Stpo: Bei Personen, die auf frischer Tat betroffen oder verfolgt werden, kann auf der Grundlage von
§ 127 Abs. 1 StPO (Vorläufige Festnahme) eine Person so lange festgehalten werden, bis die Prüfung eines Haftgrundes abgeschlossen ist.
Die Dauer des Festhaltens ergibt sich im Zusammenhang mit vorläufigen Festnahmen auf der Grundlage von
§ 127 Abs. 1 StPO (Vorläufige Festnahme), nicht aus § 128 StPO (Weiteres Verfahren), sondern aus § 163c StPO (Festhalten zur Identitätsfeststellung).

Das bedeutet, dass für die Prüfung eines Haftgrundes der Polizei anlässlich von vorläufigen Festnahmen auf der Grundlage von § 127 Abs. 1 StPO maximal 12 Zeitstunden zur Verfügung stehen.
Im Übrigen wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals in so eine Situation kommen. Oder vielleicht doch? Das würde dann wahrscheinlich Ihre Wahrnehmung zu einigen Ungereimtheiten in der Gesetzgebung etwas schärfen.
Viel Spaß beim Verstehen!
Michael Schulze
Sinz2000
26.01.2016, 18.35 Uhr
EKV
Und nun nennen sie die rechtlichen Haftgründe, wie Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr, Verdunklungsgefahr, schwere der Tat, wenn die im Ansatz nicht gegeben sind, ist nicht mal die vorläufige Festnahme zulässig. Nun können sie jedem eine Wiederholungsgefahr unterstellen, ebenso die Verdunklungsgefahr ( Zeugen unter Druck setzen), auch eine Fluchtgefahr kann man jedem eigentlich andichten, aber da sagt das Gesetz " Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen", also keine Mutmaßungen, konkrete Hinweise und Verdachtsmomente. Bei der schwere der Tat gibt es klare Delikte die dem zugeordnet werden. Also wie gesagt, wenn nicht gegeben, dann keine rechtliche Festnahme möglich. In einem gebe ich ihnen recht, unsere Gesetzgebung hinkt. Das fängt bei der normalen Verkehrskontrolle an, sie müssen lediglich den Führerschein und Fahrzeugschein aushändigen und das Warndreieck sowie Verbandskasten vorzeigen, mehr müssen sie nicht tun, keine Hosentaschenkontrolle,kein Stöbern im Kofferraum oder gar Handschuhfach. Wissen sie nun, warum in Deutschland die Ganoven lachen. Sowohl die Einheimischen, als auch unsere Gäste. Schubsen sie mal in vielen anderen Ländern ( keine Hinterbergsgebiete, nein Bruderländer in der EU) einen Polizeibeamten, bezeichnen ihn als Idiot,Wegelagerer,Assi, Schwuchtel, spucken ihn an, schmeißen aus politischen Protest ne Flasche, einen Stein oder einen Brandsatz nach ihm. Da werden sie schnell einen Unterschied feststellen. Unsere Juristen sind geprägte 1968er, alles wird verweichlicht, immer das gute im Täter gesehen. Es gibt Länder die sagen, Gefängnisse bessern die Insassen nicht, aber sie schützen die Allgemeinheit vor Kriminellen.
Schulle
26.01.2016, 19.07 Uhr
Sinz2000
Vielleicht sollten Sie nur Kommentare abgeben , wenn Ihnen die Hintergründe der Geschichten bekannt sind !? Man könnte sonst vermuten , daß Sie ( wenn Sie nachmittags kein Fernsehen schauen ) einfach Langeweile haben ? Uns hat das hier jedenfalls alle sehr mitgenommen !!! MfG
Audiracing84
26.01.2016, 19.36 Uhr
EKV
Ich kann Herrn Schulze nur zustimmen. Man sollte auch mal an das Opfer denken, was jeden Tag in Angst leben muss nochmals von diesem "Menschen" angegriffen zu werden. Der Täter hat den Tot der Frau billigend in Kauf genommem und hat somit ein schweres Verbrechen begangen.
Wenn ich nachts, nach der Disco, betrunken und randalierend durch die Stadt laufe und dann noch die herbeigerufenen Polizeibeamten beleidige verbringe ich doch auch eine Nacht in der Zelle oder etwa nicht??? Ich werde sicherlich nicht noch nach hause gefahren um zu überlegen was ich noch anstellen kann, oder?
Mein Glaube an diesen Rechtsstaat geht immer mehr verloren.
Ex-post
26.01.2016, 19.38 Uhr
@ ekv
{...}Mutmaßlich?Schon diese Formulierung lässt schon wieder "klarsehen". {...}

Die Schuld stellt ein Gericht fest. Es prüft nicht nur die Tat selbst. Es prüft auch mögliche Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe. Und ob Ihnen das nun passt oder nicht, bis dahin heißt es, wie Herr Greiner vollkommen zu Recht klarstellt, mutmaßlich auch beim Ertappen auf frischer Tat.

Laut google sind Sie Vorsitzender des Ellricher Karnevalvereins und Ellricher Stadtrat der Bürgerbewegung. Ist es bei einer Person wie Ihnen zu viel verlangt, sich mit dem gültigen Recht zu befassen?

Ich meine nein, vielmehr sollte das Ihre Pflicht sein, bevor Sie herumpoltern. Und Ihre Unkenntnis von wesentlichen Grundzügen unseres Staates und der FDGO sind unfassbar. Woher kommen diese Bildungslücken?

"{...}Wenn diese Polizei, die dort gerade ermittelt, nicht in der Lage ist, einen Gewalttäter, {...}und erstmal zum Schutz der Allgemeinheit einzusperren, {...}"

Die Polizei gehört zur Exekutive, wie die Staatsanwaltschaft. Diese beantragt vor/mit Ablauf entsprechender Fristen bei der Judikative eine Inhaftierung. Und diese inhaftiert auch: beschließt ein Richter die Fortsetzung der Festnahme, wird die Festnahme zur Untersuchungshaft, eine Vollzugsanstalt vollzieht die Haftanordnung des Richters - nochmal für Sie: des Richters, Polizei/Staatsanwalt ordnet nicht an.

Wenn also, dann richten Sie Ihre Kritik an den zuständigen Haftrichter -> von mir aus prüfen Sie vorher, ob die Staatsanwaltschaft Haft beantragte oder bei Nichterreichen dieser der Haftrichter von Amts wegen einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl nicht erließ. Die Landespolizei ist jedenfalls immer die falsche Adresse.

Sie, Herr Schulze, zitieren § 127 Abs. 1 StPO, das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht.
Der Artikel sagt: "die Frau, die den "Angreifer" von der Frau weggezogen hat und somit die Tat beendete, "

Und jene Frau hätte §127 Abs. 1 StPO genutzt oder hat ihn genutzt-geht nicht aus dem Artikel hervor.

Staatsanwaltschaft/Landespolizei sind aber im § 127 Abs. 2 StPO genannt. Vereinfacht ausgedrückt: Zur vorläufigen Festnahme sind die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder die einer einstweiligen Unterbringung zu prüfen, da diese Vorraussetzungen -und nur die- vorliegen müssen. Zusätzlich muss Gefahr im Verzug besteht.

Der Festgenommene muss dann wie bereits bemerkt unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, dem jeweiligen Haftrichter des zuständigen Amtsgerichts zugeführt werden.

Ebenfalls könnte derjenige aufgrund § 152 Abs. 1 GVG (für Sie: Gerichtsverfassungsgesetz) festgenommen werden, hier reicht dann der dringende Tatverdacht.

Sie schreiben: {...}Die Dauer des Festhaltens ergibt sich im Zusammenhang mit vorläufigen Festnahmen auf der Grundlage von ..., sondern aus § 163c StPO (Festhalten zur Identitätsfeststellung).{...}

§ 163c StPO nimmt unmittelbar Bezug auf § 163b StPO. Die Maßnahme zur Personalienfeststellung nach § 163b StPO stellt keine Festnahme dar.

{...}Im Übrigen wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals in so eine Situation kommen. Oder vielleicht doch?{...}

Das lässt tief blicken. Jemand soetwas zu wünschen ist schon arg fett.

{...}Das würde dann wahrscheinlich Ihre Wahrnehmung zu einigen Ungereimtheiten in der Gesetzgebung etwas schärfen.{...}

Und Sie wünschen ihr dies, damit Sie "Recht" (besser: ihr erfundenes Recht) bekommen in Ihrem Denken? Das lässt noch tiefer blicken. Der Jurist würde das "niedere Beweggründe" nennen. Sie sollten sich schämen.

Warum nun ist das so wichtig, sich mit den Dingen zu beschäftigen und nicht polemisch herumzupoltern? Weil ein Rechtstaat vor Willkühr schützt. Und ob Sie das begreifen können oder nicht: Ihre Meinung ist Ihre Meinung. Diese ist aber nicht maßgeblich.

Basis Ihrer Aussagen sind "die Schilderung der nnz-Leser.", so steht es im Artikel. Ich möchte deren Wahrnehmung nicht in Frage stellen. Aber wissen wir tatsächlich um jedes Detail, um "Recht" zu sprechen und "umfassende Gerechtigkeit" in Frage gestellt zu wissen?

Und denken Sie es doch mal umgekehrt: Was wäre, wenn man Sie mal beschuldigt? Richtig, dann würden Sie auf all die Paragraphen pochen, die Sie hier so stümperhaft mißbilligen und beschimpfen.

Sie mögen sich als hardliner in Ihrem Örtchen Ellrich profilieren wollen und machen sich doch nur lächerlich. Herr Schulze brüllt und Polizei mit Staatsanwaltschaft und Richter kuschen? Sie haben Null Plan und spielen sich hier nur auf. "Hilfe" und "Zuspruch" von Leuten wie Ihnen braucht kein Mensch.

Ich jedenfalls wünsche der Überfallenen wirklich alles, alles Gute, viel Kraft und Hilfe und dem Täter ein gerechtes richterliches Urteil. Da ich beide nicht kenne, nicht dabei war, steht mir auch nicht mehr zu. Punkt.

Peter Haler aus Nordhausen

@ Sinz2000
Auf die 24 Stunden Problematik bezogen:
§ 128 StPO Vorführung bei vorläufiger Festnahme

"(1) Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen. Der Richter vernimmt den Vorgeführten gemäß § 115 Abs. 3."

Daraus ergeben sich die (allerdings maximal) 24 Stunden. Das ist schon richtig so. Geht es schneller, geht auch die Freilassung schneller-klar.

Im übrigen ist das ein Unterschied zur DDR: Heute darf die Polizei wegen ein und derselben Sache max 24 h, und das am Stück, "festnehmen".

In der DDR musste man auch nach 24 h in Freiheit gesetzt werden, konnte dann aber wieder, auch wegen ein und derselben Sache, festgenommen werden. Das wurde auch (allerdings seltener als man annehmen würde) praktiziert.
Audiracing84
26.01.2016, 20.57 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
paula0169
27.01.2016, 09.22 Uhr
sachlich bleiben
Auch ich verurteile diese Tat aufs Schärfste. Aber ich finde, wenn man schon einen Kommentar zu diesem Sachverhalt hier hinterlässt, sollte man auch sachlich bleiben und der Kommentar "... Im Übrigen wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals in so eine Situation kommen. Oder vielleicht doch? ..." ist schon sehr grenzwertig und geht weit unter die Gürtellinie. Ich kann verstehen, dass die Emotionen hoch sind, wenn man das Opfer persönlich kennt. Das rechtfertig aber noch lange nicht solche Äußerungen.

Wir leben in einem Rechtsstaat und da müssen die Gesetze, auch wenn wir es manchmal nicht nachvollziehen können, eingehalten werden. Es wurde Strafanzeigen gestellt und ich hoffe, der Täter wird seine gerechte Strafe bekommen.

Dem Opfer wünsche ich viel Kraft und Unterstützung, um das Trauma zu verarbeiten. Ich finde es auch sehr beruhigend zu wissen, dass es noch Zivilcourage gibt. Davor ziehe ich den Hut und dass verdient unseren höchsten Respekt.
Katrin Stalke
Hoppenstedt
27.01.2016, 14.02 Uhr
Muhaha...
Wir leben in einem Rechtsstaat! Ich lachte hart.Danke für die Erheiterung.
default
06.03.2016, 14.23 Uhr
Alle Jahre wieder...
Zum Glück machen die Polizeibeamten Backgroundchecks um Wiederholungstaten auszuschließen.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich schonmal vor 15 Jahren:
"Frau brutal überfallen - Polizei bittet um Mithilfe!"
http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=1508

Was wurde eigentlich aus diesem Täter?
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