Mo, 19:05 Uhr
18.01.2016
Innenminister steht Einsatz positiv gegenüber
Bodycams bei der Polizei im Gespräch
Schulterkameras bei den Vollzugsbeamten der Polizei könnten eine Möglichkeit sein, Übergriffe auf Polizisten zu verhindern und Beweismittel für Strafverfahren zu sichern, so Innenminister Dr. Holger Poppenhäger...
Sollten die Auswertung der Pilotprojekte positiv verlaufen, stehe ich dem Einsatz sogenannter Bodycams positiv gegenüber und werde mich für deren Verwendung bei der Thüringer Polizei stark machen, so der Innenminister.
Gegenwärtig laufen in den Bundesländern Hamburg und Rheinland-Pfalz Pilotprojekte zum Einsatz von Bodycams bei der Polizei. In Hessen ist das Pilotprojekt bereits beendet, die Ergebnisse jedoch noch nicht ausgewertet. Insbesondere müssen in Thüringen vor deren Einführung evtl. erforderliche Änderungen im Polizeiaufgabengesetz und sonstige datenschutzrechtliche Regelungen geprüft werden.
Konkret ist momentan unter anderem fraglich, ob neben Bild- auch Tonaufzeichnungen erlaubt sind, an welchen Orten und an welchen Zeiten die Kameras eingesetzt werden und wie lange die Aufnahmen gespeichert werden dürfen. Nicht zuletzt muss anhand der Ergebnisse der Pilotprojekte überprüft werden, ob deren Einsatz auch tatsächlich zu einem verbesserten Schutz der Polizeibeamten geführt hat.
In Thüringen gibt es bisher keinen Einsatz von Bodycams bei der Streifenpolizei. Lediglich die geschlossenen Einheiten sind mit Videokameras ausgestattet. Aufgrund der Ergebnisse der Pilotprojekte in den drei Ländern ist eine Beschlussfassung auf der folgenden Innenministerkonferenz vorgesehen.
Auf Ministerebene ist hierzu auch eine Sonderkonferenz der Innenminister im Gespräch, so Poppenhäger. Diese könnte noch vor dem nächsten regulären Termin im Juni stattfinden.
Autor: redSollten die Auswertung der Pilotprojekte positiv verlaufen, stehe ich dem Einsatz sogenannter Bodycams positiv gegenüber und werde mich für deren Verwendung bei der Thüringer Polizei stark machen, so der Innenminister.
Gegenwärtig laufen in den Bundesländern Hamburg und Rheinland-Pfalz Pilotprojekte zum Einsatz von Bodycams bei der Polizei. In Hessen ist das Pilotprojekt bereits beendet, die Ergebnisse jedoch noch nicht ausgewertet. Insbesondere müssen in Thüringen vor deren Einführung evtl. erforderliche Änderungen im Polizeiaufgabengesetz und sonstige datenschutzrechtliche Regelungen geprüft werden.
Konkret ist momentan unter anderem fraglich, ob neben Bild- auch Tonaufzeichnungen erlaubt sind, an welchen Orten und an welchen Zeiten die Kameras eingesetzt werden und wie lange die Aufnahmen gespeichert werden dürfen. Nicht zuletzt muss anhand der Ergebnisse der Pilotprojekte überprüft werden, ob deren Einsatz auch tatsächlich zu einem verbesserten Schutz der Polizeibeamten geführt hat.
In Thüringen gibt es bisher keinen Einsatz von Bodycams bei der Streifenpolizei. Lediglich die geschlossenen Einheiten sind mit Videokameras ausgestattet. Aufgrund der Ergebnisse der Pilotprojekte in den drei Ländern ist eine Beschlussfassung auf der folgenden Innenministerkonferenz vorgesehen.
Auf Ministerebene ist hierzu auch eine Sonderkonferenz der Innenminister im Gespräch, so Poppenhäger. Diese könnte noch vor dem nächsten regulären Termin im Juni stattfinden.
Kommentare
Leser1
18.01.2016, 19.43 Uhr
traurig
Warum dürfen die Bürger keine Cameras im Auto oder vor ihren Grundstücken haben zur Verbrechensbekämpfung und als Beweismittel. In Russland darf man das. Kommen wir in eine Cyberüberwachungswelt wo irgendeine Partei die an der Macht ist bestimmt was Wahrheit ist und was vertuscht wird?
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arixtra
19.01.2016, 08.48 Uhr
Schade um´s Geld
Was nützt so eine Kamera, wenn der eindeutig identifizierte Täter keine angemessene Strafe erhält?
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Pe_rle
19.01.2016, 09.33 Uhr
Bodycams
Herr Poppenhäger,
ist nichts anderes als ein Trittbrettfahrer,wenn was gemacht wird ,will er es nachmachen .Selber machen Herr Poppenhäger!!!! aber dazu fehlt etwas
Leser1@ ich hab die Verkehrscam schon 2 Jahre im Auto,und ich weiß auch wer wann mein Grundstück betritt.
Es gibt kein Verbot,das ich nicht mein Eigentum sichern darf
ist nichts anderes als ein Trittbrettfahrer,wenn was gemacht wird ,will er es nachmachen .Selber machen Herr Poppenhäger!!!! aber dazu fehlt etwas
Leser1@ ich hab die Verkehrscam schon 2 Jahre im Auto,und ich weiß auch wer wann mein Grundstück betritt.
Es gibt kein Verbot,das ich nicht mein Eigentum sichern darf
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Wolfi65
19.01.2016, 10.16 Uhr
Alles schön und gut
Wenn dem Bürger etwas nachzuweisen geht, dann werden die Teile eingesetzt und wenn es mal wieder zu einem Polizeiübergriff kommt, dann sind die auf unerklärliche Weise nicht funktionstüchtig.
Die BRD Vertreter sollten aufhören, das Volk zu verarschen.
Dann doch lieber wieder Sektempfänge organisieren.
Da kann man nicht all zu viel verkehrt machen.
Die BRD Vertreter sollten aufhören, das Volk zu verarschen.
Dann doch lieber wieder Sektempfänge organisieren.
Da kann man nicht all zu viel verkehrt machen.
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