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Mi, 09:47 Uhr
13.01.2016
Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen

Anzeigeverfahren angelaufen

Die Agentur für Arbeit versendet derzeit Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht - die Meldefrist hierfür endet 31. März und ist nicht nur auf postalischem sondern auch auf elektronischem Wege möglich. Für Arbeitgeber wird ein entsprechendes Programm mitgeliefert...

"Die Meldepflicht der Arbeitgeber bezieht sich auf Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt", sagt Andrea Springer, Pressesprecherin der Nordhäuser Arbeitsagentur. Wichtig sei es den Termin 31. März 2016 zu beachten. Spätestens bis dahin müssen die Anzeigen bei der Arbeitsagentur vorliegen.

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Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Aus diesem Grund müssen Betriebe bis 31. März 2016 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, der jeweiligen Agentur für Arbeit anzeigen.

Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, erhalten das Bearbeitungsprogramm REHADAT auf CD-ROM. Die Versandaktion hat bereits begonnen. Alternativ steht das Programm auch direkt über das Internet unter http://www.rehadat-elan.de zum Download bereit.
Zu empfehlen ist die direkte elektronische Meldung (online Abgabe) an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-Elan. Die damit mögliche elektronische Meldung minimiert den Bearbeitungsaufwand, bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe.
Unternehmen, deren Arbeitnehmer-Zahl neu über 20 gestiegen ist, können die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anfordern. Auch hier wird wegen der bereits genannten Vorteile die direkte elektronische Meldung an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-ELAN empfohlen.

Bei weiteren Fragen und Informationen zu Anzeigeverfahren und Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an den zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder an den Operativen Service unter Halle.061-OS@arbeitsagentur.de wenden.
Autor: red

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