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Mo, 12:34 Uhr
11.01.2016
Verbraucherschutz in 100 Sekunden:

„Heiße“ Küchenutensilien sicher verwenden

Pfannenwender, Mikrowellengeschirr aus Kunststoff, Silikon-Backformen oder buntes Kindergeschirr aus Melamin tragen meist Hinweise für eine sichere Verwendung. Der Marktcheck der Verbraucherzentrale Thüringen zeigt, dass die Angaben oft mangelhaft sind...


„Viele Hersteller kommen ihrer Kennzeichnungspflicht aus unserer Sicht nicht ausreichend nach“, sagt Luise Hoffmann, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. „Unser Marktcheck hat gezeigt, dass die Angaben oft schlecht lesbar, unverständlich oder nicht dauerhaft angebracht sind.“

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Nach Erfahrungen der Expertin wissen Konsumenten kaum, dass bei falscher Verwendung von Pfannenwender und Co. unerwünschte Stoffe in das Lebensmittel übergehen können. Aktuell geben die Verbraucherschützer daher Tipps zum sicheren Umgang mit Küchenutensilien und Geschirr aus Kunststoff mit einem Videoclip und einem Flyer in Scheckkartenformat.

Zu wissen, dass bestimmte Kunststoffe – wie Melamin oder auch Polystyrol – nur Temperaturen von circa 70 Grad Celsius vertragen, kann nicht vorausgesetzt werden. So sind Fehlverwendungen möglich, wenn beispielsweise Schüsseln, Teller oder Tassen in der Mikrowelle und damit über 70 Grad erhitzt werden.

Auch mancher Pfannenwender verträgt Temperaturen um die 160 Grad nur einige Sekunden, andere dagegen überstehen sogar Temperaturen bis zu 280 Grad unbeschadet. Doch woran erkennt man im täglichen Gebrauch die Unterschiede, wenn solch wichtige Hinweise vielleicht nur auf der Verpackung oder einem Aufkleber gekennzeichnet waren? Viele weitere Beispiele für Lücken in der Sicherheit lassen sich finden.

Im neuen Video der Reihe „Verbraucherschutz in 100 Sekunden“, entstanden in Kooperation mit der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz, erfahren Konsumenten auf unterhaltsame Weise vom Protagonisten Bernd und seiner Freundin den richtigen Umgang mit Küchenutensilien.

In 100 Sekunden

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Ein Infomaterial im Format einer aufklappbaren Scheckkarte zum schnellen Nachschlagen erhalten Verbraucher kostenfrei in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Dieses Faltbüchlein erläutert die wichtigsten Symbole auf Küchengebrauchsgegenständen wie „nicht für die Mikrowelle geeignet“, „nicht für den Geschirrspüler geeignet“ und die Bedeutung von Temperaturangaben.

Doch Verbraucherinformation allein reicht nicht aus. Die Verbraucherzentralen fordern daher von den Herstellern, dass die Hinweise für eine sichere Verwendung in Wort und Bild gut erkennbar, verständlich und dauerhaft auf den Produkten angebracht werden. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, so muss die entsprechende EU Verordnung in ihren Anforderungen nachgebessert und präziser gefasst werden.
Autor: red

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