Do, 17:13 Uhr
07.01.2016
Kulturszene aktuell
Zur Fortbildung von Ensembleleitern
Thüringer Landesmusikrat vergibt erstmals Fortbildungspauschale, interessant für Chöre und Instrumentalensembles im Freistaat...
In zahlreichen Chören und Instrumentalensembles in Thüringen besteht ein zunehmender Bedarf nach qualifizierten Leiterinnen und Leitern sowie Registerdozenten. Mitunter sind Chor- oder Ensemblemitglieder bereit, dies zu übernehmen, haben aber kaum eine Ausbildung für eine Leitungstätigkeit. Für diese Fälle und zur Fortbildung von erfahrenen Ensembleleitern im Laienmusikbereich wird ab Februar 2016 eine Fortbildung an der Thüringer Landesmusikakademie Sondershausen eingeführt, die sich an der bundesweit eingeführten C-Ausbildung orientiert.
Primär für die Unterstützung dieser Fortbildung können interessierte Chöre und Instrumentalensembles sowie deren Leiter und Dozenten eine finanzielle Beihilfe in Höhe von maximal 300€ jährlich beim Landesmusikrat Thüringen beantragen. Sofern darüber hinaus Mittel zur Verfügung stehen, können auch weitere Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Mittel für diese Fortbildungspauschale wurden dem Landesmusikrat Thüringen erstmals von der Thüringer Staatskanzlei zur Verfügung gestellt.
Das Antragsformular und die Vergabemodalitäten sind auf der Homepage des Landesmusikrates (www.lmrthueringen.de) zu finden. Weitere Informationen erteilt aber auch die Geschäftsstelle in Weimar (Tel.: 03643/905632)
Antragsschluss ist der 31. Januar 2016.
Autor: khhIn zahlreichen Chören und Instrumentalensembles in Thüringen besteht ein zunehmender Bedarf nach qualifizierten Leiterinnen und Leitern sowie Registerdozenten. Mitunter sind Chor- oder Ensemblemitglieder bereit, dies zu übernehmen, haben aber kaum eine Ausbildung für eine Leitungstätigkeit. Für diese Fälle und zur Fortbildung von erfahrenen Ensembleleitern im Laienmusikbereich wird ab Februar 2016 eine Fortbildung an der Thüringer Landesmusikakademie Sondershausen eingeführt, die sich an der bundesweit eingeführten C-Ausbildung orientiert.
Primär für die Unterstützung dieser Fortbildung können interessierte Chöre und Instrumentalensembles sowie deren Leiter und Dozenten eine finanzielle Beihilfe in Höhe von maximal 300€ jährlich beim Landesmusikrat Thüringen beantragen. Sofern darüber hinaus Mittel zur Verfügung stehen, können auch weitere Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Mittel für diese Fortbildungspauschale wurden dem Landesmusikrat Thüringen erstmals von der Thüringer Staatskanzlei zur Verfügung gestellt.
Das Antragsformular und die Vergabemodalitäten sind auf der Homepage des Landesmusikrates (www.lmrthueringen.de) zu finden. Weitere Informationen erteilt aber auch die Geschäftsstelle in Weimar (Tel.: 03643/905632)
Antragsschluss ist der 31. Januar 2016.
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