Do, 09:50 Uhr
08.10.2015
Landespolitik
Gefahrenabwehr im Hochwasserfall
Thüringen will künftig im Hochwasserfall die gemeindliche Gefahrenabwehr durch Wasserwehrdienste stärken. Dazu sollen kommunale Verantwortliche und Feuerwehrleute gezielt zur Hochwasserabwehr geschult werden. Die erste Schulungsveranstaltung fand heute in Erfurt statt...
Bislang ist in Thüringen nur eine Gemeinde mit einem Wasserwehrdienst ausgestattet. 36 Gemeinden beabsichtigen derzeit, einen gemeindlichen Wasserwehrdienst einzurichten.
Ich sehe da noch großen Nachholbedarf. Aber es lohnt sich. Das zeigen die Erfahrungen in Sachsen. Nach dem Hochwasser 2002 wurde in nahezu allen von Hochwasser betroffenen Kommunen ein Wasserwehrdienst eingerichtet und die Mitarbeiter geschult. Mit Erfolg: Die Schäden beim 2013er Hochwasser gingen stark zurück, sagte Thüringens Umweltstaatssekretär Olaf Möller.
Es gehe dabei nicht um eine Konkurrenz zur Feuerwehr, die in jedem Hochwasser Beachtliches leiste, so Möller. Ziel sei es vielmehr, die Kommunen für den speziellen Katastrophenfall Hochwasser organisatorisch und strukturell vorzubereiten.
Die Schulungsangebote sollen in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Das Umweltministerium übernimmt ein Großteil der Kosten für Schulung und fördert u.a. auch die Erstausstattung von gemeindlichen Wasserwehrdiensten.
In den Einsatzstäben der Landkreise sollen zudem Fachberater für Hochwasser installiert werden. Diese Fachberater wurden benannt und werden in 2016 gemeinsam geschult. Staatssekretär Udo Götze sagte: Ziel ist es, die fachkompetente Beratung der Einsatzkräfte im Hochwasserfall zu gewährleisten. Die Stärkung der kommunalen Gefahrenabwehr bei Hochwasser ist im gemeinsamen Interesse sowohl des Umwelt- als auch des Innenministeriums.
Hintergrund: Das Hochwasser 2013 hat mehr als 450 Mio. Euro Schäden in Thüringen verursacht. Im Rahmen der Hochwasserabwehr ist von den Gemeinden, Rettungskräften und der Feuerwehr Großes geleistet worden.
Im Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 280 Mio. Euro bis 2021 sind mehr als 3.000 große und kleine Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes enthalten. Ein Großteil dieser Maßnahmen (ca. 1.000) dient der Verbesserung der Gefahrenabwehr, für die die Gemeinden und Landkreise zuständig sind.
Autor: redBislang ist in Thüringen nur eine Gemeinde mit einem Wasserwehrdienst ausgestattet. 36 Gemeinden beabsichtigen derzeit, einen gemeindlichen Wasserwehrdienst einzurichten.
Ich sehe da noch großen Nachholbedarf. Aber es lohnt sich. Das zeigen die Erfahrungen in Sachsen. Nach dem Hochwasser 2002 wurde in nahezu allen von Hochwasser betroffenen Kommunen ein Wasserwehrdienst eingerichtet und die Mitarbeiter geschult. Mit Erfolg: Die Schäden beim 2013er Hochwasser gingen stark zurück, sagte Thüringens Umweltstaatssekretär Olaf Möller.
Es gehe dabei nicht um eine Konkurrenz zur Feuerwehr, die in jedem Hochwasser Beachtliches leiste, so Möller. Ziel sei es vielmehr, die Kommunen für den speziellen Katastrophenfall Hochwasser organisatorisch und strukturell vorzubereiten.
Die Schulungsangebote sollen in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Das Umweltministerium übernimmt ein Großteil der Kosten für Schulung und fördert u.a. auch die Erstausstattung von gemeindlichen Wasserwehrdiensten.
In den Einsatzstäben der Landkreise sollen zudem Fachberater für Hochwasser installiert werden. Diese Fachberater wurden benannt und werden in 2016 gemeinsam geschult. Staatssekretär Udo Götze sagte: Ziel ist es, die fachkompetente Beratung der Einsatzkräfte im Hochwasserfall zu gewährleisten. Die Stärkung der kommunalen Gefahrenabwehr bei Hochwasser ist im gemeinsamen Interesse sowohl des Umwelt- als auch des Innenministeriums.
Hintergrund: Das Hochwasser 2013 hat mehr als 450 Mio. Euro Schäden in Thüringen verursacht. Im Rahmen der Hochwasserabwehr ist von den Gemeinden, Rettungskräften und der Feuerwehr Großes geleistet worden.
Im Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 280 Mio. Euro bis 2021 sind mehr als 3.000 große und kleine Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes enthalten. Ein Großteil dieser Maßnahmen (ca. 1.000) dient der Verbesserung der Gefahrenabwehr, für die die Gemeinden und Landkreise zuständig sind.
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