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Fr, 12:37 Uhr
02.10.2015
200 Stellen im Bundesprogramm beantragt

Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Im neuen Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" hat das Jobcenter des Landkreises Nordhausen rund 200 Stellen beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Werden die Stellen nun wie beantragt bewilligt, entspricht dies einem Fördermittelvolumen von insgesamt 9,6 Millionen Euro, das der Bund über den Programmzeitraum bis Ende 2018 bereitstellt...


"Aus diesen Mitteln wird das Erwerbseinkommen der Teilnehmer finanziert, was auch eine Steigerung der Kaufkraft für unsere Region bedeutet", so Karin Schierwater, Bereichsleiterin Markt und Integration im Jobcenter.

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Zu den jetzt beantragten Stellen rechnet das Jobcenter frühestens Mitte Oktober mit einem Bewilligungsbescheid. Wird dem Antrag entsprochen, könnten im November die ersten Teilnehmer die Beschäftigung aufnehmen. Auch wenn das behördliche Genehmigungsverfahren noch andauert, laufen schon die ersten Vorbereitungsmaßnahmen der Teilnehmer im Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt".

Gerade absolvieren beispielsweise die zukünftigen neuen Schulbusbegleiter einen Qualifizierungskurs bei einem Projektpartner (Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr). Die insgesamt 25 Busbegleiter werden ab November in Schulbussen im gesamten Landkreisgebiet eingesetzt.

Mit dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den bundesweit 105 Modellregionen insgesamt mehr als 10.000 Förderplätze für Langzeitarbeitslose schaffen. Bis zum Ende des Programms 2018 stehen dafür bundesweit bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung. Profitieren sollen davon insbesondere Arbeitssuchende, bei denen verschiedene Problemlagen die Arbeitsvermittlung erschweren, die 35 Jahre und älter und seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug sind, die gesundheitliche Einschränkungen haben oder bei denen minderjährige Kinder leben.

Die geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Gezahlt wird der Mindestlohn, tarifgebundene Einrichtungen müssen sich an die Tarifvorgaben halten. Gefördert werden Stellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden. Als Arbeitgeber kommen gemeinnützige Vereine und Verbände, freie Träger und öffentliche Arbeitgeber wie Kommunen in Betracht.
Autor: red

Kommentare
Eckenblitz
02.10.2015, 14.18 Uhr
Verschwendung
hier wird nur wieder geld verschwendet, um irgendwelche vereine, soziale träger und kommunen am leben zu erhalten,oder? vor allem nutzt das den hauptamtlichen angestellten dieser vereine, sozialer einrichtungen und kommunen, nicht wahr? die, die es am nötigsten haben werden doch nur mit den übriggebliebenen abgespeist ,oder?
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