eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 17:42 Uhr
02.08.2015
TüV Tipps

Nicht auf Schutzkleidung verzichten

Motorradfahren bei großer Hitze ist keineswegs ein Leckerbissen, denn unter der Schutzkleidung wird es schnell ungemütlich. So mancher Biker tauscht im Hochsommer gern seine Motorradkombi gegen T-Shirt, kurze Hose und Sandalen. Torsten Hesse vom TÜV Thüringen warnt jedoch davor, auf eine ausreichende Schutzkleidung zu verzichten...

Motorisierte Zweiradfahrer sind im Straßenverkehr stärker gefährdet als beispielsweise die Insassen von anderen Kraftfahrzeugen. Das Verletzungsrisiko bei einem Verkehrsunfall ist trotz Schutzkleidung um ein Vielfaches höher. „Wer im Sommer freiwillig auf Schutzkleidung verzichtet, riskiert selbst bei einem leichten Sturz schwerste Verletzungen“, warnt Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen.

Anzeige symplr
Moderne Motorradschutzkleidung ist heutzutage so konstruiert, dass sie einerseits funktionalen Anforderungen entspricht und auf der anderen Seite den höchstmöglichsten Schutz bietet. Sowohl Hosen, Jacken beziehungsweise Kombinationen, Handschuhe und Schuhwerk sind je nach Ausführung mit wirkungsvollen Protektoren beziehungsweise Verstärkungen an den neuralgischen Stellen ausgestattet.

Torsten Hesse legt auch den Fahrern von Kleinkrafträdern wie Mopeds und Motorrollern neben dem Helm eine ausreichend gute Sicherheitskleidung wärmstens ans Herz. „Diese Fahrzeugkategorie wird oft für Kurzstrecken in Ortschaften benutzt. Dennoch sollten die Fahrzeugführer hierfür auf keinen Fall auf eine Schutzkleidung verzichten. Bei einem Unfall kann es zu schweren Schorf- oder Knochenverletzungen kommen“, gibt Hesse zu bedenken.

Roller und Krafträder sind an einigen Urlaubsorten beliebte Leihobjekte. Helme werden von den Verleihstationen in aller Regel mit verliehen. Allerdings sollte auch im Ausland auf einen nach ECE R 22 geprüften Helm geachtet werden. Für eine optimale Schutzwirkung des Motorradhelms kommt es auf die richtige Passform an. Bei Leihobjekten werden aber hier schnell Abstriche gemacht. Über die Sinnhaftigkeit eines Helms wird unter motorisierten Zweiradfahrern ja eigentlich nicht diskutiert.

Im Urlaub machen einige da allerdings eine unrühmliche Ausnahme, die möglicherweise das Leben kosten kann. „In Europa gehört der Helm zur Pflichtausrüstung für motorisierte Zweiradfahrer. Wer oben ohne unterwegs ist, riskiert bei einem Unfall nicht nur das eigene Leben, sondern bei einer Verkehrskontrolle auch empfindliche Strafen, die in den meisten Ländern der Europäischen Union höher ausfallen als hierzulande“, so Torsten Hesse. Der Verkehrsexperte empfiehlt, sich mit den jeweiligen Verkehrsregelungen des betreffenden Landes im Vorfeld zu beschäftigen. Verstöße gegen Geschwindigkeitslimits oder die Promillegrenzen können im Ausland die Urlaubskasse stark belasten, zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges führen oder gar hinter Gittern enden.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr