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Mi, 17:40 Uhr
29.07.2015
Reaktion aus dem Rathaus

Abzocke wird zurückgewiesen

Ein nnz-Leser hat der Redaktion seine Beobachtungen über das Verhalten beim Verteilen von "Knöllchen" in der Kranichstraße mitgeteilt. Jetzt reagiert das Rathaus...


"Den beleidigen Vorwurf der `Abzocke´ durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes weise ich entschieden zurück!

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Darüber hinaus entspricht es nicht den Tatsachen, dass sich unsere Außendienstmitarbeiter verstecken, um anschließend Verwarnungen zu verteilen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen offensiv auf die Fahrzeughalter zu und weisen sie auf die Verstöße hin. So weit möglich, wird auch von der mündlichen Verwarnung Gebrauch gemacht. Ermessensspielräume werden genutzt.

Seit mehreren Wochen ist öffentlich bekannt, dass sich die Parkordnung in der Kranichstraße geändert hat. Ein Parken ist dort nicht mehr möglich, es handelt sich um einen Gehweg. Um allerdings Missverständnisse endgültig auszuschließen, wird in absehbarer Zeit ein entsprechendes Schild angebracht, das auf das gesetzlich verordnete Haltverbot auf Gehwegen erinnert. "

Hannelore Haase, Beigeordnete
Autor: red

Kommentare
andreas66
29.07.2015, 17.55 Uhr
Sehr geehrte Frau Haase,
hier ein Auszug aus der Straßenverkehrsordnung, der Ihrer Darstellung widerspricht.

"Wenn kein Parkverbotsschild ein Verbot kennzeichnet und auch keine der gesetzlichen Regeln das Parken verbietet, dann darf am rechten Rand der Fahrbahn oder auf einem ausgewiesenem Parkstreifen an der rechten Seite geparkt werden."

Im Zuge der Aufhebung des Parkens hätte gleichzeitig ein Parkverbotsschild aufgestellt werden müssen. Der Hinweis auf eventuelle Veröffentlichungen seitens der Stadt ist ein Hohn. Ich wiederhole meinen Vorwurf der Abzocke.
HolRic
29.07.2015, 19.12 Uhr
Und wo...
... Ist denn der "ausgewiesene Seitenstreifen"? Ich kann zwischen der Aussage von Frau Haase und der StVO keinen Widerspruch erkennen.
-Insider-
29.07.2015, 19.32 Uhr
immer
diese pseudo gesetzteskenner...mein gott ey. klar ist es mega ärgerlich, wenn man falsch steht und nen ticket fängt...aber das ist in der regel die eigene schuld und nicht derer, die einem den zettel dran pappen.

bevor es der letzte gerafft hat, muss man wohl erst eine 10x10m leuchtwerbung installieren "HIER NICHT PARKEN"....
andreas66
29.07.2015, 19.41 Uhr
Alles Krümmelkackerei!
Es geht allein um den Fakt, das bis vor kurzem das Parken dort erlaubt war. Von heut auf morgen wird da das Recht auf Parken aufgehoben. Jetzt auf einmal Parkverbot. Kein Hinweis auf das nun geltende Parkverbot. Nur ein scheinheiliger Hinweis auf irgendeine Veröffentlichung zu dieser Maßnahme. Wo leben wir den?
appel
29.07.2015, 20.21 Uhr
Verkehrsunterricht
Hallo Polizei, bestellt mal den Andreas zum Verkehrsunterricht.

Das Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn dies durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet ist.
Und das ist nun mal ein Gehweg.

Oder parkst du auch auf den Fußballplatz. (Herr Kleofas stell se mal ein Parkverbot auf ihre Wiese).
Oder stehen etwa auf den Seitensteifen der Autobahn Parkverbote ????)


Fazit: Die Stadtverwaltung braucht gar kein Schild zu stellen.
Denn dies ist nun mal ein Gehweg.

Auf der Straße darf man auch nicht parken, weil hier eine durchgehende Sperrlinie ist, die der „Überholende“ nicht überfahren darf.

Wenn ich mich recht erinnere hat die Stadt während der Bauphase das Parken auf dem Gehweg mit den Verkehrszeichen 315 und den Zusatz auf gekennzeichneten Fläche erlaubt.
Nun ist die Baumaßnahme fertig und das angeordnete Parken wurde aufgehoben, die Schilder wurden entfernt.
Man kann über die Badewannen streiten aber parkende Autos möchte ich nicht auf den Gehweg sehen.
Also wo ist das Problem. ???
Das es zu wenig Parkflächen gibt. Richtig !! . Jeder möchte direkt am liebsten noch in die Geschäfte einfahren.
Es gibt aber auch Fußgänger die ungehindert spazieren wollen. Und auch die haben Rechte.
Ein bisschen Laufen tut Dir sicher ganz gut. In Übrigen sind 2 Parkhäuser in der Nähe und in der Engelsburg sind auch noch Parkplätze, wenn auch befristet.
Ließ erst mal richtig die STVO und nenne mal konkret den §§.
geloescht.20220913
29.07.2015, 20.47 Uhr
Fragwürdig
Also, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten sein sollen, "offensiv" auf falsch parkende Fahrzeughalter zuzugehen und mündliche Verwarnungen auszusprechen, darf wohl getrost als eine sehr gewagte Hypothese bezeichnet werden.

Wenn ich die Anzahl meiner Knöllchen mal ins Verhältnis zu den mündlichen Verwarnungen (= null) setzte, dann ist solch eine Behauptung schlichtweg frei erfunden.
Paulinchen
29.07.2015, 21.06 Uhr
Verkehrsunterricht ...
...an dieser Stelle sind Fahrbahn und Gehweg eindeutig durch unterschiedliche Pflasterung von einander zu unterscheiden.
Somit ist das Parken bzw. das Befahren des Gehweges verboten. Darüber hinaus steht auch an der Auffahrt einer Autobahn kein Schild, dass dort Radfahrer nicht fahren dürfen.

Frau Haase, bitte sparen Sie das Geld für ein Verkehrszeichen, es würde nur den Schilderwald unnötig verdichten. Außerdem finde ich in dem "Problembereich" auch kein Schild, dass dort "Behinderte" parken dürfen. Kann es sein, dass die dort parkenden Fahrzeugführer geistig behinder sind?
Altstadtbewohner
29.07.2015, 21.23 Uhr
Wenn man den kleinen Mann Macht gibt
Und so auch beim Ordnungsamt!
Da spricht niemand einen an das man evtl einen Fehler begeht.
Nein man wartet drauf das man um die Ecke ist um dann schnell das Knöllchen an die Scheibe zu stecken.
Durfte ich selber erleben. Erst als ich den "Beamten" ansprach und mich herablassend beleeren lassen musste löschte er das Ticket.

Auch wenn die Stadt im Recht ist, fair ist was anderes. Aber das darf man von einer Stadtverwaltung wohl nicht erwarten.
Fest
29.07.2015, 21.36 Uhr
Diskussion einfac h überflüssig
Das Zurverfügungstellen von Parkflächen in der Kranichstraße war ein Entgegenkommen der Stadt während der wirklich langen Bauphase . Nun wurden diese Parkflächen nur ein paar Meter weiter am Steinweg errichtet. Wo sind denn da nun die Probleme, die so manche Autofahrer haben. Ist es der jetzt "lange" Weg zur Marktpassage? Einfach nur lächerlich, wie sich manche hier auslassen. Und mit Abzocke hat das gar nichts zu tun. Es wollen nur manche Autofahrer hier Machtspielchen ausüben. Also, wer es nicht begreift, einfach nochmal einen Kurzlehrgang in einer Fahrschule absolvieren.
andreas66
29.07.2015, 21.42 Uhr
Bravo Altstadtbewohner,
Mal eine vernünftige Antwort. Hoffentlich schließt NNZ diese Diskussion. Hier scheinen sich ja alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes hinter der Aliasnamen zu verstecken. Ich empfehle allen Empfängern von Knöllchen an der besagten Stelle von ihrem Recht des Widerspruchs GebRauch zu machen.
Paulinchen
29.07.2015, 22.25 Uhr
Hiiiilfe Herr Greiner!!!!!!!!!!!!
Schließen Sie diese Diskussion. Verweisen Sie auf Youtube, denn dort kann man sich den 7. Sinn aus den Siebzigern noch mal ansehen. Vielleicht hilft das ein wenig.
Altstadtbewohner
30.07.2015, 04.58 Uhr
@ Fest, können oder wollen sie nicht verstehen?
Die Leute stellen sich mit ihren Autos nicht mit Absicht sondern aus Gewohnheit hin. Nicht jeder liest die NNZ oder Zeitung und weis von dem Verbot

Ein Bsp.:

Sie fahren mit ihren PKW 2 Jahre lang die gleiche Strecke. Es sind immer 100km/h erlaubt. Irgendwann des Nachts wird diese auf 50km/h reduziert und das Blitzerauto parkt gleich 20m hinter dem Schild.
Wollen wir wetten das die sie geblitzt werden?

Der Mensch ist ein Gewohnheits- und Herdentier, alte aber wahre Weisheit;)
andreas66
30.07.2015, 08.56 Uhr
@Altstadtbewohner,
sie verstehen mich. Lassen wir einfach nochmal die Fakten sprechen. Frau Haase spricht doch in ihrer Darstellung von der Notwendigkeit eines Schildes, welches die Parkordnung in der Kranichstrasse regeln soll. Seit der Eröffnung der Marktpassage war das Parken dort ja geregelt, also erlaubt. Was nun?
pumpnC
30.07.2015, 09.42 Uhr
Also sowas
Sehr schwacher Kommentar von Frau Haase, die mündige Bürger und demzufolge auch ihre Wähler öffentlich als Lügner bezeichnet und sogar von "Beleidigung" spricht, ohne das sie überhaupt genau weis was ihre Außendienstmitarbeiter überhaupt den ganzen Tag so anstellen. Ist doch klar, dass die Betroffnen Mitarbeiter den Vorwurf der "Weglagerei" von sich zurückweisen, und obwohl dieses Fehlverhalten von den Bürgern wiederholt beobachtet wird, macht die Stadt bzw. Behörde das was sie am besten kann, nämlich dementieren.
Fest
30.07.2015, 09.56 Uhr
Altstadtbewohner
Wenn Sie als Gewohnheits- und Herdentier am Straßenverkehr teilnehmen, so ist das sehr gefährlich und vielleicht sollten Sie es nicht mehr tun.

Auch von mir ein Beispiel:

Sie befahren monatelang eine Straße, die noch nie ein Fußgänger überquert hat. Doch plötzlich läuft vielleicht ein Kind oder ein älterer Mensch über diese Straße. Was tun Sie denn dann - aus Gewohnheit?

Man muss eben immer ein Fahrzeugführer mit offenen Augen sein, auch wenn man sich in einem vertrauten Umfeld befindet. Niemals darf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zur Gewohnheit werden, denn das kann verheerende Folgen haben.

Vielleicht denken Sie und so manch andere Kommentarschreiber mal darüber nach.
Paulinchen
30.07.2015, 10.16 Uhr
Ein Tourist fragte mich vor zwei Tagen...
...wie komme ich mit meinem Auto auf dem kürzesten Weg vom Dom zum Grimmel? Ich habe ihn über die Wassetreppe geschickt. Ob der da wohl gut angekommen ist? Letztlich ist ja die Wassertreppe auch nur ein Gehweg.
Jason19
30.07.2015, 10.28 Uhr
Fest...mal ernsthaft...
mir scheint als würde Ihre Auffassungsgabe nicht ganz funktionieren...

Dieses angebrachte Beispiel, war auf die Veröffentlichung in der NNZ bezogen..
Wenn man seit Monaten den gleichen Weg fährt, keine Zeitung liest, woher soll man von den Änderungen wissen, wenn einem in der Öffentlichkeit, an der besagten Stelle, kein weiterer Hinweis erwartet?
Ein Kind welches über die Straße läuft SIEHT man.. denn das Kind steht da an der Straße um diese zu überqueren...
Ein -in der Zeitung angekündigtes- Parkverbot, kann man allerdings ohne Hinweisschild nicht vorhersehen.

Also bitte denken Sie doch vielleicht über Ihren Kommentar nach.
Altstadtbewohner
30.07.2015, 10.52 Uhr
@Fest...nicht ganz passendes Gegenbeispiel
Mit Fussgängern muss jederzeit gerechnet werden, das ein Schild so eben mal getauscht wird nicht (nur als Beispiel).
Das ist der berühmte Vergleich mit Äpfeln und Birnen was sie da vergleichen.
Aber ich versteh sie, sie wollen das Prinzip von Fairnes nicht verstehen.
andreas66
30.07.2015, 11.07 Uhr
Nur wenige. ..
haben die Ernsthaftigkeit und den Sinn dieser Sache verstanden. Die anderen wollen oder können es nicht verstehen, geschweige denn lesen. Ich dagegen bin des Lesens mächtig und kann den letzten Absatz der Darstellung von Frau Haase richtig verstehen und deuten. Da steht das ein Parkverbotschild in absehbarer Zeit hinkommt. Ein Eigentor einer Dezernatsleiterin. Bis dahin ist Parken möglich, ergo erlaubt und nix anderes.
T.Gruber
30.07.2015, 11.52 Uhr
Parkverbot = Verwaltungsakt
Ich kenne seit dem Umbau die örtlichen Gegebenheiten leider nicht so genau.

Wo nicht geparkt werden darf, ist erst einmal in der STVO § 12 Absatz 3 geregelt:

"(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung
(Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen."

Ein Parkverbot ist ein Verwaltungsakt und dieser Bedarf der Bekanntmachung (siehe § 41 VwVFG ). Das Parkverbot wird im Allgemeinen durch ein entsprechendes Straßenschild bekanntgemacht (Allgemeinverfügung).

Keine Bekanntmachung ==> kein Parkverbot

Ein Widerspruch gegen die Knöllchen könnte also Erfolg haben.
andreas66
30.07.2015, 11.59 Uhr
Darf ich ...
ergänzen bzw. verbessern. Keine Beschilderung -> kein Parkverbot. Alle Daumen hoch für @T. Gruber.
altmeister
30.07.2015, 13.15 Uhr
Parken
Klar, solange kein Parkverbotsschild da ist kann geparkt werden.
Aber auf alle Fälle nicht auf Gehwegen, dieses muss durch das entsprechende Schild direkt erlaubt werden.
Weiter sind die Bedingungen zu beachten, welche durch Straßenbreite und Straßenmarkierungen vorgegeben sind.
Rein rechtlich habe ich als Führer eines Fahrzeuges keine Möglichkeit mich auf Gewohnheiten zu berufen, auch wenn einige Monate das Parken dort erlaubt war.
Wenn ich dann noch lese, dass der Auslöser dieser Diskussion sein Auto geparkt hat um in den Rewe zu gehen, dann schmerzt das schon etwas. Warum nicht in das Parkhaus fahren und den Parkschein im Rewe an der Kasse "entschärfen" lassen. Da kann für diese Zeit kostenlos geparkt werden, komplett ohne Aufregung.
Flitzpiepe
30.07.2015, 16.46 Uhr
Schon lustig
mit welcher Penetranz hier die Falschparker falsch argumentieren und selbst ihre kopierten Paragraphen nicht richtig lesen können.
Hier geht es um Parken auf dem Gehweg in der Kranichstraße. Dafür gab es das Knöllchen.
Wenn kein Schild das Parken auf Gehwegen erlaubt, ist es verboten.
Ergo brauch dort kein Schild stehen, dass es verboten ist und die Stadt kann sofort abkassieren.
Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Ein Widerspruch ist zwecklos.
Als Stadt würde ich dort auch kein Schild hinstellen. Erstens ist alles geregelt und zweitens hat die Stadt kein Geld.
Die Reaktion von Frau Haase ist allerdings auch nicht sehr professionell.
Gertrude
30.07.2015, 17.09 Uhr
Verdrängung aus der Innenstadt
Unser Stadtobersten haben es immer noch nicht begriffen: während Kommunen in den alten Bundesländern bereits seit Jahren die Parkraumbewirtschaftung in den Innenstädten wieder abschaffen um Ihren Einzelhändlern und Gewerbetreibenden das Überleben zu ermöglichen, braucht man in Nordhausen wohl erst den Untergang des innerstädtischen Einzelhandels.
Ich persönlich meide zum Einkaufen tunlichst die Nordhäuser Innenstadt, da ich, in Gedanken schon beim Einkauf und die Parkuhr vergessen, einige Male, ein Ticket unseres Ordnungsamtes unterm Scheibenwischer hatte. Da ist es einfacher und entspannter ein paar Kilometer weiterzufahren und in Ruhe und ohne Zeitdruck einzukaufen.
Tut mir Leid für den Umsatz der Nordhäuser Einzelhändler, aber vielleicht bekommen sie ja eine Stützung von der Stadt aus den erwirtschafteten Parkgebühren oder Knöllchen.
Übrigens dürfte es den Touristen in unserer Stadt nicht anders ergeben: entweder erwischt sie das Ordnungsamt oder ein Blitzer - da bekommt man eine schöne Erinnerung an den Südharz per Post und kommt bestimmt gern wieder.
hesu
30.07.2015, 17.40 Uhr
Kontroverse
So, nun mal endlich Butter bei die Fische, langsam müssten die Verantwortlichen der Stadt reagieren, sonst geht es noch ins Unermessliche, und Lösungsvorschläge einbringen, gerade unter dem Aspekt der vielen kontroversen Meinungen.
appel
30.07.2015, 22.08 Uhr
Bitte STVO lesen
Hallo alle Zusammen
Nur mal zur Kenntnis_
§ 2 Abs. (1) StVO „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn
Es heißt „Müssen… benutzen“ - also nicht den Gehweg.
Parken auf den Gehweg ist nur erlaubt, wenn das zuständige Straßenamt das Zeichen 315 StVO hinstellt.
Dieses Zeichen 315 steht nun nicht mehr – also Parken auf den Gehweg ist nicht erlaubt.
Ein Halt- oder Parkverbotsschild hinstellen ist nicht notwendig,
weil das Zeichen 282 StVO bzw. 286 StVO nur für die Fahrbahn gilt, siehe Anlage 2 zur STVO.
Wenn es auch auf den Seitenstreifen gelten soll, dann müsste das Zusatzeichen 1052-37 dazu.
Seitenstreifen heißt nicht Gehweg.
Und auf der Fahrbahn in der Kranichstraße braucht ein Haltverbot auch nicht zu stehen, da in Gegensatz zum Pferdemarkt hier eine durchgehende Sperrlinie aufgetragen ist, die nicht überfahren werden darf. Und halten darf man nur wenn der Überholende eine sichere Überholspur hat. Übrigens kann man am Pferdemarkt überholen hier ist keine Sperrlinie. Deshalb wurde hier auch ein Haltverbot gestellt.
Fazit:
1. Lest mal genau die STVO.
2. Herr Nebelung und Andreas 66 haben sich richtig blamiert, oder ist er ein und dieselbe Person. Also stellt euch in die Ecke und schämt euch und gebt eure Fleppen ab..
3. Aus den Kommentaren entnehme ich das die Mehrzahl der Nordhäuser kein Parken auf den Gehweg in der Kranichstraße will.
4. Loben muss man Frau Haase, die sich schützend vor Ihre Leute stellt. Das hat man heute ganz selten. Da mein jüngerer Bruder „Bulle“ ( Bundespolizei, nicht in Nordhausen) ist, kann ich das einschätzen. Das ist übrigens noch eine freundliche Beleidigung.
Klosterbruder
30.07.2015, 22.13 Uhr
Parken auf Gehweg
Also die sogenannten Gewohnheitsfahrer leben ja richtig gefährlich. Man stelle sich vor, es wird irgendwo in NDH die Vorfahrt geändert. Andere fahren lieber sonst wohin zum einkaufen, um kein Knöllchen zu bekommen. Na gut, wer es sich leisten kann bei den Spritpreisen. Ich habe noch keins bekommen im Parkhaus.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Einfach aufpassen, wo man sein Auto abstellt und die STVO kennen.
Harzer_jung
30.07.2015, 23.27 Uhr
anderes system
erstens Parken ist nur an bestimmten stellen erlaubt.
zweitens die neue Fläche neben der Kranichstr ist ganz offensichtlich ein Fußweg, auf dem ich nur Parken darf wenn es ausdrücklich erlaubt ist.
Eeigentlich sollte es jedem klar dein allein schon dirch den abstand der Badewannen zu Strasse, parken ist hier eine schlechte idee.

Rein Zufällig weiss ich das es anderswo mit dem Parkverbot etwas anders gemacht wird. im Staat Newyork, da ist bei Parkverbot einfach ein Gelber streifen am Strassenrand

Gelb= parken wird da richtig teuer.
okay gelb würde ich hierzulande nicht nehmen, Gelbe markierungen sind hier Baustelle und Umleitung, aber mit blau oder rot könnte es doch auch gehen.

Und nochmals warum wollen alle auf dem Gehwegparken? das ist ja doch nur erlaubt wenn es durch ein extra Zeichen angekündigt wird.
andreas66
31.07.2015, 09.22 Uhr
Ich nochmal.
auf die vorhergehenden beleidigenden Kommentare gehe ich nicht ein. Da wäre jeder Tastendruck einer zuviel. Fakt ist, das bis vor ca. 2 Wochen das Parken dort erlaubt. @appel dort stand ein ganz großes Schild, welches das Parken erlaubte. Dann mit der Freigabe der Engelsburg entfernte man dieses Schild. Man hätte es einfach austauschen müssen mit einem PARKVERBOTSSCHILD. Ihre Patronin Frau Haase hat ja in ihrer Darstellung ein solches Schild in Aussicht gestellt. Ich nenne nur Fakten, zu Beleidigen überlasse ich anderen. Es juckt mir zwar in den Fingern. Wie heißt es, der Klügere gibt nach. Ich kann lesen.
murmeltier
31.07.2015, 09.26 Uhr
Alles klar!?
Es gibt Fahrbahnen und Fußwege. Und auf Fußwegen darf nicht geparkt werden. Wie viele Schilder soll es denn in Nordhausen noch geben? Es ist doch so einfach.
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Anmerk. d. Red: Damit ist die Diskussion beendet.
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