eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 14:52 Uhr
29.07.2015
nnz-Forum

Abzocke in der Kranichstraße?

Soll Knöllchen Abzocke in der Kranichstraße das Haushaltsloch in der Stadtkasse stopfen? - diese Befürchtung äußert nnz-Leser Volker Nebelung nachdem er gestern Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Kranichstraße beobachtete...

Gestern Abend parkte ich mit meinem Auto in gewohnter Weise, in der östlichen Kranichstraße, gegenüber der Nordhäuser Marktpassage, um mir im REWE etwas zum Abendbrot zu holen. Ich legte meine Parkuhr ein und ging. Als ich nach geschätzten 10 Minuten wieder zu meinem Fahrzeug kam, musste ich feststellen, dass sich ein Knöllchen, des städtischen Ordnungsamtes unter meiner Scheibe befand.

Anzeige symplr
Wie ich bemerkte, befanden sich bereits einige andere Personen in der Diskussion mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes. Sie teilten mein Schicksal. Auf Nachfrage meiner Frau, bekam diese die Auskunft, es handele sich bei diesen Flächen jetzt um einen Gehweg.

Diskussionen erschienen meiner Frau sinnlos, da bereits andere Betroffene kopfschüttelnd zu ihren Fahrzeugen gingen. Nun nahm ich mir etwas Zeit und beobachtete die Mitarbeiter des Ordnungsamtes etwas genauer. Sie verschwanden in einem Hauseingang und lauerten auf neue Opfer. Sowie ein Fahrzeug an gleicher Stelle parkte und der Fahrzeugführer in der Passage verschwand, verließen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihr Versteck und walteten ihres Amtes.

Auch am heutigen Tag konnte ich dieses Verhalten erneut beobachten. Ein solches Verhalten bezeichne ich als reine Abzocke. Wäre nicht der Hinweis, auf das Fehlverhalten der Fahrzeugführer in einer solchen Situationen, der bessere Weg, um potentielle Kunden der Nordhäuser Marktpassage und der umliegenden Geschäfte nicht zu verärgern und Nordhausen auch für Besucher attraktiver und moderner wirken zu lassen? Nordhausen möchte sich als moderne und weltoffene Stadt präsentieren, solch ein Verhalten jedoch, erinnert an eine moderne Form der Wegelagerei, welche im Mittelalter praktiziert wurde.
Volker Nebelung
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
nemoi
29.07.2015, 15.36 Uhr
fehlverhalten der falschparker ist keine abzocke
die beobachtungen von herr nebelung sind wohl eher ein drugschluss seines eigenen fehlverhaltens.
er und sehr viele andere, die dort zu unrecht parken hätten lieber ihr knöllchengeld in eine ordendliche fahrschulausbildung stecken sollen,denn sie parken dort zu unrecht und das ordnungsamt hält sich nur an recht und gesetz.
ich beobachte die falschparker fast täglich dort.
meist sind es fahrer teurer autos die eh glauben alles zu dürfen und manch unwissende die sich dann dort mit einreihen.

ein verkehrsschild mit absolutem halteverbot wäre aber angebracht um auch die leute dazu zu bringen ein paar meter zu fuss zu gehen, die sonst am liebsten bis aufs klo fahren würden....
Flitzpiepe
29.07.2015, 15.43 Uhr
Abzocke, aber mit Ansage
Klar ist das reine Abzocke, aber mit Ansage. Die Stadt brauch jedes Geld. Und dieses hier ist leicht verdient unter Einhaltung der Regeln.
Sie, Herr Nebelung, sind doch Leser der nnz?
Auch dort wurde die Änderung bekannt gegeben, dass die Parkflächen dort komplett verschwinden. Das dort das Ordnungsamt besonders drauf achtet, wurde auch schon mehrfach hier diskutiert.
Ich nehme also an, dass Sie dies auch wussten.
Und trotzdem haben Sie sich hingestellt und obwohl keine Schilder mehr ein Parken erlauben, haben Sie sogar noch eine Parkuhr rein gelegt.
Tut mir leid, da habe ich kein Mitleid mit Ihnen.
wissender
29.07.2015, 16.14 Uhr
In anderen Städten
habe ich erlebt, dass das Ordnungsamt in solchen Fällen auch präsent ist aber offensiv auf die Falschparker zugeht und sie auf die neue Parksituation hinweist.
In Nordhausen scheint eine solche Bürgernähe nicht praktiziert zu werden, wäre ja auch zu einfach.
andreas66
29.07.2015, 16.15 Uhr
Ähnliches ...
konnte ich auch beobachten. Bin extra nochmal um den Kreisel gefahren, um Ausschau nach dem Grund der Knöllchen zu schauen. An der Ausfahrt des Kreisels in die Kranichstrasse Richtung Töpferstrasse steht kein Schild, welches das Parken dort regelt. Solange es nicht verboten ist, so ist das Parken doch erlaubt? Hier müsste echt mal nachgehackt werden. Eine Stellungnahme oder Darstellung des Ordnungsamtsleiters wäre hier angebracht.
murmeltier
29.07.2015, 16.23 Uhr
Wo kommt Ihr den her?
In Deutschland gibt es Straßen und Fußwege. Nichts dazwischen. Und auf Fußwegen ist das Parken eben nicht erlaubt. So einfach ist das nun mal. Lernt schon jedes Kind.
Franz Tabak
29.07.2015, 16.35 Uhr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wisst ihr denn nicht, dass unsere Stadt dringend Geld braucht?

Ich kann das schon verstehen, was in der Kranichstraße gemacht wurde! Außerdem gibt es in der Marktpassage ja auch noch Parkmöglichkeiten!
Flitzpiepe
29.07.2015, 16.59 Uhr
Andersrum, andreas66
Solange kein Schild das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist es verboten.
Waldemar Ceckorr
29.07.2015, 17.29 Uhr
im mittelalter
war es immehin möglich sich mittels schwert des raubritters zu entledigen.

bedauert der waldi
hesu
29.07.2015, 17.41 Uhr
Abzocke in der Kranichstraße ?
Parken auf dem Bürgersteig und das noch mit sichtbarer Parkscheibe, ist dreist und unverschämt, lieber Herr Nebelung.Der Bürgersteig ist nun mal den Fußgängern vorbehalten, soweit keine anderen Regeln vorliegen.

Alle dortigen Bürgersteigparker sind rücksichtslos und haben keine Achtung gegenüber den Fußgängern. Das Ordnungsamt müsste, solange noch keine anderen Maßnahmen seitens der Stadt Nordhausen getroffen sind, noch viel mehr Knöllchen verteilen, ja es ist richtig, es ist eine Einnahmequelle, aber nur von uneinsichtigen Falschparkern.
andreas66
29.07.2015, 18.09 Uhr
An Flitzpiepe, andersherum;
Grundsätze zum Parken und Parkverbot[Bearbeiten]

Zeichen 314 StVO: Parkplatz
Grundsätzlich darf überall dort geparkt werden, wo es nicht verboten ist. Hierbei ist die gesamte Straßenverkehrsordnung in ihrem Kontext zu sehen. Nach § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es einfach: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […].“ Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig.

Weiter darf dort geparkt werden, wo es ausdrücklich erlaubt ist, beispielsweise durch Zeichen 314 StVO oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO).

Wo soll man erkennen, das es ein Gehweg ist. Bis vor kurzem durfte ja genau auf diesem Gehweg geparkt werden

Mit internetten Grüßen andreas66
HolRic
29.07.2015, 19.05 Uhr
Entschuldigung
Lieber Herr Nebelung,
Betrachten Sie Ihr Verwarngeld doch einfach als kleine Geste der Entschuldigung an die Allgemeinheit, deren Fußweg Sie partiell blockiert haben und deren städtischer Haushalt es ist. :-)

Die Regeln im Straßenverkehr sind doch klar, warum eine Warnung???

Ich mache als Fußgänger ja auch kein Picknick auf der Straße, obwohl mir das kein Schild (wohl aber Straßenverkehrsordnung und gesunder Menschenverstand) verbietet.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Richter
pumpnC
30.07.2015, 09.28 Uhr
Kopfschütteln..
Also wenn ich mir hier die Kommentare durchlese, dann frage ich mich, ob einige Leute hier den Beitrag überhaupt richtig durchgelesen haben.

Der gute Herr hat sich hier mehr oder weniger über das Fehlverhalten des Ordnungsamtes (zurecht) aufgeregt. Das sich die Mitarbeiter dieser ungeliebten Behörde in Hauseingängen verstecken um ihre Knöllchen an Falschparker hinter den Scheibenwischer zu klemmen ist für mich einfach nur eine Frechheit und absolut unverschämt. Das Ordnungsamt hat auch eine aufklärende Funktion und sollte - bevor man Kuh zum melken bringt - die Fahrer auf die geänderte Parksituation aufklären. Aber sich verstecken bis die Fahrzeugführer aus dem Blickfeld verschwunden sind um dann abzukassieren ist einfach nur dreist.

Und zum Parken auf dem Gehweg: Wie andreas66 schon geschrieben hat, durfte man bis vor kurzem dort noch parken. Man hätte sich als kein Zacken aus der Krone gebrochen dort tempoär ein Parkverbotsschild aufzustellen, um die Bürger von der geänderten Verkehrssituation in Kenntnis zu setzen.
hesu
30.07.2015, 10.18 Uhr
verheerende Folgen
um den vorigen Artikel richtigzustellen, das Parken war während der Bauphase nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt, nicht aber in der gesamten Ostseite der Kranichstraße.Außerdem sollten Verkehrsteilnehmer immer mit Veränderungen im Verkehrsablauf rechnen, das Nichtbeachten könnte verheerende Folgen haben.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr