eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 11:30 Uhr
05.06.2015

IHK warnt vor Mindestlohn-Abmahnern

Aktuell sind bundesweit Schreiben an Unternehmen im Umlauf, die Strafzahlungen für angebliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in Höhe von 550 Euro einfordern. Als Absender ist eine „Mindestlohnzentrale“ mit Sitz in Koblenz genannt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt warnt davor, diesen Zahlungsaufforderungen nachzukommen...

„Das Schreiben erweckt den Anschein, dass es sich um ein amtliches Dokument handelt. Eine ‚Mindestlohnzentrale‘ existiert aber nicht. Hier wird bewusst die in vielen Betrieben herrschende Unsicherheit in Sachen Mindestlohn ausgenutzt. Die Versender rechnen damit, dass die Zahlungen ohne genauere Prüfung angewiesen werden“, beschreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser das betrügerische Vorgehen.

Anzeige symplr
Die Ahndung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz obliege ausschließlich der zum Zoll zugehörigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). „Diese setzt ohnehin nur Strafzahlungen fest, wenn vorher ein Vergehen festgestellt und ein juristisches Verfahren durchgeführt wurde“, informiert Grusser.

Zur Bekämpfung solcher betrügerischen Unternehmen arbeite die Kammer eng mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. zusammen.
Betroffene Unternehmen könnten sich unter Tel. 0361 3484-192 an die IHK Erfurt wenden.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr