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Fr, 07:52 Uhr
05.06.2015

Badespaß – aber sicher!

Die Freibadsaison ist eröffnet. Viele Kinder und Jugendliche freuen sich schon besonders auf die Wasserrutschen. Doch Schwimmbäder bieten neben all ihren Unterhaltungsreizen auch Gefahren. Um Unfällen und Kreislaufproblemen vorzubeugen, reicht es, ein paar einfache Ratschläge zu befolgen...

Prüfung einer Wasserrutsche (Foto: TÜV Thüringen) Prüfung einer Wasserrutsche (Foto: TÜV Thüringen)
Auf keinen Fall sollte überhitzt ins Wasser gegangen werden, denn die plötzliche Abkühlung kann zum Kreislaufkollaps führen. Deshalb - und natürlich auch aus hygienischen Gründen – ist als erstes Duschen angesagt.

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Außerdem ist es wichtig, dass der Magen weder ganz leer noch ganz voll ist: Das Wasser übt Druck auf den Bauch aus, der das vegetative Nervensystem beeinflussen und auch zu Kreislaufproblemen führen kann.

Um Unfällen vorzubeugen, sollte der Besucher zur eigenen Sicherheit vor der Benutzung von Wasserrutschen, Sprungtürmen und ähnlichen Attraktionen erst die Hinweisschilder lesen. Kinder sind von ihren Eltern oder vom Aufsichtspersonal umfassend einzuweisen. Auf den Hinweisschildern befinden sich in der Regel folgende Angaben
  • Typ bzw. Schwierigkeitsgrad der Rutsche,
  • Mindest- bzw. Höchstalter des Benutzers,
  • die Wassertiefe im Eintauchbereich,
  • erlaubte Rutschhaltungen sowie
  • der nötige Abstand zwischen den einzelnen Benutzern.
Wichtig für einen sicheren Betrieb der Rutsche ist, dass die Nutzer den Landebereich schnellstmöglich verlassen, um einen Zusammenstoß mit den Nachrutschenden zu vermeiden. Ein Aufenthalt bzw. ein Schwimmen von Personen im Landungsbereich oder sogar ein „Hochgehen von Personen“ entgegen der Rutschrichtung ist nicht gestattet. Außerdem sollte, wenn vorhanden, die Ampelanlage beachtet und nur bei entsprechenden Zeichen gerutscht werden. Grundsätzlich gilt: Sicherheit geht vor Schnelligkeit.

Wasserrutschen sind Schwimmsportgeräte, bei denen grundsätzlich Sportverletzungen nicht auszuschließen sind. Leider treten immer wieder Unfälle auf, die auf ein Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen sind. Nicht erlaubte Rutschpositionen wie „Kopf voran“ sind genauso gefährlich wie Aufrutschen durch ungenügend großen Abstand. Verletzungen wie Zahnausbrüche, Kieferverletzungen bzw. auch vereinzelt Querschnittslähmungen sind bei solchen Fehlverhalten nicht auszuschließen.

Der Betreiber des Bades muss Gefahren bei der Benutzung der Rutsche selbständig erkennen und durch geeignete Maßnahmen einen sicheren Betrieb der Rutsche ermöglichen. Die Benutzer sollten deshalb nach einer „TÜV-Plakette“ (i.d.R. auf den Hinweistafeln angebracht) fragen. Ist diese vorhanden, wurde die jährliche Überprüfung auf den Erhaltungszustand und die Betriebssicherheit ordnungsgemäß durchgeführt.
Autor: red

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