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Do, 06:45 Uhr
26.03.2015

Mühlhausen: Vier Jahre Haft für Nordhäuser

Zu vier Jahren Haft wegen Hehlerei hat das Landgericht Mühlhausen gestern einen Nordhäuser verurteilt...


Dem 46-Jährigen sind fünf Straftaten aus den Jahren 2011 bis 2013 nachzuweisen, sagt der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsverkündung.

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Dabei seien hochwertige Motorräder, Jetski und Zubehör in Paderborn, Garbsen und Köln entwendet und zum Weiterverkauf angeboten worden. Aufgrund seines glaubwürdigen Geständnisses erhielt ein 41-jähriger Mittäter eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft mit 3000 Euro Auflage.

Zwei weitere Mitangeklagte wurden zu Geldstrafen von 4500 und 1800 Euro verurteilt. Ein fünfter Angeklagter wurde freigesprochen. Er bekommt Haftentschädigung. Die Hälfte der Vorwürfe hatte sich in dem 11-monatigen Prozess nicht bestätigt. Die Richter blieben deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Gera, die für den Hauptangeklagten mehr als sechs Jahre Haft beantragt hatte. Der Vorwurf eines banden- und gewerbsmäßigen Vorgehens bestätigte sich laut Urteil nicht.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe ganz oder teilweise bestritten, beziehungsweise sich gar nicht geäußert. Ein verdeckter Ermittler hatte zwei Angeklagte ab 2012 in Scheingeschäfte verwickelt und damit die beiden Hauptangeklagten überführt. Alle fünf Angeklagten waren im Mai 2013 während einer Razzia in Nordhausen und anderen Orten im Landkreis festgenommen worden.

Der Diebstahl von 38 000 Liter Heizöl in Herzberg im Jahre 2012 konnte den Angeklagten trotz einiger Indizien nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
26.03.2015, 11.18 Uhr
Ist Justizia wieder mit verbundenen Augen vorgegangen?
Wie in dem Artikel fast untergegangen ist, wurde ein Verdächtiger zu Unrecht in Untersuchungshaft genommen.
Das bedeutet in den meisten Fällen den Verlust von Arbeit, Familie und Freunden.
Selbstverständlich gibt es wieder einmal eine Haftentschädigung, welche ihrem Namen nur so spottet, da das "Gefängnisessen", noch von den Tagessätzen abgezogen wird.
Unter dem Strich bleibt wohl nicht viel übrig, für die fragwürdige Ehre, ein Opfer eines Justizirrtum zu sein.
Aber vielleicht hat ja der Vorsitzende Richter eine Lösung parat?
Klassikerin
26.03.2015, 11.31 Uhr
das ist ja fast lächerlich
was da als Ergebnis bei raus kam. Wenn man an die Millionenbeträge denkt, welche als bezifferter Schaden publiziert worden sind, wenn man an die Aufgebote denkt, die sich mit den Durchsuchungen auseinanderzusetzen hatten und dann kommt wo wenig bei raus....
Och und dass eine Person zu unrecht saß....na da scheint der RA gute Arbeit geleistet zu haben..... diese Urteile sind fast lächerlich, fehlt nur noch, dass sie nicht rechtskräftig werden und dann noch beschönigt werden, sprich sachter ausfallen... wo kommen wir nur hin und der kleine "Straftäter" der im Antragsgewirr falsche Angaben macht (was fix geht und keine Kunst ist) wird voll verknackt, zu Geldstrafen oder auch Arbeitsstunden.... die Verhältnismäßigkeit ist m. E. nicht mehr gegeben....
Wolfi65
26.03.2015, 12.00 Uhr
Bei allen Unmut
Ein potentieller Täter hat zu Unrecht in Haft gesessen und ist dafür aus der Staatskasse zu entschädigen.
Oder wollen Sie @Käthe, die Rechtmäßigkeit des Gerichtes und des Urteils in Frage stellen?
Dann müssten Sie beim zuständigen Oberlandesgericht, innerhalb der Frist, Beschwerde einreichen.
Das ist Ihr Gutes Recht, denn wir befinden uns doch in einer Demokratie.
Klassikerin
26.03.2015, 17.13 Uhr
@Wolfi65
....uupps, na ob das mal lächerlich ist, wage ich zu bezweifeln, das sind meine Gedanken u. meine Meinung, darf ich doch.... Ob Justizia mit verbundenen Augen vorging, wage ich zu bezweifeln, die Erlangung eines Haftbefehls ist nicht so ohne weiteres getan, da bedarfs fundierte Gründe.....

Anzweifelung von Rechtmäßigkeit oder Unterstellung von verbundenen Augen, wo ist da der Unterschied....

Definitiv ist der richtige RA am richtigen Ort wichtig und Schweigen ist bekanntlich Gold (fast immer).

Im Übrigen die Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde beim OLG ist einem bestimmten Personenkreis auferlegt...das nur mal am Rande **zwinker
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