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Di, 14:35 Uhr
24.03.2015

Wer kennt diese Frau?

Die Kriminalpolizei fahndet nach einer Frau, die mit einer gestohlenen Debit-Karte Geld abgehoben haben soll.
Die Tat geschah bereits Ende Juli 2014 in einem Einkaufsmarkt am Nordhäuser Darrweg. Da die Ermittlung bisher ergebnislos blieben, bittet die Polizei nun die Bevölkerung um Hilfe...

Nordhäuser Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung bei Fahndung  (Foto: Landespolizeiinspektion Nordhausen) Nordhäuser Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung bei Fahndung (Foto: Landespolizeiinspektion Nordhausen)

Die Unbekannte hatte an diesem Tag zwischen 16.05 Uhr und 16.13 Uhr mit der gestohlenen Karte an einem Geldautomaten zwei Auszahlungen in Höhe von mehreren hundert Euro vorgenommen.

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Das Opfer, eine 66-jährige Frau, hatte eine knappe halbe Stunde vorher ebenfalls Geld abgehoben und war dann im Markt einkaufen gegangen. Dabei hatte sie die Geldkarte in ihrer Handtasche, die während des Einkaufs zeitweise am Einkaufswagen hing. Offenbar wurde dieser Umstand für den Diebstahl der Karte ausgenutzt.

Da bisher alle Ermittlungen ergebnislos blieben, hat der Ermittlungsrichter nun die Veröffentlichung der Bilder der Überwachungskamera angeordnet, um die unbekannte Geldabheberin identifizieren zu können. Wer die Frau auf den Bildern erkennt, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 03631/96-0 zu melden.

Nordhäuser Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung bei Fahndung (Foto: Landespolizeiinspektion Nordhausen)
Nordhäuser Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung bei Fahndung (Foto: Landespolizeiinspektion Nordhausen)
Nordhäuser Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung bei Fahndung (Foto: Landespolizeiinspektion Nordhausen)
Nordhäuser Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung bei Fahndung (Foto: Landespolizeiinspektion Nordhausen)
Autor: red

Kommentare
Boris Weißtal
24.03.2015, 21.19 Uhr
Zum Glück
für mich kenne ich die Frau nicht - erst Recht nicht näher. Aber mit ihrem Friseur sollte man mal ein ernstes Wort reden...
Boris Weißtal
24.03.2015, 21.44 Uhr
Nachtrag
Bevor jetzt hier der Shitstorm losgeht, ein paar ernste Anmerkungen:

1. Ich wünsche dem Opfer viel Erfolg, dass die Täterin identifiziert wird und noch mehr Erfolg, dass dann der Richter eine Bewährungsstrafe an die Leistung von Schadensersatz knüpft. Leider ist letzteres sehr unwarscheinlich und das Opfer darf seine Diebin dann zukünftig an sich vorbei laufen sehen ohne einen Cent zurück zu bekommen...
2. Dennoch muss sich auch das Opfer ein paar Fragen gefallen lassen: Mit 66 Jahren ist man ja noch nicht so tüdelig, dass man das Ausspähen der Geheimnummer beim Geldabheben nicht verhindern könnte. Oder die Geheimnummer war in der Brieftasche. Dann gilt Gleiches.
3. Warum kommen die Bilder nun Monate nach der Tat erst in die Medien? Manchmal sind solche Täter "Reisende". Dann helfen diese Bilder heute nicht mal mehr zur Warnung, geschweige zur Aufklärung!
Flitzpiepe
25.03.2015, 10.29 Uhr
Ich verstehe nicht,
dass man erst ein 3/4 Jahr abwartet, bevor diese Bilder veröffentlicht werden.
Warum ermittelt man erst ohne die Bilder der Täterin zu benutzen?
Das sollte doch zeitnah erfolgen.
Steht dem etwa der Schutz von Persönlichkeitsrechten (eines offensichtlichen Täters) entgegen?
Real Human
25.03.2015, 17.15 Uhr
Auch Diebe haben (Vor-)Rechte!
Ein Foto von einer Frau beim Klau'n. Ach da war doch was!? Grübel, grübel … – Alzheimer halt's Maul! – ... ach ja, wozu gibt es Google®?! (Weil mein Idol, Ray Kurzweil, dort viel zu sagen hat, enthalte ich mich des Wortes „Datenkrake“ ;-) )

Also gebe ich „eugh kameraüberwachung“ ein. Auf http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sicherheit-11214215.html finde ich die Story aus Tschechien:

„Dort hatte ein Mann nach mehreren Angriffen auf sein Haus seinen Eingang, die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses gefilmt. Bei der nächsten Attacke erfasste er so zwei Verdächtige, die laut Video eine Scheibe bei ihm einschossen. Einer der Gefilmten zweifelte die Rechtmäßigkeit der Überwachung der Straße vor dem Wohnhaus an.

Tschechische Datenschützer gaben ihm Recht und verhängten gegen den Betreiber der Kamera ein Bußgeld. Der zog dagegen vor Gericht. Konkret ging es vor dem EuGH um die Frage, ob der Mann sich beim Schutz seines Eigentums und seiner Gesundheit[!] auf eine Ausnahme in der EU-Datenschutzrichtlinie für ‚ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten‘ berufen kann. Die Richter sagten ‚nein‘: Diese Ausnahme sei ‚eng auszulegen‘ und gelte nicht, wenn öffentlicher Raum gefilmt werde.“

„Zum Glück“ gibt es eine 107seitige „Orientierungshilfe“ vom LDI-NRW: https://www.google.de/#q=Orientierungshilfe+Sehen+und+gesehen+werden .

Dort wird auf Seite 82 konstatiert, „dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts auch im Verhältnis zu anderen grundrechtlich geschützten Rechten (…) einen hoher Stellenwert beigemessen wird. (…) Erforderlich ist zudem stets eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der die beteiligten Rechtsgüter miteinander abzuwägen sind.“

Vielleicht war das EuGH-Urteil der Grund für die späte Veröffentlichung?

Und die Moral von der Geschicht':
ZUERST 107 Seiten lesen und erst DANACH entscheiden, ob man sich verteidigen darf. Wenn mich jemand angreift, sollte ich vielleicht „sicherheitshalber“ zuerst einen Rechtsanwalt anrufen, und nachfragen, ob das unter Notwehr fällt. (Und nicht vergessen: Von der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage einholen!) „Hast du einen Opa, schick' ihn nach Europa!“, wurde früher einmal gespottet.

Aber der Schutz des Eigentums kleiner Sparer kommt ja auch erst ganz weit hinter den Interessen der Großaktionäre! „Hast du einen Draghi, kommt auch bald 'ne Plagi!“ – so sicher wie der finale Finanzcrash.

@ „Flitzpiepe“: Da muss ich allerdings auch die Hand an die feuchte Stirn führen!
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