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Fr, 10:26 Uhr
30.01.2015

Deutschland oben ohne - Drohne!

In jedem Elektronikmarkt sind sie mittlerweile zu finden: Drohnen mit Kameraausstattung zu einem erschwinglichen Preis. Da können schon Begehrlichkeiten aufkommen: ein unbeobachteter Blick in den Garten des Nachbarn, den Nacktbadebereich am See oder in sonstige nicht einfach zugängliche Orte...

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) weist darauf hin, dass eine legale Drohnennutzung durch Private in Deutschland nur unter äußerst engen Voraussetzungen zulässig ist. Zahlreiche Rechtsvorschriften müssen beachtet werden:

Sobald mit der Kamera Menschen gefilmt und damit personenbezogene Daten erhoben werden, müssen das Recht am eigenen Bild und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden. Selbst wenn mögliche datenschutzrechtliche Erlaubnisnormen (§§ 6b, 28 und 32 Bundesdatenschutzgesetz) einschlägig wären, würden in aller Regel die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen. „Folglich darf mit der Kamera einer Drohne grundsätzlich niemand gegen seinen Willen gefilmt werden darf“, betont der TLfDI.

Leider existieren in Deutschland keine verbindlichen eindeutigen Regelungen speziell für Drohnen im zivilen Bereich. Das will die EU jetzt ändern. Sie fordert strenge Regulierung für zivile Drohnen (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-384_de.htm). Der TLfDI begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Da die Drohnennutzung in einigen Bereichen, wie im Straßen- und Eisenbahnbrückenbau oder in der Forst- und Landwirtschaft durchaus sinnvoll sein kann, bedarf es konkreter Bestimmungen, wie der datenschutzgerechte Umgang mit Drohnen auszusehen hat.

Einen guten Überblick über die luftverkehrsrechtlichen Anforderungen gibt die „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ (unter http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Publikationen/VerkehrUndMobilitaet/unbemannte-luftfahrtsysteme.html).
Autor: red

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