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Mo, 13:24 Uhr
12.01.2015

H5N8 im Landkreis Nordhausen

Der Geflügelpest-Virus H5N8 ist bei einer Stockente im Landkreis Nordhausen nachgewiesen worden. Die Nordthüringer Online-Zeitungen mit den ersten Informationen....


Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat als oberste Tierseuchenschutzbehörde über einen in Thüringen nachgewiesenen Fall von Geflügelpest informiert.

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Im Rahmen des aktiven Wildvogelmonitorings wurde bei einer am 6. Januar 2015 erlegten Stockente das hochpathogene Aviäre Influenzavirus H5N8 festgestellt. Der Erlegeort des Tieres liegt im Landkreis Nordhausen, im Gebiet der Aulebener Teiche.

Nachdem das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Proben bereits mit dem Ergebnis Subtyp H5 untersucht hatte, wurden sie an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesinstitut für Tiergesundheit, zur weiteren Differenzierung weitergeleitet.

Aufgrund der heute endgültig eingegangenen Ergebnis-mitteilung leitet das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen die notwendigen Maßnahmen ein. In einem 1-km-Radius um den Erlegeort werden Probennahmen in allen Geflügelhaltungen durchgeführt, um auszuschließen, dass das Virus schon in Hausgeflügelbestände einschleppt worden ist. Weiterhin werden gewerbliche Geflügelhaltungen in einem 3-km-Radius klinisch untersucht.

Im Gebiet Aulebener Teiche wurde bereits im November 2014 die Aufstallung von Hausgeflügel verfügt. Dieses Gebiet gehört zu den ausgewiesenen Risikogebieten.

Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Nach jetzigem Kenntnisstand, bedeutet der Virustyp H5N8 keine Gefahr für den Menschen. Es ist bisher kein Fall bekannt, in dem die Möglichkeit eines Übergangs des Krankheitserregers auf den Menschen nachgewiesen worden ist.

Um festzustellen, ob Wildvögel in Deutschland mit Aviären Influenzaviren infiziert sind, gibt es Überwachungsprogramme, bei denen zum einen totaufgefundene Vögel (passives Monitoring) zum anderen bei der Jagd erlegte Wildvögel (aktives Monitoring) beprobt werden.
Autor: red

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