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So, 09:10 Uhr
23.11.2014

Strafzins gut für Bauherren

Die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank sieht vor, einen Strafzins von 0,2 Prozent für Banken zu erheben, die kurzfristig Geldeinlagen bei der EZB tätigen. Dieser Strafzins soll die Banken motivieren, mehr Kredite zu vergeben und damit die Konjunktur ankurbeln...


Sollte der Fall eintreten, dass die Banken den Strafzins an die Kunden weitergeben und damit in Zukunft für Spareinlagen Gebühren veranschlagen, anstatt Zinsen auszuschütten, ist der Erwerb von Immobilieneigentum eine gute Anlagealternative. Vor allem auch, weil die Konditionen für Baugeld vor diesem Hintergrund äußerst attraktiv sind.

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Für Immobilienbesitzer mit bereits laufender Finanzierung ist es empfehlenswert, eine anstehende Anschlussfinanzierung gründlich zu prüfen. Im aktuellen Zinsumfeld lohnt ein frühzeitiger Angebotsvergleich, um bei einer Prolongation Kostenvorteile zu realisieren und die Rückzahlungsdauer zu verkürzen. Baufi24 hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

1. Ablauf der Zinsfestschreibung
Die meisten Annuitätendarlehen werden auf fünf, zehn oder 15 Jahre abgeschlossen. Ein prüfender Blick in den Kreditvertrag verrät, wann das Darlehen zur Prolongation ansteht. Im Idealfall sollten die bestehenden Konditionen sechs bis zwölf Monate vor dem Ende der bisherigen Zinsbindung geprüft und neu verhandelt werden. Aber auch für Immobilienbesitzer, deren Zinsbindung bereits in wenigen Wochen ausläuft, ist eine Optimierung der Anschlussfinanzierung noch möglich.

2. Angebotsvergleich
Durch den historischen Tiefstand der Zinsen birgt ein Bankwechsel bei der Anschlussfinanzierung oft deutliche finanzielle Vorteile. Immobilieneigentümer sollten daher nicht alleine auf das Angebot ihrer aktuell finanzierenden Bank vertrauen. Vergleichsportale arbeiten mit einer Vielzahl von Finanzierungspartnern zusammen und können aus verschiedenen Angeboten das günstigste und jeweils optimale auswählen. Wie die monatlichen Raten aus Zins und Tilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, kann schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de ermittelt werden.

3. Anpassung der Monatsrate
Eine Anschlussfinanzierung bietet auch immer die Möglichkeit, die Höhe der monatlichen Rate zu modifizieren. Hat sich Nachwuchs angekündigt oder wurde das Gehalt erhöht, sollte die Tilgungsrate an die neue Lebens- oder Einkommenssituation angepasst werden. Als Faustregel gilt: Die monatliche Belastung wenn möglich nicht verringern, sondern mindestens beibehalten. Dadurch erhöht sich bei niedrigeren Zinsen der Tilgungsanteil der Rate, was über die Laufzeit nicht nur eine Zinsersparnis sondern auch eine deutlich schnellere Schuldenfreiheit zur Folge hat.

4. Optimierung des Tilgungssatzes
Baufinanzierungen, die vor zehn Jahren abgeschlossen wurden, enthalten oft einen geringen Tilgungssatz von nur einem Prozent. Dank des Zinstiefs bleibt nun mehr Spielraum für eine Erhöhung des Tilgungssatzes auf zwei bis drei Prozent, um die Restschuld schneller abzubauen. "Auf keinen Fall sollten Eigenheimbesitzer die Standardtilgung von einem Prozent beibehalten, sonst kann es 40 Jahre und länger dauern, bis die Immobilie abbezahlt ist", rät Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

5. Nutzung von Rabatten und Sonderkontingenten
In den letzten Wochen des Jahres gewähren einige Kreditinstitute Aktionen oder Sonderkontingente für Anschlussfinanzierungen oder auch Forward-Darlehen. Der Abschluss eines Forward-Darlehens kann im aktuellen Marktumfeld sinnvoll sein. Besonders dann, wenn die betreffenden Kreditnehmer auf einer hohen Planungssicherheit bestehen und sich rechtzeitig günstige Konditionen sichern möchten.
Autor: red

Kommentare
Rainer H.
23.11.2014, 11.37 Uhr
Strafzins ist ein Witz
Wer glaubt, dass 0,2 Prozent ein Strafzins ist, der hat keine Ahnung von Banken und Wirtschaft! Dieser Bruchteil wird doch bei den Kunden zurück geholt. 2 Prozent wäre ein guter Strafzins!
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