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Mi, 11:18 Uhr
17.09.2014

Ab in die Insolvenz?

Die Thüringer Amtsgerichte entschieden im ersten Halbjahr 2014 über 1 560 Insolvenzverfahren. Da-von entfielen 14,6 Prozent auf Unternehmen und 85,4 Prozent auf übrige Schuldner. Einzelheiten, Zahlen und Daten wir immer in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...

Grafik (Foto: TLS) Grafik (Foto: TLS)
Damit verringerte sich nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik die Gesamtzahl der Insolvenzverfahren im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum um 37 Anträge bzw. 2,3 Prozent.

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1 428 Verfahren bzw. 91,5 Prozent aller Insolvenzanträge wurden eröffnet. 124 Verfahren bzw. 7,9 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und acht Verfahren endeten mit der Annahme eines Planes zur Bereinigung der Schulden.

Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 228 Millionen Euro. Pro Verfahren standen Forderungen von durchschnittlich 146 Tausend Euro aus. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ging in den ersten sechs Monaten 2014 gegenüber 2013 um 3 Verfahren bzw. 1,3 Prozent auf 227 Unternehmen zurück. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 957 Arbeitnehmer.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 43 Verfahren im Baugewerbe, gefolgt vom Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 42 Verfahren. Während die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen im Baugewerbe auf Vorjahresniveau lag, ging sie im Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen um sechs zurück. Mit 37 insolventen Unternehmen gab es im Verarbeitenden Gewerbe 13 Insolvenzen mehr als im Vorjahreszeitraum.

In den Dienstleistungsbereichen verlief die Entwicklung des Insolvenzgeschehens dabei sehr unterschiedlich. Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (121) sowie Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe (75) Insolvenz anmelden. Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten sechs Monaten diesen Jahres 1 333 Verfahren gezählt, 34 Verfahren bzw. 2,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Von 965 privaten Verbrauchern wurde von Januar bis Juni 2014 das Insolvenzrecht in Anspruch ge-nommen. Das waren 58 Verfahren bzw. 5,7 Prozent weniger als in den ersten sechs Monaten 2013.

Weitere 338 Verfahren (Januar bis Juni 2013: 317 Verfahren) betrafen ehemals selbständig Tätige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten. Regional betrachtet wurde in den kreisfreien Städten des Freistaates öfter der Gang zum Insolvenzgericht angetreten (82 Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner) als in den Landkreisen (69 Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner).

Die meisten Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner wurden im Landkreis Sonneberg (111), in der Stadt Erfurt (105) und in der Stadt Suhl (100) registriert. Die wenigsten Fälle wurden in der Stadt Jena (41), im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (52) und im Wartburgkreis (53) festgestellt.
Autor: red

Kommentare
Y.K.
17.09.2014, 12.25 Uhr
In Nordhausen fehlen Schuldnerberatungen
Von Gläubgern und Schuldnern weiß ich das es in Nordhausen leider kein ausreichendes Angebot an Schuldnerberatungen gibt. Viele Schuldner lassen es daher schleifen, machen nichts und liegen somit finanziell dem Sozialstaat auf der Tasche obwohl sie gern wieder auf die Beine kommen wollen und somit wieder Steuern für die Gemeinschaft zahlen würden anstatt von Sozialleistungen leben zu müssen.

Ich habe gehört das die einzige Schuldnerberatung die es hier gibt schon Hilfesuchende rausgeschmissen haben soll weil sie einen Termin verpasst hatten. Bei der Entschuldigung wegen des verpassten Termins wurde von der Schuldnerberatung gesagt: Das sie sich überhaupt noch hertrauen wir machen für sie nichts mehr sie dürfen nicht mehr herkommen. Jemand der einen Fehler gemacht hat und sich entschuldigt hat trozdem noch Bedarf an Hilfe die leider keiner anbietet. Die Bitte von Schuldnern mal mit Gläubigern wegen Raten zu reden wurde auch abgelehnt. Es hat den Eindruck das man sagt ihnen kann eh keiner mehr was. Diejenigen die aber gern einen Vergleich hätten brauchen auch Hilfe. Ein Haushaltsbuch sollte man führen. Das dann rauskommt rauchen sie nicht mehr dann sparen sie Geld dazu braucht man keine Schuldnerberatung. Andere die mal selbständig waren wurden auch nicht bei der Schuldnerberatung angenommen und weggeschickt. Es fehlen hier unabhängige Schuldnerberatungen die sich um alle die Bedarf haben kümmern. Die Einrichtung neuer Schuldnerberatungen ist billiger als die Betroffenen bis zum Lebensende mit Sozialleistungen zu versorgen.
Wolfi65
17.09.2014, 14.31 Uhr
Schuldnerberatung hin oder her
Wenn kein Job da ist und auch keine Insolvenzmasse, dann wird wohl auf kurz oder lang der Steuerzahler bezahlen müssen. Wer nichts hat, der kann nichts geben. Ob da nun irgendwelche Schuldnerberater ihren Senf dazugeben, oder auch nicht.

Am Ende bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Da kann sich ein Gerichtsvollzieher auf den Kopf stellen und mit dem Hintern wackeln. Aber es geht ja bald wieder wirtschaftlich aufwärts, mit den blühenden Landschaften und der bevorstehenden Herbstbelebung am sogenannten Arbeitsmarkt.
Y.K.
18.09.2014, 12.02 Uhr
Schuldnerberatungen wären sinnvoll und effektiv
Es gibt aber Schuldner die gern freiwillig einen Vergleich machen würden und von ihrem nicht pfändbaren Teil ihres Einkommens oder durch Hilfe von Bekannten oder Verwandten sich mit den Gläubigern vergleichen würden. So wie das im Fernsehen bei Peter Zwegat mit der Sendung : "Raus aus den Schulden" funktioniert. Das klappt aber meist nur im Fernsehen in der Realität sieht es anders aus. Da fehlt eine Schuldnerberatung die mal mit dem Gläubiger spricht und einen Zahlungsvergleich vermittelt. Die Fronten zwischen Schuldner und Gläubiger sind oft so verhärtet das der Gläubiger sich auf keinen machbaren Vergleich einlässt und dann gar nichts bekommt. Hier fehlt ein vermittelnder Schuldnerberater. Den Job hat der Unternehmer ja selber, wenn der Gläubiger ihm nicht mit Zwangsmaßnahmen den Hahn zudreht und der Unternehmer hat wieder Mitarbeiter die dann auch arbeitslos werden, wenn er nicht weiterarbeiten darf von denen dann vielleicht auch manche ihre Kredite fürs Eigenheim ohne Arbeit nicht bezahlen können. Wenn der Unternehmer zugemacht wird kann er den Lieferanten nicht bezahlen und mancher Lieferant ist der nächste der dann insolvent ist. Der Unternehmer geht pleite, weil seine Kunden vielleicht nicht bezahlen und reißt dann viele andere dadurch mit. Der Unternehmer hat noch seine Arbeitskraft und könnte weiter machen und seine Mitarbeiter weiter bezahlen wenn eine Schuldnerberatung mit dem Gläubiger vermittelt. Er nimmt ja Geld ein wenn er weiterarbeiten darf und kann seine Mitarbeiter und etwas an gläubiger bezahlen. Wenn ein Unternehmer jeden Monat ein paar tausend Euro an Gläubiger zahlen kann kommt ein Gläubiger der soviel Druck macht das er alles nimmt und die anderen nichts mehr bekommen und die dann den Hahn zudrehen obwohl jeden Monat Raten möglich gewesen wären bei gerechter Aufteilung. Das kann dem Gläubiger ein Schuldnerberater erklären wenn es eine Beratung für alle gäbe. Es ist besser wenn der Unternehmer 30 Jahre weiterarbeiten kann als 30 Jahre Sozialhilfe zu bekommen. Der Gesetzgeber hat ja die Insolvenz mit Restschuldbefreiung nicht gemacht um Schuldner zu belohnen sondern damit sie mal wieder fuß fassen und ins System wieder einzahlen sonst gibt es immer weniger Steuerzahler. Es fehlt nur an Beratern. Da nützt es auch nicht das es Gutscheine für H4 Empfänger für die Schuldnerberatung gibt wenn sie nicht jeder einlösen kann. Gutscheine für die Beratung bei Rechtsanwälten die man bundesweit einlösen kann wären da sinnvoll. Manche Anwälte hat man vielleicht schon mal auf der Gegenseite gehabt, oder als Gläubiger, da wäre die freie Wohl eines Anwaltes gut. Man muss dann aber einen Rechtsanwalt finden der sich auskennt und sich die Zeit nimmt persönlich mit dem Gläubigern zu telefonieren. Nur Brief hinschreiben und Gläubiger sagt nein dann wird es abgeheftet reicht da nicht. Da muss sich schon ein Berater mit Herzblut reinknien so wie Peter Zwegat im Fernsehen und nicht sagen für das bisschen Honorar mach ich nicht viel.
Wolfi65
18.09.2014, 15.54 Uhr
Das ist alles hypothetisch
Es könnte und man hätte. Sie können hier noch so gut gemeinte Vorsätze anbringen. Ich schreibe hier nicht für Unternehmer, welche von Insolvenz bedroht sind. Die werden meistens sowieso von Anwälten vertreten. Das kann der Kleine Mann nicht. Und um den geht es mir. Wenn der kleine Mann nicht mehr zahlen kann, hilft auch kein Schuldnernerater mehr. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und macht als erstes das Girokonto zu. Dann ist guter Rat teuer. Als weiteres kommt die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Wenn die nicht freiwillig abgegeben wird, kommt der Haftbefehl. Die folgende Erzwingungshaft kann bis 6 Monate andauern. Wenn bis dato noch immer nicht der Schuldner bereit ist, alles herauszugeben, für was er die letzten Jahre und auch Jahrzehnte gearbeitet und gekämpft hat, geht es wieder in den Knast. Wer da nicht Verwandte oder Bekannte hat, welche einem beistehen, ist meist ohne Arbeit, Wohnung und demzufolge auch ohne Auskommen. Da mir im Moment das selbe vom Rechtsstaat angedroht wird kann ich nur schreiben. "Dann müsst Ihr kommen, denn ich bin mittlerweile zu allen bereit, denn Niemand lässt sich freiwillig erledigen!!"
Y.K.
18.09.2014, 19.20 Uhr
Betrifft den kleinen Mann und auch Unternehmer mit Mitarbeitern
In meinem ersten Kommentar ging es um den kleinen Mann dem die einzige Schuldnerberatung hier sagt geben sie erstmal die EV ab und führen sie ein Haushaltsbuch. Mit dem Gläubigern reden wir nicht. Soweit sind wir noch lange nicht. Also kaum Hilfe zur Rettung ohne EV. Ich habe den Kommentar geschrieben damit die Landrätin und die Politiker lesen wie die Zustände sind und vielleicht was ändern damit nicht nur wie werde ich wieder gewählt das einzige Thema ist.
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