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Di, 13:18 Uhr
02.09.2014

Briefwähler müssen sich sputen

Wer den Gang zur Wahlurne scheut und lieber per Brief wählt, der sollte die entsprechenden Unterlagen jetzt anfordern. Diese müssen bis spätestens zum Wahltermin am 14. September an Ort und Stelle sein...

Landeswahlleiter Günter Krombholz ruft alle Wahlberechtigten auf, ihre Teilnahme an der Landtagswahl sicherzustellen: „Nutzen Sie Ihr aktives Wahlrecht – Gehen Sie wählen! Wer nicht wählen geht, verzichtet auf ein elementares demokratisches Grundrecht und die wichtigste Möglichkeit zur politischen Gestaltung der Zukunft Thüringens. Je mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben, desto mehr Einfluss wird auf die Sitzverteilung der Parteien im neuen Landtag genommen.“

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Für alle Thüringer Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag, dem 14. September 2014 nicht in ihr Wahllokal gehen können, ist es höchste Zeit, die Briefwahlunterlagen anzufordern. Denn die Wahlbriefe müssen bis zum 14. September 2014 wieder bei der auf den Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein, sonst kann die Stimmabgabe nicht mitgezählt werden.

Der Landeswahlleiter, Günter Krombholz, erklärt:
„Die einfachste Art, die Briefwahl zu beantragen ist, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und sie in einem verschlossenen und frankierten Umschlag (spätestens bis Montag den 8. September 2014) mit der Post an die Wahlbehörde der Gemeinde zu schicken. Sie haben als Wähler aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde direkt zu beantragen und dort an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben.“

Die Beantragung ist auch durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail oder Ausfüllen eines online-Formulars unter www.wahlen.thueringen.de möglich.

Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, der 12. September, 18 Uhr. Bei Beantragung vor Ort beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Gemeindebehörde! In Ausnahmefällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15 Uhr gestellt werden.

Die ausgefüllten Wahlbriefunterlagen sollten rechtzeitig zur Post gegeben oder bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgegeben werden. Wahlbriefe können nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingegangen sind. Es wird daher empfohlen, die Wahlbriefunterlagen spätestens am Mittwoch, dem 10. September zur Post zu geben.
Autor: red

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