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Do, 21:42 Uhr
28.08.2014

Friedhofssatzung ändern

„Im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine Änderung der Friedhofssatzung für den Uthleber Friedhof dringend notwendig“, erklärt Tim Rosenstock, Linke-Stadtrat der Landgemeinde Heringen...


„Bisher heißt es in der Friedhofssatzung lediglich, dass ein Grab ohne Kennzeichnung anonym sei. Jedoch wird nirgends erklärt, was denn bereits als Kennzeichnung gelte.

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Ist bereits ein Grabstein mit einer allgemein-gefassten Aufschrift eine gültige Kennzeichnung oder gilt erst die namentliche Erwähnung. Dabei geht es eben auch um einiges Geld für die Hinterbliebenen, denn für ein anonymes Grab trägt die Kommune die Unterhaltungskosten“, so Rosenstock weiter.

Daher plädiert Rosenstock, der auch im Uthleber Ortschaftsrat vertreten ist, für einen Satzungszusatz, der festlegt, dass nur eine namentliche Erwähnung des Verstorbenen eine Anonymisierung des Grabes aufhebt.
Autor: red

Kommentare
I.H.
28.08.2014, 23.01 Uhr
Hat das mal einer durchgelesen und verstanden?
Kann mir mal einer erklären was dieser selbst ernannte, wahlkämpfende Friedhofswächter von den Linken eigentlich will?

Welcher Text soll jetzt auf dem Grabstein stehen, damit dieser Linke das Familiengrab bei Wahlerfolg nicht platt macht?

Was issen hier los? Geht's noch? Liebe LINKE, kann den mal einer wegfangen, bevor der noch mehr Unsinn macht? :(
Tim Rosenstock
29.08.2014, 11.04 Uhr
Der Friedhofswächter
Sehr geehrter Statler Waldorf,

Ich erklären Ihnen gern, was es mit meiner Forderung auf sich hat. Es dabei keinesfalls darum irgendwelche Gräber "platt zu machen", sondern um eine Absicherung für die Hinterbliebenen. So wie es in der jetzigen Fassung steht, wäre es der Kommune möglich die Kosten zur Unterhaltung des Grabes auf die Hinterbliebenen abzuwälzen, selbst wenn die Bestattung vermeintlich anonym verlief. Dies ist möglich, da der Begriff "Kennzeichnung" nicht genau definiert ist und somit, zugespitzt gesagt, ein Grabstein mit der Aufschrift "Hier ist ein Grab" ausreichen würde, um aus einer vermeintlich anonymen eine nicht-anonyme Bestattung zu machen. Damit das jedoch nicht passieren kann, möchte ich schlichtweg, dass ein Zusatz eingefügt wird, in dem eine Erklärung für den Begriff steht. Und zwar, dass ausschließlich Gräber mit namentlicher Erwähnung als Grab mit Kennzeichnung gelten und somit nur dort die Kosten die Hinterbliebenen tragen müssen. Das hat rein gar nichts damit zu tun irgendwelche Gräber zu beseitigen. Diese bleiben natürlich alle Bestehen.
Ich hoffe, es war Ihnen nun etwas verständlicher.

Mit besten Grüßen
Tim Rosenstock

p.s.: Ich bin übrigens kein Friedhofswächter, sondern Lehramtsstudent ;-)
I.H.
29.08.2014, 12.24 Uhr
Tolle Idee. Kommune zahlt.
Jetzt hab ich das verstanden. Wenn dort ein Grabstein mit der Aufschrift "Grab von Mister X" steht, dann darf anstelle der Erben (Hinterbliebenen) ich, mein Nachbar Willy, Tante Erna, mein Neffe Paul... für die laufenden Kosten der Grabstätte aufkommen.

Tolle Idee für die Umverteilung von Reichtum. Der Kommune kostet das alles ja nix. Wenn die kein Geld mehr haben drucken die einfach neues.
Tim Rosenstock
29.08.2014, 14.57 Uhr
Leider nein
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie es immernoch nicht verstanden haben. Es ist überall Gang und Gebe, dass Kommunen anonyme Gräber übernehmen, da Hinterbliebene es nicht finanziell stemmen können. Nur unsere Satzung ist dahingehend nicht präzise genug.
Aggregat
29.08.2014, 19.46 Uhr
Ihr könnt es doch besser.
Ich bin enttäuscht mit welchen Themen die Linken hier im Wahlkampf Aufmerksamkeit erhaschen wollen. Dabei haben sie doch ein tolles Parteiprogramm für uns im Fall der Machtergreifung.

Zum Beispiel die Legalisierung aller Drogen, nicht nur Haschisch, nein auch Kokain, Crystal und wie sie alle heißen.
Die absolute Freizügigkeit beim Zuzug nach Deutschland (Europa) ist auch ein Punkt in ihrem Programm. Die Ausdünnung der Polizei ebenso.

Oder wie wäre es mit der Abschaffung aller Streitkräfte in Europa (die Ausgaben dafür sollen auf null zurück geschraubt werden) weil der Mensch auf der Welt ja so friedlich ist.

Das mit der Änderung der Friedhofssatzung ist ja vielleicht eine gute Idee, aber damit nun Wahlkampf machen bei solchen anderen Themen finde ich dann doch etwas befremdlich.

Einfach mal einen entsprechenden Vorschlag bei der nächsten Stadtratsitzung machen und das Thema bekommt bestimmt die Aufmerksamkeit die es verdient.
Hans Dittmar
29.08.2014, 21.57 Uhr
Friedhofsatzung Uthleben
Werter Herr Rosenstock,
sie bringen da wohl selbst etwas durcheinander. Es gibt Gräber mit Grabstein und Namen, Halbanonyme und Anonyme. Unter letztere beiden Varianten versteht man meist Sammelgräber. Halbanonym, da auf einen Stein nur die Namen aller Verstorbenen stehen. Bei den letzteren beiden Varianten zahlen die Angehörigen nur einmalig die Liegezeit.

Normale Gräber, ob mit oder ohne Stein haben Liegezeiten. Nach Ende dieser kann ein Erbe nachkaufen oder das Grab wird beräumt. Nicht selten sind nach 20 oder 30 Jahren keine Ansprechpartner mehr da, so dass die Friedhofverwaltung auf den Kosten der Grabräumung sitzen bleibt. Am Ende heißt es, die Karteikarten auf den aktuellen Stand halten.

Aber ich muß meinem Vorredner recht geben, Sorgen sind dass keine!
Tim Rosenstock
29.08.2014, 22.15 Uhr
Reaktion
Lieber Aggregat,

Ich mache damit keinen Wahlkampf, denn dann hätte nicht ich dieses Thema angesprochen, sondern eine unserer Kandidatinnen. Zudem sitze ich im übrigen nicht für die Linke im Ortschaftsrat, der besagtes Thema besprach, sondern für Grün Weiß Uthleben.

Sehr geehrter Herr Dittmar,

mir ist das sehr wohl bekannt, was sie mir schreiben, doch wenn sie einen Blick in die Uthleber Friedhofssatzung werfen, dann werden sie vielleicht verstehen, worin mein Problem besteht.
I.H.
30.08.2014, 14.04 Uhr
Stadt-Haushalt kaputt. Der Linke-Stadtrat zählt lieber Erbsen
So langsam kommen wir der Problemlösung dieses Problems, welches keines ist, näher Herr Rosenstock.

Hier mal ein Zitat aus dem Artikel: „Bisher heißt es in der Friedhofssatzung lediglich, dass ein Grab ohne Kennzeichnung anonym sei..."

Eindeutiger geht es doch gar nicht! Eine Kennzeichnung des Grabes bedeutet Verlust der Anonymität. Was ja auch Sinn ergibt! Denn die Zeit der unbekannten Soldaten ist ja nun Gott sei dank seit 70 Jahren vorbei. Wie viele Menschen sind denn von Ihren "Problem" eigentlich betroffen Herr Rosenstock? Mein Tipp: Niemand, kein Einziger!

Soll ich da mal auf der Stadtverwaltung für Sie nachfragen?
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