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Do, 12:06 Uhr
10.07.2014

Mein Haus, mein Auto - mein Kredit, meine Insolvenz?

Menschen zwischen 25 und 45 Jahren müssen nach Angaben der Schufa mehr an Krediten abzahlen als andere. Und mit dem Alter werden auch die geliehenen Summen und damit auch das Überschuldungsrisiko größer. Rat finden betroffenen in Nordhausen bei der Arbeiterwohlfahrt...

Im ersten Halbjahr wurden insgesamt 383 Haushalte mit 770 betroffenen Personen beraten. Davon waren fast 50 % aus dieser Altersgruppe betroffen. Wenn die Einnahmen auf längere Sicht nicht mehr für die Ausgaben des täglichen Lebens, für Wohnung, Energie und die Raten ausreichen, spricht man von Überschuldung. Und solche Probleme können jeden treffen.

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Laut der Auskunftei Creditreform und anderen Schätzungen sind davon bundesweit 6,6 Millionen Menschen betroffen. Nur ein kleiner Teil dieser Schuldner kann professionelle Hilfe in einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle finden, da es kein ausreichendes Netz an Beratungsstellen gibt.
In unserem Landkreis ist die Beratungsstelle der AWO mit der schwierigen Aufgabe betraut, Betroffenen in ihrer schwierigen, oft existenzbedrohenden Schuldensituation Wege aus dem finanziellen Dilemma aufzuzeigen.

Für die Meisten von ihnen bleibt nach intensiver Budgetberatung, psychischer Stabilisierung und Beratung zur Sicherung der Existenzgrundlagen als einzige Entschuldungsmöglichkeit nur ein Insolvenzverfahren für Verbraucher. Vorher versuchen die Beraterinnen gemeinsam mit den Betroffenen und häufig auch mit deren Familien nach den Ursachen der finanziellen Misere. Diese sind vielfältig wie das Leben. Meist führten Arbeitslosigkeit, Trennungen vom Partner, Krankheit oder aber auch die vielen Konsumwünsche und dabei die Überschätzung der finanziellen Möglichkeiten in die Überschuldung.

In den letzten Wochen musste das Team der AWO Beratungsstelle viele Fragen zum reformierten Insolvenzrecht beantworten. Dabei musste so manchem Schuldner die Hoffnung zerstört werden, jetzt viel schneller wieder schuldenfrei sein zu können. Seit dem 01.07.14 trat das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in Kraft.

Neben vielen anderen Änderungen interessieren sich alle Schuldner vor allem für eine mögliche vorzeitige Erreichung der Restschuldbefreiung auf 3 oder 5 Jahre. Bis- her dauerte das gesamte Verfahren bis zur Restschuldbefreiung 6 Jahre.
Eine Antragstellung zur Verkürzung auf 3 Jahre kommt aber nur in Frage, wenn in dieser Zeit mindestens 35 % der Insolvenzforderungen an den Insolvenzverwalter geflossen sind sowie die erheblichen Kosten des Verfahrens beglichen werden können. „Das wird bei unserem Klientel kaum einer schaffen, da die Einkommen zu gering sind oder nur Sozialleistungen bezogen werden.“

Die zweite Möglichkeit der Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 5 Jahre könnten schon eher manche Schuldner schaffen. Dazu muss man so viel verdienen, dass das pfändbare Einkommen die Verfahrenskosten deckt.
Vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren sind viele Schritte bis zur gerichtlichen Eröffnung zu erledigen.
Deshalb ist wichtig, bei finanziellen Problemen nicht mehr den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich eine professionelle, zertifizierten Schuldnerberatung zu suchen.
Kontakt: 03631/623916/623942/623935 oder 036338/30024

Monika Röthling
Leiterin AWO Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Autor: red

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