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Do, 10:16 Uhr
24.04.2014

Finanzamt an Zoll

Ab dem 5. Mai 2014 wird die komplette Zuständigkeit und Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Thüringer Finanzämtern auf das Hauptzollamt Frankfurt/Oder übertragen. „Damit wird auch in der Finanzverwaltung nachvollzogen, dass die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer ist“, so Finanzminister Wolfgang Voß.


„Ab dem 5. Mai 2014 sollten sich daher Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt wenden“, so Voß. Das zuständige Finanzamt hat von diesem Zeitpunkt an keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da dann sämtliche Unterlagen an die Zollverwaltung übergeben werden.

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Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bislang von ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 2. Mai 2014 ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin zuständig, unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen.

Die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer fließen bereits seit 1. Juli 2009 vollständig dem Bund zu. Im Gegenzug erhalten die Länder Kompensationszahlungen. Thüringen erhält rund 230 Millionen Euro pro Jahr. Bislang wurde die Kraftfahrzeugsteuer weiterhin von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet. Die Bundesverwaltung sieht eine schrittweise Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vor.

Weitere Informationen können unter www.zoll.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Informationen zum neu zuständigen Hauptzollamt Frankfurt/Oder. Fragen beantwortet ab 5. Mai 2014 das Servicecenter der Zollverwaltung.

Dieses ist unter der Rufnummer 0351/448 34 – 550 oder per E-Mail an info.kraftst@zoll.de erreichbar.
Autor: red

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